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BGH · 1 PBvU 1/79

Gericht: BGH · Aktenzeichen: 1 PBvU 1/79

in dem Rechtsstreit des Maklers Bruno von SflB, HMHBweg flP, MW/ Oberbayern, Klägers und Revisionsklägers, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof, Dr. Der IV a - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottmüller, Dr. Lang, Dehner und Dr. Zopfs am 18. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 7. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens .

Zitierte Normen: § 652 BGB
IVa18ProzeßbevollmächtigteKlägerZRRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IVa ZR 2S1/8S BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 des Maklers Bruno von SflB, HMHBweg flP, MW/ Oberbayern,
 Klägers und Revisionsklägers,
 Prozeßbevollmächtigte:	Rechtsanwälte	Prof,	Dr.
und Dr.
gegen
 den Bauunternehmer Hans ZK
Beklagten und Revisionsbeklagten,
 Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwälte Dr. II. Instanz:
'und
2
30
Der IV a - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottmüller, Dr. Lang, Dehner und Dr. Zopfs
 am 18. Juni 1986
beschlossen:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Oktober 1985 wird nicht angenommen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens .
Streitwert: 262.080,- DM
Gründe :
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. $ 55^ b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39), da die angefochtene Entscheidung
 jedenfalls durch ihre Hauptbegründung getragen wird. Eine aufgrund des Schreibens des Beklagten vom 18. Januar 197A etwa anzunehmende Rahmenvereinbarung der Parteien könnte angesichts des Wortlauts von § 652 BGB nicht ohne eine vom Kläger zu beweisende Abänderung auch den Nachweis einer Erwerbsmöglichkeit im Wege der Zwangsversteigerung provisionspflichtig machen.
Dehner
 Dr. Zopfs
 Dr. Hoegen
 Rottmüller
Dr. Lang