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BGH

Gericht: BGH

in dem Rechtsstreit der Firma KflBHHI EHHHB GmbH, gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Carl-Ludwig Graf von und Dipl .-Ing. Gerhard GM, Postfach und gegen die V Der IVa - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottmüller, Dr. Lang, Dr. Schmidt-Kessel und Dr. Ritter am 30. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 4. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung.

Zitierte Normen: § 97 ZPO
BedeutungFragePostfachZPOBESCHLUSSgesetzlichKlägerinRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
tv, ?R ?iq/6T BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 der Firma KflBHHI EHHHB GmbH, gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Carl-Ludwig Graf von und Dipl .-Ing. Gerhard GM, Postfach
Q
Klägerin und Revisionsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dres. und
 gegen
die V
Fa^-VMHHHM-Aktien-Gesellschaft in gesetzlich vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder Heinz SMHBi, Vorsitzender, und Dr. N^H^von BMpn Postfach BHB, BSMstraßeflfc DflHM 1,
Beklagte und Revisionsbeklagte,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
sty
 
Der IVa - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottmüller, Dr. Lang, Dr. Schmidt-Kessel und Dr. Ritter
 am 30. Mai 1984
beschlossen:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. September 1983 wird nicht angenommen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 1.005.265,- DM
Gr ü n d e :
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39).
 
Das Berufungsurteil wird jedenfalls durch seine Hilfsbegriindung (S. 16, 17 Bü zu § 3 Ziff. 2 b AMBUB) getragen, die keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft. Auf die in der weiteren Begründung erörterten Fragen kommt es daher hier nicht an.
Dr. Hoegen	Rottmüller	Dr.	Lang
 Dr. Schmidt-Kessel
 Dr. Ritter