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BGH · IVa ZR 157/82

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IVa ZR 157/82

und Der IVa - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottmüller, Br. Lang, Dr. Schmidt-Kessel und Dr. Zopfs am 11. Dem Antrag der Beklagten vom 10. Juli 1984, ihr vor der Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag Einsicht in die dem Antrag beigefügten Unterlagen zu gewähren, konnte nicht entsprochen werden (vgl.

Rechtsanwalt13IVaRottmüllerHoegenKläger

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IVa ZR 157/82
BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 des Augenarztes Dr. Wigbert Straße IB,
Klägers und Revisionsklägers,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
gegen
 die S den Vorstand,
a.G., vertreten durch
1,
Beklagte und Revisionsbeklagte,
- Prozeßbevollmächtigte:	Rechtsanwälte	Dr.
und
 Der IVa - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottmüller, Br. Lang, Dr. Schmidt-Kessel und Dr. Zopfs
 am 11. Juli 1984 beschlossen:
Dem Kläger wird als Revisionskläger für die Revisionsinstanz mit Wirkung vom 13. Juni 1984 Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. SMHi beigeordnet.
Dem Antrag der Beklagten vom 10. Juli 1984, ihr vor der Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag Einsicht in die dem Antrag beigefügten Unterlagen zu gewähren, konnte nicht entsprochen werden (vgl.
 BGHZ 89, 65).
Dr. Hoegen
 Rottmüller