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BGH

Gericht: BGH

Beklagten und Revisionsklägers, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Der IVa - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Dr. Lang, Dehner, Dr. Zopfs und Dr. Ritter am 29. Da die Klage auf Zahlung eines Dollarbetrages gerichtet ist, ist bei der Ermittlung des Streitwerts dieser Betrag mit dem Dollarkurs zu multiplizieren.

Zitierte Normen: § 4 ZPO
rwevZHStreitwertsDehnerBESCHLUSSHoegenDollarkurs

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
tv, ZH rwev BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 des Rechtsanwalts Armin Kj Bad NI
Istraße 2,
Beklagten und Revisionsklägers,
 Prozeßbevollmächtigte:	Rechtsanwälte	Prof.	Dr.
und Dr.
gegen
 die Firma	DMM^Bp-und	Vertriebsgesellschaf t mbH	GmbH; in Liquidation,
0p|^ DPPstraße 9-11, KflilBB, vertreten durch die Liquidatorin Helene Annemarie VpHiPHi geb. E^P, KM.
Klägerin und Revisionsbeklagte,
2.
Herrn Frans-Maurice
 Straße
60,
Widerbeklagten und Revisionsbeklagten,
- Prozeßbevollmächtigter:	Rechtsanwalt	Dr.
Der IVa - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Dr. Lang, Dehner, Dr. Zopfs und Dr. Ritter
 am 29. Mai 1985 beschlossen:
Der Antrag des Beklagten auf Herabsetzung des Streitwerts wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Da die Klage auf Zahlung eines Dollarbetrages gerichtet ist, ist bei der Ermittlung des Streitwerts dieser Betrag mit dem Dollarkurs zu multiplizieren. Maßgeblich ist der Dollarkurs bei Beendigung der Instanz, da dieser höher war als der bei Einlegung des Rechtsmittels (§§ 4 Abs. 1 ZPO, 15 GKG).
Dr. Hoegen
 Dehner