Beklagten und Revisionsklägers, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Der IVa - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Dr. Lang, Dehner, Dr. Zopfs und Dr. Ritter am 29. Da die Klage auf Zahlung eines Dollarbetrages gerichtet ist, ist bei der Ermittlung des Streitwerts dieser Betrag mit dem Dollarkurs zu multiplizieren.
BUNDESGERICHTSHOF tv, ZH rwev BESCHLUSS in dem Rechtsstreit des Rechtsanwalts Armin Kj Bad NI Istraße 2, Beklagten und Revisionsklägers, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. und Dr. gegen die Firma DMM^Bp-und Vertriebsgesellschaf t mbH GmbH; in Liquidation, 0p|^ DPPstraße 9-11, KflilBB, vertreten durch die Liquidatorin Helene Annemarie VpHiPHi geb. E^P, KM. Klägerin und Revisionsbeklagte, 2. Herrn Frans-Maurice Straße 60, Widerbeklagten und Revisionsbeklagten, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Der IVa - Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Dr. Lang, Dehner, Dr. Zopfs und Dr. Ritter am 29. Mai 1985 beschlossen: Der Antrag des Beklagten auf Herabsetzung des Streitwerts wird zurückgewiesen. G r ü n d e : Da die Klage auf Zahlung eines Dollarbetrages gerichtet ist, ist bei der Ermittlung des Streitwerts dieser Betrag mit dem Dollarkurs zu multiplizieren. Maßgeblich ist der Dollarkurs bei Beendigung der Instanz, da dieser höher war als der bei Einlegung des Rechtsmittels (§§ 4 Abs. 1 ZPO, 15 GKG). Dr. Hoegen Dehner