Der IV a - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottmüller, Dr. Lang, Dr. Schmidt-Kessel und Dr. Zopfs am 5. Die Revision der Beklagten gegen das Grund-und Teilurteil des 20. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Die von der Revision unter dem Gesichtspunkt der Beweislast angegriffenen Ausführungen auf Seite 13 des Berufungsurteils zu dem etwaigen Verschulden des Klägers sind nicht tragend. Die vorangehenden Ausführungen aaO lassen erkennen, daß das Berufungsgericht schon eine von der Beklagten zu beweisende objektive Verletzung der Obliegenheit nicht feststellen konnte.
BUNDESGERICHTSHOF IVa ZR 114/85 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit der A durch den Vorstand, Hi AG, vertreten Beklagten und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. gegen den Kaufmann Hans B| Istraßel Kläger und Revisionsbeklagten, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. und Dr. 2 Der IV a - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottmüller, Dr. Lang, Dr. Schmidt-Kessel und Dr. Zopfs am 5. Februar 1986 beschlossen: Die Revision der Beklagten gegen das Grund-und Teilurteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. März 1985 wird nicht angenommen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 119.966,- DM Gründe : Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvü 1/79 - NJW 1981, 39). Die von der Revision unter dem Gesichtspunkt der Beweislast angegriffenen Ausführungen auf Seite 13 des Berufungsurteils zu dem etwaigen Verschulden des Klägers sind nicht tragend. Die vorangehenden Ausführungen aaO lassen erkennen, daß das Berufungsgericht schon eine von der Beklagten zu beweisende objektive Verletzung der Obliegenheit nicht feststellen konnte. Dr. Hoegen Rottmüller Dr. Lang Dr. Schmidt-Kessel Dr. Zopfs