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BGH · IVa ZR 111/85

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IVa ZR 111/85

Der IVa - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottmüller, Dr. Lang, Dehner und Dr. Ritter am 26. Wenn auch der Versicherungsnehmer im Fall einer Teil-ivalidität in der Regel nicht die volle Versicherungs- summe, sondern nur einen nach Maßgabe der Gliedertaxe geminderten Betrag verlangen kann, so erscheint hier doch eine Festsetzung entsprechend dem Vorschlag des Klägers angebracht, weil die Möglichkeit der Vollinvalidität nicht auszuschließen ist.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IVa ZR 111/85	BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 des Blitzableitersetzers Richard RJ^B, Am
>
18,
- Prozeßbevollmächtigter:
Klägers und Revisionsklägers, Rechtsanwalt Dr. flHHB -
gegen
 die	Versicherungs-AG,	TI
gesetzlich vertreten durch den Vorstand,
18, Fi
- Prozeßbevollmächtigte:
Beklagte und Berufungsbeklagte,
 Rechtsanwälte Prof. Dr. und Dr.
-V
 
Der IVa - Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hoegen und die Richter Rottmüller, Dr. Lang, Dehner und Dr. Ritter
 am 26. Juni 1985
beschlossen:
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf
DM 65.570,-
festgesetzt.
Gründe :
Wenn auch der Versicherungsnehmer im Fall einer Teil-ivalidität in der Regel nicht die volle Versicherungs-
summe, sondern nur einen nach Maßgabe der Gliedertaxe geminderten Betrag verlangen kann, so erscheint hier doch eine Festsetzung entsprechend dem Vorschlag des Klägers angebracht, weil die Möglichkeit der Vollinvalidität nicht auszuschließen ist.
Dr. Hoegen
 Dehner