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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Dr. Franke auf die mündliche Verhandlung vom 13. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 10. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Jever vom 22.

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Volltext der Entscheidung

BUNPESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
ANERKENNTNIS-
URTEIL
Verkündet am:
13. September 2006 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
 in dem Rechtsstreit
 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Dr. Franke auf die mündliche Verhandlung vom 13. September 2006
für Recht erkannt:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 14. Dezember 2004 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Jever vom 22. April 2004 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Terno	Dr.	Schlichting	Seiffert
 Dr. Kessal-Wulf
 Dr. Franke