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BGH · IV ZR 56/03

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IV ZR 56/03

März 2004 durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch beschlossen: 3 des Urteils, erster Absatz vorletzte Zeile, muß es statt "2001" richtig "2000" und statt "geltenden" richtig "geltender" heißen.

10SeiffertMärzBESCHLUSSAbsatzZeileFelsch

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IV ZR 56/03
BESCHLUSS
vom 10. März 2004 in dem Rechtsstreit
 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 10. März 2004 durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch
 beschlossen:
Das Urteil vom 14. Januar 2004 wird gemäß §319 ZPO wie folgt berichtigt:
Auf S. 3 des Urteils, erster Absatz vorletzte Zeile, muß es statt "2001" richtig "2000" und statt "geltenden" richtig "geltender" heißen.
Auf S. 3 des Urteils, zweiter Absatz, zweite Zeile, muß es statt "2002" richtig "2001" heißen.
Terno	Dr.	Schlichting	Seiffert
 Dr. Kessal-Wulf
 Felsch