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BGH

Gericht: BGH

"ttir das Nacksehl-agewerk ä&$ Senats Nicht für die Amtliehe Sammlung ! 1) Nie Sachdienlichkeit einer Klageänderung kann nicht mit der Begründung verneint werden, der Beklagte habe in einem früheren Yergleichsangebet Entgegenkommen gezeigt und werde deshalb einer aussergerichtlichen Regelung zugänglich sein, wenn das Vergleichsangebor inzwischen überholt ist und kein Anlass mehr zu der Annahme besteht; dass der Beklagte- freiwillig den dem Kläger etwa zustehenden Anspruch erfüllen wird, oder dass auf beiden Seiten eine weitgehende, sich schon in ihrem Inhalt abzeichnende Vergleichsbereitschaft vorhanden ist 2) Hat die Ehefrau jahrelang über den nach § 1356 Abs, 2 BGB ac-Fo geschuldeten Umfang hinaus in den Geschäften ihres . Mannes mitgearbeitet, so kann zwischen ihnen stillschweigend eine Innengesellsehaft zustande gekommen sein, seibs wenn die Ehegatten sich dabei nicht bewusst waren, dass ihre Beziehungen als gesellschafts-reehtiiehe zu beurteilen seien! Auch sofern die Ehegatten in dem früheren gesetzlichen Güterstande lebten, ist die Annahme einer Ihnenge-^ seilschaft mögliche Die Auseinandersetzung bei Auflösung der Gesellschaft, etwa bei endgültige ausserer 1rennung der Ehegatten, kann so.vorzunehmen sein, dass der Ehemann an die Ehefrau eine Abfindung in Geld zu zahlen hat-. April 1957 wird aufgehoben- soweit der Hilfsah brag dir Ü Klägerin teilweise abgewiesen worden istnämlich y soweit er das Begehren einschlieflt, den Beklagten zur Zählung von1 7.00005- II.I nebst 4 c/* Zinsen seit deny 14 Januar 1957 .zu'verurteilen, sowie ferner, . In diesem Umfang wird der Rechtsstreit zur erneut en yerhandl.ung und Er.t schlecht ging, nahm .er einen u'berlandhandel mit Tabakwar en auf.Im Jahre 1928 fielen, der Klägerin durch Erbschaft \ T -. 666,66 HM sowie eine hypothekarisch gesicherte iVnderühg in Höhe von 5.000,— GM zu Der Beklagte richtete nunmehr eine Agentur des Premdenblattes und eine Vertretung dös HiBHHni IMF iuv;^ in. 1ch ens ford erung durch eine Hypothek zu .sichern, die .auf dem zu erwerbenden Gr undstück eingetragen werden sollte, Nachdem -der Ba^lägte;,-:eine /Anzahlung:ypn,;1.0lGQO,,- -Verkäufer geleistet .hatte/, wurde das Grundstück' ah ihn :;aufge-:: lassen und am 11/ April 1934 im .Grundbuch, auf ihn als' -Eigen-/ / turner urnigeschrieben. Per B e kl agt e t i 1 gte sie.bis zu dem 1, Dezember 1942, Die Hypothek von 10,000,- HM lastet noch auf dem Grundstück/, Seit, dem Jahre 1932 vermietete, der Beklagte in diesem Hause Zimmer in wechselnder Zahl, Die Klägerin hat vorgetragen , sie habe - während: der Ehe in den vonhem Beklagt ln zu dem .Teil: mit, ihrem, Geld-; eingerichteten Geschäften ständig in einem ITmfange mitgeai’beitet, der weit über den nach § 1356 . hab e ; sie f äs t, aus s clil i e ßl i oh y er s ehen v Äüch in der Z'e it urig s -agentur und dem Reisebüro habe .sie,.weitgehend';.mitgewi-rkt und off: bis in die Haclit hinein gearbeiteti- In: dem Hause Sä Sie gesamte Geschäf tsführung habe siedie 'Klägerin,'mit" einer Hausangesteil ten er 1edi gtDer Bekiagte ha.be: den -Betrieb nur - nach : außen vertuet enh; Aus den- .erwirtschafteten Überschüssen sei der Reatkaüf-. preis:,, Ges. Hausgrundstucks beglichen worden,1 - Im .übrigen sei das Haus > zu dem/Teil:;, aus ■, ihren litt ein: bezajiit;-wo rdenj-, dennkder Bank . GM abgetreten 'worden-, und danach sei die Hypothekenvaluta, von der Bank auf das Darlehen verr e ebnet''-wordenAuf Grund- der ge- Arbeit der Bärteien und ihres gemeinsamen Hauserwerbs sei zwischen ihnen eine Innengesellschaft entstanden, Und als Ge s öl I & ckaf t er in sei auch sie, die iClngeriiu Eigentümerin des Hausgrundstüqks geworden. daß .sie und der Beklagte in Gesellschaft zur gesamt®/1 Hand aus Eigentümer des Kausgrundstüclcs ' im Grundbuch eih£>® tragen wurden» . Er hat erwidert , die Mitarbeit .de'r' Klägerin häl^e nie-r-ictls den Umfang • des->'eiheriÄefräü;: obliegenden Deistungsbei-i-trägs überschritten^. sondern eine Haus- n anges teilte’ oder-wahrend des Kriege® die ..Tochter, der Parteien verrichtet. Das Landgericht hat: die/Klage ' durch Urteil vom 17-. ha% Berufung eingelegt» Sie hat ergänzend vorgetragenauch die • Grundlagen für düs Inventar der Pension im Werte von. geschaffen werden,' Das Grundstück und der pensionsbetrieb. ge'brachten Gut erworben werden, Wenn man nicht annfebmen wolle; daß zwischen ihr und.: dem Beklagten eine Gesellschaft bestehe so könne;sie die Hälfte des insgesamt gemeinschaftlich erworbenen Vermögens." ,8 Jahren in Höhe von 12>GöGv— DM .aufm sie entfallen, ebenso aus dem Pansionsbetrieb nach einer 16- üährigen Betriebsdauer, ein Überschuß von 1 2poo■>- DMv Die Klägerin hat' in der zweiten Instanz-: ihren Antrag , aus dem ersten Hechtszug .■ wiederholt und ferner hilfsweise beantragt i den Beklagten zu verurteile'n* ■ an;si'e' 120 ■„ 000 - DM hebst 4 5$ Zinsen seit dem /I ,.. behaupt et di-äse habe nur die Aus st at.tung’"einer Diäi zimmer-;, : wönhung ih=; die Ehe- eingeb rächte Ersparnisse seien aus .den. /If Eiv/e r b s b e t r i e b eil nicht her aus ge w ir t s c ha ft e t wo r den, Di e Kl ä-geriii habe' auchwahr end der Ehe kein torb ehal t s gut e rworb eh-. hat die.Klägerin bei dem Landgericht in Hamburg Klage auf Scheidung der Ehe erhoben. April 1957 die Berufung der Klägerin äurücJcgewi es ene das an demselben Page durch beiderseitigen Rechtsmitte 1-yerzieht rechtskräftig ge-worden ist, hat das Landgericht in Hamburg die Bhe der Parteien auf die Klage der Kläger 1 n gemaß § 48 EheG- ohne Ödhuid-eusspruch geschieden,. Pie Klägerin.hat gegen das urteil vom It, Abril .1957 H e vi & i o n e Inge legt, ^.''soweit das 3 e rufüng s g e r i c h t nie ht ihr em •Hilfsäntrag in vollem .Umfange statt gegeben hat,, soweit es näni-lieh den Beklagten nicht/verurteilt hat, an sie, die Klägerin, 7 »000PM nebst 4 '$> Zinsen seit dem 1Januar 1957 zu zahlen, Pie Klägerin hat beantragt, das Urteil des Oberlandesgerichts insoweit auizuhob.cn und das Urteil des Landgerichts entsprechend zu ändern»■ Auf eine rAnfechtung des Urteils des Oberlandes gerächt s, soweit der Hauptantrag und der ..-weitergehende. Hilfsantrag abgev/ies-en ' .worden sind, hat die Klägerin ausdrücklich verzichtet a- f h-.''■' ;■ w '■ r Per Beklagte hat' beantragt,1 die Revision.^zurückzuweisenf , Zwischen .den Parteien i|t,,^r-vnocJI} streitig, oblder- ■■ garin: der-.von ihr ;fi;: ’zv?e i t e5äg|f£ ßfill s zug eV hilfsws i s er g ei-k '. erfolgte'-'Jlinführung Hi If s ant rags als -.eine .Kl^eänderüng angesehen und .diese' nicht zugelassen, da der Beklagte . Allerdings braucht zu der Auffassung der Revision, der Kilfsantrag stelle wirtschaftlich und rechtlich nur eine Beschränkung des Hauptantrages dar, und;nach § 286 fr. 2 ZPO liege deshalb keine.■Klageänderung vor, nicht abschließend Stellung • genommen zu werden; denn selbst • wenn es sich bei der Einführung des Hilfsantrages um eine Klageänderung handeln würde, so nacht die Revision jedenfalls mit Hecht geltend, daß das ;Berufungsgericht deren Sachdienlichkeit nicht mit der in den angefochtenen Erteil gegebenen Begründung verneinen konnten 1 - das Berufungsgericht dabeidehvfegriff edef■ Sachdienlichkeit, richtig beurteilt und die .Grenzen' .seines"Ermessens veingehai-. -der Sachdienlichkeit auf die subjektiven Interessen ier Parteien- Hecht ss treit s di eht und durch 'sie einen! , mit denen das Berufungsgericht die Sachdienlichkelt.der.Klage-anderung verneint hat, rechtlich nicht: haltbar.» zugänglich sein v/erde, und daß mit der Zulassung des Hilfs-antrages deshalb.eine sachliche Erledigung des Streitfalles nicht gefördert.und einem neuen Rechtsstreit nicht vorgebeugt werde „ i)as Bntgegenkonimen d^s Beklagten hat das Berufungsgericht aus einem persönlichen Schreiben .entnommen, das er unter dem l9i i)ezember -1956 ah die Klägerin richtete und in dem er unter anderepi Vorschlag, das Haus zu verkaufen und ihr. die Halite' das Ter&auf seriös es bar aus ?.u zahlen. .Dabei ist eg für die. auf das sie den Hauptantrag gegründet ..’hat,» Nicht entscheidend ist. ob ''die .-Klägerin im Beruiü.n^srechtszug für dieses Vorbringen neuen Beweis angetreten hat $ denn jedenfalls .sind die Ergebnisse der iiu ersten Hechtszug durch|;eführten'.. inwieweit sie Rückschlüsse auf die Hohe des der Klägerin etwa zustellenden Zahlungsanspruches zulassen;;'vVobei"\Ahl aß bestehen könnte? eine Ergänzung; des Vofträgs’ der einen oder anderen Pachtung zu verlangen (§, 139 ;ZSoj. • ,*'••• • .-V.--:' ■ , A : ' ''Ac/AAV' ••• '■/•• "'Aa'A'A-rAA'A.;... des Beklagten?, die über den nach § 1356 Abs,. ! st ahdegekdmmehy Dahei könnte auch, die Verwendung • gerin durch eine Erbschaft,zugefalleneh.Mittel für Zwecke der ehelichen .Gemeinschaft eine gewisse Holle spielen,' Die Beteiligten brauchten sich seinerzeit nicht, dessen bewußt gewesen. ein Anrecht, auf die Erträgnisse ilirer- gemeinsamen Tätigkeit wie sie nach heutiger Auffassung auch für-, die vergangene: ‘Zeit geboten ist- (BGHZ 6? Inneiigese3_lschaft sehen sein,‘die federn von ihnen ini -Halle dor Auflösung der Gesellschaft-, wie sie etwa die dauernde äussere Trennung .der 'Ehegatten darsteilt? ein Hecht auf Auseinandersetzung gibt , .Die über die Innengesellschaft getroffene Vereinbarung kann so aussulegen sein? daß die Auseinandersetzung zu erfolgen habe, indem ein Ehegatte den| anderen'bin® Abfindung in Geld zahle (KC-2 .1.66? 160, 164) t Hie Annahme/einer InnengeseilSchaft für die Zeit vor dem Außerkrafttreten des der.Gleichberechtigung .der Geschlechter entlegensteheh&e.n Hechts ist nicht auf die Palle der Gütertrennung beschränkt; auch bei gesetzlichem Güterstand ist: sie möglich. derartige Innengesellschaft bestand und die Klägerin, ohne daß sie eine anderweit i'ge.sAus einander set züng verlangen könnte,, eine gewisse Geldzahlung, als Abfindung“.zu: beanspruchen hat-, ■nachdem; sich der Beklagte;endgültig von ihr-, abgey/endet hät und die Gesellschaft -damit -aufgelöst. gerin ihren tlilfsanträg auf Verurteilung zu 'einer' Geldzahlung’ rechtlich., nur damit .begründet ■ hat, -daß sie ,,s.ich, durch ihre Arbeitsleistungen in-, den-.Geschäften :de.s eine ;Ver gut un'g,:; die das;. Durch eine.Prüfung des Sachverhalts in dieser Dichtung werden ebenfalls keine völlig neuen und von den bisherigen losgelösten :Sachund Rechtsfragen? Klageänderung mit der von dem ..Berufungsgericht gegebenen. Begründung nicht auf recht' erhalten läßt ,: muß der Rechtssfreft in dem von der .Revision beantragten Umfang - sur erneuten; Verband lung und.

Zitierte Normen: § 1356 BGB
®hausenEhegatteKlägerin^

Volltext der Entscheidung

"ttir
 das Nacksehl-agewerk ä&$ Senats
 Nicht für die Amtliehe Sammlung ! Zur' YerÖffentli ch'Lxng i
Bei: i chtersteitier .*
BR. > Wus t e n b erg ^
Gesetz?.'	')	ZPO	§	264-
2) BGB §§ 705, 1356	,	1363	a	«Et
 Rechtssatz
1) Nie Sachdienlichkeit einer Klageänderung kann nicht mit der Begründung verneint werden, der Beklagte habe in einem früheren Yergleichsangebet Entgegenkommen gezeigt und werde deshalb einer aussergerichtlichen Regelung zugänglich sein, wenn das Vergleichsangebor inzwischen überholt ist und kein Anlass mehr zu der Annahme besteht; dass der Beklagte- freiwillig den dem Kläger etwa zustehenden Anspruch erfüllen wird, oder dass auf beiden Seiten eine weitgehende, sich schon in ihrem Inhalt abzeichnende Vergleichsbereitschaft vorhanden ist
2) Hat die Ehefrau jahrelang über den nach § 1356 Abs, 2 BGB ac-Fo geschuldeten Umfang hinaus in den Geschäften ihres . Mannes mitgearbeitet, so kann zwischen ihnen stillschweigend eine Innengesellsehaft zustande gekommen sein, seibs wenn die Ehegatten sich dabei nicht bewusst waren, dass ihre Beziehungen als gesellschafts-reehtiiehe zu beurteilen seien! Auch sofern die Ehegatten in dem früheren gesetzlichen Güterstande lebten, ist die Annahme einer Ihnenge-^	seilschaft mögliche Die Auseinandersetzung bei
 Auflösung der Gesellschaft, etwa bei endgültige ausserer 1rennung der Ehegatten, kann so.vorzunehmen sein, dass der Ehemann an die Ehefrau eine Abfindung in Geld zu zahlen hat-.
Aktenzeichen? IV 2R 242/57
ürt, des BGH v.. 15, Januar 1958	OEG	Hamburg,

ZE_ 24 2/J>7
- YstIcUxIG s b
,.am 15 - Januar 1958 ';'scho'xm j. Jus t izanges t slit er -als TJrkundsbeamter. der . v G-es shaft s s t e ll:e
1 m IT a m V ra d e s V M It a s
In dem..; He cut s sire if "
der Frau Louise GH SI
geh Bi Kir client eg
 Klägerin und Bevisions.klägerin.
-. Pro se ßbeyo1imaehti gt of■ s He cht s anwalt
 den Kaufmann Ludwig';$rd hohe	.,>•
.	-	.	Beklagt	en und Re vis i onsb eklagten
~ ProseßbevollRiachtigteft Jleehtsanw&lt Profoi)r1
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h&tfden. it r.2iviis;ehat ijfes •titodesg.erleht’sii'ofs auf ' die: mündliche. ( yerhandlungi;Vonl 10> Januar 1958; unter. 'Mitwirkung der .;Bundearichter b.fephär.?. johannsen, Brc..v.-7/er-ner ,. : Wüstenberg und Uildeh ;VC;7f.'' ha ■ V '• ft\ ;r
A;*i.
für Hecht erkannte
■Das Urteil des ßv Zivilsenats des Hansea-tlschen Öberlandesgerichts zu Hamburg vom IT. April 1957 wird aufgehoben- soweit der Hilfsah brag dir Ü Klägerin teilweise abgewiesen worden istnämlich y soweit er das Begehren einschlieflt, den Beklagten zur Zählung von1 7.00005- II.I nebst 4 c/* Zinsen seit deny 14 Januar 1957 .zu'verurteilen, sowie ferner, . soweit über die Kosten des Hechtsstreits entschieden ist.- In diesem Umfang wird der Rechtsstreit zur erneut en yerhandl.ung und Er.t Scheidung an das Berufungsgericht' surückverwieseno
"von Hechts wegen
 pp';- K . '■■■■ ■:
Tatbestands
■Di e Part ei en waren seit dim. 9 , Apri-l 1912 / niii einahder: verhei rat et, Zwls c h.e n : i lm en b e; s i an d der g e s e t z 11 c he G-üt er -stand,
 Bis sum Jahre 1927.war der Beklagte Angestellter in einer Zucfcerraffiherie>. Alsdann eröffnete .. er in	1
flMIM in der Hauptsfraße e 1 n ;Tabakwarengeschäft *. Da ' das Ge-
schäft. schlecht ging, nahm .er einen u'berlandhandel mit Tabakwar en auf. Im Jahre 1928 fielen, der Klägerin durch Erbschaft \ T -. 666,66 HM sowie eine hypothekarisch gesicherte iVnderühg in Höhe von 5.000,— GM zu Der Beklagte richtete nunmehr eine Agentur des	Premdenblattes	und	eine	Vertretung	dös
 HiBHHni IMF iuv;^	in. oer	traße
 ein c '	/,■■hd.llWahAi' i'r:A".-A-i-A-/;.../.w .y ■ • •/.' 1 -
kaufte der Beklagte .das ■ *weg W gelegenö>Iiaüs-'
vDh;hC:h:;Y;.er^
•grund.stück -%ural Preise; :fpWÄn-1)5 ^^ude^n.',KaufpreiS'. nicht zahlen■■■konntewurde/ alsABv/isehenr e^l%ng ;zunächst .eine Vermiet ung ^'e sC Haus es' -bis.. 'zmdl*^jfehhuar, .lG'3/1/ ve^	?	im
 Jahre 1934 erhielt, der -Beklagte; yph;’der-: Yereinsbank;:ein■Däi,r-; -1 eiien in Höhe.von .1 0>pÖÖ;?:“. JM'ffiitl/<y	Sie Dar-
1ch ens ford erung durch eine Hypothek zu .sichern, die .auf dem zu erwerbenden Gr undstück eingetragen werden sollte, Nachdem -der Ba^lägte;,-:eine /Anzahlung:ypn,;1.0lGQO,,- :J&vÄns 10%.;Grundstiicks -Verkäufer geleistet .hatte/, wurde das Grundstück' ah ihn :;aufge-:: lassen und am 11/ April 1934 im .Grundbuch, auf ihn als' -Eigen-/ / turner urnigeschrieben. Die HegtkaufpreisschuiG von 6*000'Bll . wur de ebenfalls hyp o t h ek ar;i s da g e s j. c h e rt... Per B e kl agt e t i 1 gte sie.bis zu dem 1, Dezember 1942, Die Hypothek von 10,000,- HM lastet noch auf dem Grundstück/, Seit, dem Jahre 1932 vermietete, der Beklagte in diesem Hause Zimmer in wechselnder Zahl,
!
Am IJanuar' .1939 gab: der Beklagte das Geschäft in der BaflpHMstraße. in .UflMHp auf«, Den Zeitungsvsrtrieb setzte er vohädem Hause -K^HHfc|v/eg 0§ aus fort „ Während des Krieges ,wär: der/^Beklagte einige Jahre Angestellter des Buftgaukojnmandös ,-Selt‘langem zieht er wieder sein Haupt-einkommen aus einer .1 eitun&sagentur, Im Jahre 1953 trennte sich der Beklagte von der Klägerino
. In dem vorliegenden'Rechtsstreit verfolgt diese clas Ziel, an den ih?trägnißsen:- beteiligt zu weh den,.•• die': die . berufliche und gcwerbliehe: Tätigkeit des Beklagten während der Bäder der Ehe und ihre mitwirkuhg 'daran erbracht häbd-,; ;■
Die Klägerin hat vorgetragen , sie habe - während: der Ehe in den vonhem Beklagt ln zu dem .Teil: mit, ihrem, Geld-; eingerichteten Geschäften ständig in einem ITmfange mitgeai’beitet, der weit über den nach § 1356 . A.bs5 2 BGB au ieisteiiden Beitrag- einer Ehefrau hinausgehe. Schon den ladenbetrieb des TerDadcgesehäfts:
hab e ; sie f äs t, aus s clil i e ßl i oh y er s ehen v Äüch in der Z'e it urig s -agentur und dem Reisebüro habe .sie,.weitgehend';.mitgewi-rkt und
 off: bis in die Haclit hinein gearbeiteti- In: dem Hause Sä
0 s ei. s eit .1 ü 31 eine :Bens ton b et rief ..en- worden.,
in; der; biszu 10 .Pensionsgast^ .untergebracht . und■ .beköstigt und daneben häufig- Mittagsgäste.:bewirtet';-;wor;den .seien,-. Sie gesamte Geschäf tsführung habe siedie 'Klägerin,'mit" einer Hausangesteil ten er 1edi gtDer Bekiagte ha.be: den -Betrieb nur - nach : außen vertuet enh; Aus den- .erwirtschafteten Überschüssen sei der Reatkaüf-. preis:,, Ges. Hausgrundstucks beglichen worden,1 - Im .übrigen sei das Haus > zu dem/Teil:;, aus ■, ihren litt ein: bezajiit;-wo rdenj-, dennkder Bank . sei zur Sicherheit; für;das!dem,Beklagtenizu dem Hauskauf:gewährte Barl eben von 10. Ö 0 0 ? - EM z unäch s t ihr e Best hy p o t helc von 3 »7 50»-
GM abgetreten 'worden-, und danach sei die Hypothekenvaluta, von der Bank auf das Darlehen verr e ebnet''-wordenAuf Grund- der ge-
meinsamen. Arbeit der Bärteien und ihres gemeinsamen Hauserwerbs sei zwischen ihnen eine Innengesellschaft entstanden, Und als Ge

s öl I & ckaf t er in sei auch sie, die iClngeriiu Eigentümerin des Hausgrundstüqks geworden.
Die Klägerin, hat im ersten - Beeht.s zu g beantragt, den Beklagten zu verurteilen, einzuwi,ll^Sen? daß .sie und der Beklagte in Gesellschaft zur gesamt®/1 Hand aus Eigentümer des Kausgrundstüclcs ' im Grundbuch eih£>® tragen wurden» .
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Der. Beklagte. ,lr|Lt _ beantragt r: <M-e	abzuweisenP
Er hat erwidert , die Mitarbeit .de'r' Klägerin häl^e nie-r-ictls den Umfang • des->'eiheriÄefräü;: obliegenden Deistungsbei-i-trägs überschritten^. Im Hause .-•	X®BHfcv?eg # sei ...
keine Pension betrieben, worden. Ea habe dort. niU’ eine ,
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.beschränktem Umfhngl Die durch ‘die ..Ziitumfryermietung anfal--. . ; lenden Arbeiten habe nicht die Xläg®*1-n?. sondern eine Haus- n anges teilte’ oder-wahrend des Kriege® die ..Tochter, der Parteien verrichtet. Die Leitung des V&rtfi etungsb etriebes habe,in seinen, des Beklagten, Händen .geleg®11*' Hans sei in v.er-wahr lo st era Zus t and gekauft: worden. V-Es habe s o „erhebliche.-. Auf - ti Wendungen erf erderh, daß: die. Zimmerv^rmiet'uxig, ;j e.denfalls ..--in-w-w-w den ersten Jahren, .Heine' Überschüsse;:erbracht, hnbe>.j_,i}er,.pie'st- ' / kauf preis für das Grundstück sei ^aus^. den.. Einhahmfn^ des '.Agen-, turbe trieb es uiid später aus aeihemy- des vtfökldgteh, Gehalt als
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gerin. *s ei v nicht zur Sicherung eines -Bankdarlehens ••andie fBankux**; abgetreten worden. Die HypothekenValuta sei:^- soVeit;fsie -Uber-. -haüpt'.Tzur yerftlgung gestanden hate‘s hur^xia- flaushar^' j^it .verbraucht • worden» Von der Begi^ndUng-;eines Geseiischäftsver- - 1.1- D
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Das Landgericht hat: die/Klage ' durch Urteil vom 17-. Oktober,-1950 abgewiesen* _ '	-	•	^	lk

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••Die' Klägerin. ha% Berufung eingelegt» Sie hat ergänzend vorgetragenauch die • Grundlagen für düs Inventar der Pension im Werte von. 30 »0ÖÖ:? - .EM: seien durch Möbel, die in ihrem. Eigentum gestanden, hätten.,, geschaffen werden,' Das Grundstück und der pensionsbetrieb. seien also wirfschaftlieh aus ihrem ein-
ge'brachten Gut erworben werden, Wenn man nicht annfebmen wolle; daß zwischen ihr und.: dem Beklagten eine Gesellschaft bestehe
 so könne;sie die Hälfte des insgesamt gemeinschaftlich erworbenen Vermögens." als ihr Vorbehalts gut beanspruchen.,- Demgemäß müsse aus dem Ladehgeschärft mindestens , 1/3 des Überschusses flir einen Zeitraum von. ,8 Jahren in Höhe von 12>GöGv— DM .aufm sie entfallen, ebenso aus dem Pansionsbetrieb nach einer 16-
üährigen Betriebsdauer, ein Überschuß von 1 2poo■>- DMv
 Die Klägerin hat' in der zweiten Instanz-: ihren Antrag , aus dem ersten Hechtszug .■ wiederholt und ferner hilfsweise beantragt i den Beklagten zu verurteile'n* ■ an;si'e' 120 ■„ 000 - DM hebst 4 5$ Zinsen seit dem /I ,.. Januar 1957,zu zahlen*

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Ex'1 hat das' neue Vorhringehx.'ä^rKlägerin' bestritten und . behaupt et di-äse habe nur die Aus st at.tung’"einer Diäi zimmer-;,
: wönhung ih=; die Ehe- eingeb rächte Ersparnisse seien aus .den. /If Eiv/e r b s b e t r i e b eil nicht her aus ge w ir t s c ha ft e t wo r den, Di e Kl ä-geriii habe' auchwahr end der Ehe kein torb ehal t s gut e rworb eh-.

'•	-	ifei	Hilfsäntragehät der Beklagte als einer uhzulässigen
 Kiageäh'dei’ung- •widersjpr.peheh.	...
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. Während der Rechtsstreit- vor .dem Derufungsgericht, an-
hängig war? hat die.Klägerin bei dem Landgericht in Hamburg Klage auf Scheidung der Ehe erhoben.
Das Öb.erlandesgericht hat durch Urteil vom i'l . April 1957 die Berufung der Klägerin äurücJcgewi es ene
. ■
6 ~
Surcli urteil vom 17« April 1957? das an demselben Page durch beiderseitigen Rechtsmitte 1-yerzieht rechtskräftig ge-worden ist, hat das Landgericht in Hamburg die Bhe der Parteien auf die Klage der Kläger 1 n gemaß § 48 EheG- ohne Ödhuid-eusspruch geschieden,. ,	.	t,	g'	■	r	-
Pie Klägerin.hat gegen das urteil vom It, Abril .1957 H e vi & i o n e Inge legt, ^.''soweit das 3 e rufüng s g e r i c h t nie ht ihr em •Hilfsäntrag in vollem .Umfange statt gegeben hat,, soweit es näni-lieh den Beklagten nicht/verurteilt hat, an sie, die Klägerin, 7 »000PM nebst 4 '$> Zinsen seit dem 1Januar 1957 zu zahlen, Pie Klägerin hat beantragt, das Urteil des Oberlandesgerichts insoweit auizuhob.cn und das Urteil des Landgerichts entsprechend zu ändern»■ Auf eine rAnfechtung des Urteils des Oberlandes gerächt s, soweit der Hauptantrag und der ..-weitergehende. Hilfsantrag abgev/ies-en ' .worden sind, hat die Klägerin ausdrücklich verzichtet a-	f	h-.''■' ;■	w '■ r
Per Beklagte hat' beantragt,1 die Revision.^zurückzuweisenf
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, Zwischen .den Parteien i|t,,^r-vnocJI} streitig, oblder- ■■ garin: der-.von ihr ;fi;: ’zv?e i t e5äg|f£ ßfill s zug eV hilfsws i s er g ei-k '. t enci gemachte Zahlüngsähsprüch ’ Ö;s 7 zueinemVsetrage -:vön7t'ÖÖ0 ? -: -PM':nebst 4 >1 Zinsen s'.eit dem ;|• ■ Jahüsir :'i§57'. zusteht• ’’Bas Bern-' hfüngsg.erieht hat die im.:, zweiten .Rechtßsug. erfolgte'-'Jlinführung Hi If s ant rags als -.eine .Kl^eänderüng angesehen und .diese' nicht zugelassen, da der Beklagte . ihr v/idersprochen habe und. 'sie auch nicht sachdienlich sf'ei \ 11 v
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Allerdings braucht zu der Auffassung der Revision, der Kilfsantrag stelle wirtschaftlich und rechtlich nur eine Beschränkung des Hauptantrages dar, und;nach § 286 fr. 2 ZPO liege deshalb keine.■Klageänderung vor, nicht abschließend Stellung • genommen zu werden; denn selbst • wenn es sich bei der Einführung des Hilfsantrages um eine Klageänderung handeln würde, so nacht die Revision jedenfalls mit Hecht geltend, daß das ;Berufungsgericht deren Sachdienlichkeit nicht mit der in den angefochtenen Erteil gegebenen Begründung verneinen konnten 1	-
Ha'cfe' der : Vfc&h’&igen Rechtsprechung des: Reichsgerichts und' des Bund es g e r ic ht s ho f s kann da s ■ H ev'i s io nsgericht, 7 w enn: im Berufungsrechtszug eine Kiageänderung” wegen fehlender. ..
S a e.hdi enl i chk elf hi c ht 'äuge las seit vis t,, nur •••• na c liprii f en: ■ ob ; . das Berufungsgericht dabeidehvfegriff edef■ Sachdienlichkeit, richtig beurteilt und die .Grenzen' .seines"Ermessens veingehai-. teh hat v Ein Eechtsfehlei ;.v/äre• .£&£• -we^iiuifar• ^di;.e:gl*rag,e -der Sachdienlichkeit auf die subjektiven Interessen ier Parteien-
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.eines objektiven Üaßstabes die;'Zulas.sunghder IClageänderüngn
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fcieiv Ausräumung des . sachlichen .Streit st off es: im Bahnen:, de 4.v anhängigen. Hecht ss treit s di eht und durch 'sie einen! sonst zu
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:: arWariQhdsn'iy^elt . Prozeß;>yorgeb.eugt• wird (BG dt/ 1,935,2655 ITr4.; 17 r; 1935'i; Ssb® ®rC lir 2S97 l.yU?! 928 Nr. IT,...929 ; HG .■74'fs^7l942..-Hii:v...52.} BGHZ„.1i»4 65, 71} .4l)aß dej .Beklagte bei dez*
7. ---’74. 4	47 -4.4; . '.. '• gsW.:. *. ,;V4v . . •1-;.4' «■"•-.7r	4•••	. 4:: '7 :4?'. ■..■■■'	:7. 4
:2:ulassung ;der Klageänderung. eine . Ü?at sacheninstahz verliert,
;■: :ist‘; für. die Prägender. Sacjidienlichkeii ohne Bedeütuhg (EG ;* Warn. 1942 lire 52, BGHZ 1 , 65, 7.2aA OGHZ 1 , 59, 61) ,
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Bei: Anwendung dieser Grundsätze sind die Erwägungen,;
, mit denen das Berufungsgericht die Sachdienlichkelt.der.Klage-anderung verneint hat, rechtlich nicht: haltbar.» "Das'Berufungsgericht hat angenommen, daß. der Beklagte insbesondere nach einer etv/aigen Ehescheidung einer außergerichtlichen Regelung
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zugänglich sein v/erde, und daß mit der Zulassung des Hilfs-antrages deshalb.eine sachliche Erledigung des Streitfalles nicht gefördert.und einem neuen Rechtsstreit nicht vorgebeugt werde „ i)as Bntgegenkonimen d^s Beklagten hat das Berufungsgericht aus einem persönlichen Schreiben .entnommen, das er unter dem l9i i)ezember -1956 ah die Klägerin richtete und in dem er unter anderepi Vorschlag, das Haus zu verkaufen und ihr. die Halite' das Ter&auf seriös es bar aus ?.u zahlen. Das B.e--' rufungs ge rieht' tot ’ dabei '-jedoch nicht berücksichtigt.?, daß das • Angebotr wie es in dem Schreiben weiter heißt nur gelten soll-,tej .wenn" die Klägerin die'Klage in dem vdfliegenden Rechtsstreit. sowie eine weitere Klage sofort zurücknehmef was nicht, geschehen ist? und.es/unbeachtet gelassen,■daß der Beklagte .
.weiterhin in dem Prozeß jede:Verpflichtung, -die Beklagte, ah. den .Erträgnissen - seines Erwerbes -zu: .beteiligen, ..-in -Abrede 'ge- . stellt hat „ Bas Berufungsgericht.hat = damit■ den Begriffder. 8achdienlichke.it verkannt • ßs geht .nicht.. anallein; aud einem f überholten YergieichsvorschXag ' zu folgern, die Part ei'j die. ihn'--'', gemacht habe p. werde einer, - inhaltlich noch- ganz gun be s tirnmt en;;.-h außergerichtlichen Regelung zugänglich .seini, und es werde deshalb zu keinem weiteren Prozel. kommen, Von -dergfrevörstehenden-:'■ Ausräumung, des. S t r e i t s ;b o ff es.' huß'e rKäib . eines ^ Prnze ss es b^nn .r:. 'nur' aus gegangen werden*. ^wenn';VAnlaßiz.u 'der.	b e st eht-./;-	.daß;..
der Beklagte :: freiwillig einender ..Kliigerin-^el^a:-sustehenden;..; 1 •Zahlüngsanspruch, der . auf ihre - llitarbeif ^inidenv,Geschäften des . Beklagten gestützt wird, erfüllen werde, od|r 'daß auf beiden Seiten, insbesondere auch,,bei.. ’der Klägerin'ßine weitgehende, ■sich' ächöh -.in•••ihrem- Inhalt .abbelehnende Yer^leichsbereitschaf t . voirhanden^isib.t-'Bas.73er'ufüngsgerie'ht'-- nättewenn: es : eine^Brle-:■■■■.' :,digung . des zwischen. den’-Part ei en .best ehenden S freit eshln»ie'm' vorliegenden :.Prozei3, als untunlich ansahunter Erörterung aller in Betracht . kommienden .Umstände darlegeh müssten, weshalb '-'hierv noch ' in: .dem.:vma#geh.lichen Zeitpunktder- .letzten mündlichen .Verhandlung erwartet werden durfte,, 'i&ßldieser Streit auch ^dann, wenn die Klageänderung nicht sügelassen wurde, ohne-einen neuen Prozeß bereinigt, werden würde 1 ./.wf .v:h' ' ü . ...	.
.Dabei ist eg für die. Präge der. Sachdienliehk.eit der Klageänderung ferner von Bedeutung,' .daß der von der Klägerin hi 1 f 3w q 1 se ge 1t end gemachte Zahlungsans pruc h s;L ch weitliin auf dasselbe .tatsächliche Vorbringen stützt ? auf das sie den Hauptantrag gegründet ..’hat,» Nicht entscheidend ist. in diesem Zusammenhang, . ob ''die .-Klägerin im Beruiü.n^srechtszug für dieses Vorbringen neuen Beweis angetreten hat $ denn jedenfalls .sind die Ergebnisse der iiu ersten Hechtszug durch|;eführten'..
B eweis aufnahme in .der zweiten Instanz selb s t ä ndig zu wür di -gen9. desgleichen die. Vorträge der. Parteien,auch'''’ daraufhin? inwieweit sie Rückschlüsse auf die Hohe des der Klägerin etwa zustellenden Zahlungsanspruches zulassen;;'vVobei"\Ahl aß bestehen könnte? eine Ergänzung; des Vofträgs’ der einen oder anderen Pachtung zu verlangen (§, 139 ;ZSoj. , h Nach; den Behaun-
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tungen der Klägerin über:. ihre Mitarbeit in den Geschäften
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des Beklagten?, die über den nach § 1356 Abs,. 2 BGB geschuldeten Umfang hinausgegangen sein-'--' sö311.,/.v;ar 'möglicherweise''
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; zwischen beiden. stillschweigend'1 eine Innengesellschaft zu- :
! st ahdegekdmmehy Dahei könnte auch, die Verwendung • gerin durch eine Erbschaft,zugefalleneh.Mittel für Zwecke der ehelichen .Gemeinschaft eine gewisse Holle spielen,' Die Beteiligten brauchten sich seinerzeit nicht, dessen bewußt gewesen.
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.; z.u.. sein?, daß ihre..Beziehungen .als gesellschaftsrechtliche zu beurtei len s eien,,Hab en beide, Ehegatten:sich.zu einer gemein-
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s amen? sie. b e i d e. aus füll enden Q? ä t i gk e i t f: v e rb und en ? in de r sie
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zusammen. lange Zeit -hindurch'für die eheliche Gemeinschaft .
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ihre Arbeit geleistet haben« so kann unter Umständen die An-
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nähme .eines Gesellschaftsverh&ltnisses? das beiden Ehegatten
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ein Anrecht, auf die Erträgnisse ilirer- gemeinsamen Tätigkeit
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gibt? zu sachgerechten und billigen Ergebnissen:führen? die
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einer richtigen Bewertung der Arbeit ;der Frau entsprechen? wie sie nach heutiger Auffassung auch für-, die vergangene: ‘Zeit geboten ist- (BGHZ 6? 249;' BGHrf ■ TO^aHüv 5) , Es kann w deshalb gegebenenfalls in einem -solcher! Gesamt verhalt erder
 Ehegatten zueinander die stillschweigende, Eingehung ; einer
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Inneiigese3_lschaft sehen sein,‘die federn von ihnen ini -Halle dor Auflösung der Gesellschaft-, wie sie etwa die dauernde äussere Trennung .der 'Ehegatten darsteilt? ein Hecht auf Auseinandersetzung gibt , .Die über die Innengesellschaft getroffene Vereinbarung kann so aussulegen sein? daß die Auseinandersetzung zu erfolgen habe, indem ein Ehegatte den| anderen'bin® Abfindung in Geld zahle (KC-2 .1.66? 160, 164) t Hie Annahme/einer InnengeseilSchaft für die Zeit vor dem Außerkrafttreten des der.Gleichberechtigung .der Geschlechter entlegensteheh&e.n Hechts ist nicht auf die Palle der Gütertrennung beschränkt; auch bei gesetzlichem Güterstand ist: sie möglich. Her vorgef trägere Sachverhalt legt die Prüfung nahe, ob liier. ©twälesj^e-i^-.v derartige Innengesellschaft bestand und die Klägerin, ohne daß sie eine anderweit i'ge.sAus einander set züng verlangen könnte,, eine gewisse Geldzahlung, als Abfindung“.zu: beanspruchen hat-, ■nachdem; sich der Beklagte;endgültig von ihr-, abgey/endet hät und die Gesellschaft -damit -aufgelöst. iöt-v/'Wen;^	Klä-.'.
gerin ihren tlilfsanträg auf Verurteilung zu 'einer' Geldzahlung’ rechtlich., nur damit .begründet ■ hat, -daß sie ,,s.ich, durch ihre Arbeitsleistungen in-, den-.Geschäften :de.s Be klaren /To^	';
erworben ha]b,e und .dessen ^Herausgaben verlange.?. jfp iwird
 nicht ausges.bhlossen• Hfe.:•" l Ufso zu. einem:. wesentlichen	für	/den-
Haup t ans p r u c h he r au s g e §feel X i en t at säe hl ich ehr/und ßv ß c ht if ch en Gesichtspunkten 'zu' erfdigeäc'. '	Vb„	1//V
- f Ihder.erselts gi|>t der • Vortiag_';der''.Kläger iftf	•
zu prüfen, • ob die-- Klägerin.:, .etwa.- statt: als - Mi % ge s eil schaffer inff fn,;einera;, gewissen ünterordhungsverhältnis gegenüber- •dem-'-Ehe^Ü' mann .in ...dessen. Geschäf ten/.Dienste ff lötete iv ßow.eit; diese •'iSbier^v-., den in § 13.56; Abs 0 2 BGB gezögen®nii^	heutigen	Auf	fas-	■
sung angemessen zu begrenzenden. Umfang' hfiiaiisgingen? hätte die ■ Klägerin unter Umständen; Anspruch '„auf . eine ;Ver gut un'g,:; die das;. ;■ ^s.epnerzeit gemäß;? 13'6Q:;J3GB bes.t.ehehde.Recht auf Unterhalt' über-
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stieg; der Vergütüngsansprüch körnte nach einer entsprechend
 aussulegend.cn' stillschweigenden Vereinbarung mit der .endgültigen Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft fällig sein. Durch eine.Prüfung des Sachverhalts in dieser Dichtung werden ebenfalls keine völlig neuen und von den bisherigen losgelösten :Sachund Rechtsfragen? die die Zulassung der Kla~ geänderung a 1 s unsachgeraaß -'erscheinen lassen könnt 'eh, sur
•• . ■■ - .. ■	V	•	uv;	r	:v;r	U>V	>;■	;	'	'	:	'	: .	,:/■ ' nrUfra,
 Erörterung
Da sich mithin die.Yerhe’inung• der..Sachdienii'chke^
Klageänderung mit der von dem ..Berufungsgericht gegebenen. Begründung nicht auf recht' erhalten läßt ,: muß der Rechtssfreft
 in dem von der .Revision beantragten Umfang - sur erneuten; Verband lung und. -Ent sc hei duiig an das ■ B e ruf un g s g er iaht zur ü c k A j ■ m verwiesen werden 0 Das . Berufuhgsgericht .wrrd.die Sachdien-116 h k e if - d e r Kl a ge and e rung nochmal s zu: p rü f en.und' .gegeben en-.. f al 1 s. lib er... den bi sh ei i gen Hi 1 f s'aht r ag> . ,s o weit"	c	h gauft :•
r echterhalt en ist 7 sachlich zu enf scheiden habeii.i :-Bs f wird’ •' auch über dj.e; gesamten Kosten des Rechtsstreitsdeihschließlich derjenigen,; die ; die bereits ■rechtskräf.tigige\vordehe> feliweir-
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