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BGH · IV ZR 227/05

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IV ZR 227/05

Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 31. August 2005 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Der Senat schließt aus, dass die angefochte-ne Entscheidung auf dem von der Beschwerde gerügten Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG beruht. Terno Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Zitierte Normen: § 543 ZPO Art. 103 GG § 97 ZPO
CelleZPOBeschwerdeKlägerWendt

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IV ZR 227/05
vom 5. April 2006 in dem Rechtsstreit
 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 5. April 2006
durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die
 Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch
 beschlossen:
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 31. August 2005 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Der Senat schließt aus, dass die angefochte-ne Entscheidung auf dem von der Beschwerde gerügten Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG beruht. Die bei Prüfung der Verwirkung der Leistungsansprüche vom Berufungsgericht angestellte Gesamtbetrachtung trägt auch dann das von diesem gefundene Ergebnis, wenn berücksichtigt wird, dass der Kläger nur kürzere Zeit Beiträge an die Beklagte geleistet hat. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen.
Dem Kläger wird unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin Dr. A.	Prozesskostenhilfe bewilligt.
 
Terno
 Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 82.961,57 €
Seifte rt
 Wendt
Dr. Kessal-Wulf
 Felsch
Vorinstanzen:
LG Hannover, Entscheidung vom 17.02.2005 - 19 O 112/03 -OLG Celle, Entscheidung vom 31.08.2005 - 8 U 60/05 -