Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 22. April 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Schmitz und die Richter Dr. Zopfs, Römer, Dr. Schlichting und Terno beschlossen: Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des 19. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 554b ZPO) .
I BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 186/97 vom 22. April 1998 in dem Rechtsstreit 1. Renate L 2. Hiltrud R' Klägerinnen und Revisionsklägerinnen. - Prozeßbevollmächtigte und gegen Manfred Beklagter und Revisionsbeklagter, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte und Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 22. April 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Schmitz und die Richter Dr. Zopfs, Römer, Dr. Schlichting und Terno beschlossen: Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Juli 1997 wird nicht angenommen . Die Klägerinnen trägen die Kosten des Revisionsverfahrens' (§ 97 Abs. 1' ZPO) ..s-v ■ Streitwert: 6 Millionen DM Gründe: Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 554b ZPO) . Dr. Schmitz Dr. Zopfs Römer Dr. Schlichting Terno