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BGH · IV ZR 153/94

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IV ZR 153/94

in dem Rechtsstreit der Gjmm|K den Vorstand, durch Beklagten und Revisionsklägerin, Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Schmitz, die Richterin Dr. Ritter und die Richter Römer, Dr. Schlichting und Terno am 8. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 5. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.

Zitierte Normen: § 97 ZPO
ProzeßbevollmächtigteSchmitzversichertMärzMB/KKRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IV ZR 153/94	BESCHLUSS
vom 8- März 1995
in dem Rechtsstreit
 der Gjmm|K den Vorstand,
 durch
Beklagten und Revisionsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwältin
 gegen
Herrn Thomas
 Kläger und Revisionsbeklagten,
- Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte und
OÜS)	V.	sl'I.O'f.
L(n	v	-4^7,03;
ö U #o/93 -
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2
Der XV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Schmitz, die Richterin Dr. Ritter und die Richter Römer, Dr. Schlichting und Terno
 am 8. März 1995
beschlossen:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 5. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln vom 11. April 1994 wird nicht angenommen.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Be-■ deutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. Zu Recht hat schon das Berufungsgericht darauf abgestellt, daß bezüglich der operativen Veränderung der äußeren Geschlechtsmerkmale eines Versicherten jedenfalls dann eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankenheitskosten- und Krankenhaustagegeld-versicherung (MB/KK) vorliegt, wenn der Versicherte die rechtskräftige Feststellung erreicht hat, daß er als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist (vgl. §§ 8ff. des Trans-sexue1len-Gesetzes vom 10. September 1980 - BGBl.
I, S. 16 5 4 f f.) .
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisions Verfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert:	91.695,38	DM"(62.285,50 DM +
 18.009,88 DM + 11.400,- DM)
Schmitz	Dr.	Ritter
 Dr. Schlichting
 Terno