1935 .erwarb ..die Klägerin-- 'auf; ihren: Bamen ein Behaute s Grundstück. Pen ’.Kaufpreis brachten die 'Parteien gemeinsam auf» Pie Klägerin zahlte von ihrem vor der Ehe ersparten Gelde 2o741?55 . KM-der Beklagte den ^H-ast.'-In'; folgenden ..Jahren errichteten die Parteien auf ..diesem Grundstück e in;. in.s dem 'sie; ■ sich.' Sie -'habe VWäh^eÖd der Ehe doppelt so höhe. Eliikünfte wie der Beklagte gehabt ^und daher überwiegend den Grrjidstüclcskäui und . den .'Haus bau" finan-ziert desVOrundstücks;-' seien die Parteien« ohne der Beurkundung - d^ entscheidende Bedeutung bei- v aber nur der Beklagte' als Kauf er • und Eigeiitümer ers che inen ■ solle,,, .Der Beklagte!haha ihr während der Ehe auch ständig '.zugesagt Das Landgeri cht hat dem Haupt ant rageder Klage statt-gegeben,,; Der. Beklagte hat Berufung eingelegte Diese hat das Ober 1 apdesgericht surückgewiesen.- Mit der Hevision verfolgt der Beklagte seinen Klageabweisungsantrag weiter» Die Klägerin bittet.um Zurückweisung der Bevision. Das ' Ob e r lande sgeri cht hat .aus |ef ühr t §: ; : bl; Der Beklagte sei gemäß; § 667' BGB' .terpflichtet^ der Klägerin d;as Miteigentum ah ;dem "druhdstuck;.zu Beklagte..; das';;ÖrundstücK auch für■ die; Klägerin . aus der zwischen /gerneihsäi'ein: Baus: -zu^ bauen« Die.se Die. Annahme eines Aiiftragsverhaltni3ses entspreche dem Willen den p^ 0 Zunächst habe die Klägerin im Kähmen - desgemeins amen planesauf'/ihren Namen ein Grund-: stück : erworbehftwodnrch^ ;. ; Der Beklagte habe dann seihst zu Protokoilf-erkiär;k>.. als der. Vertrag der Klägerin.apigei^he^ der Partei erk sei - damals1 no eh auf ' . , und;, bftimifei,' das; Grind stück :l für thiehl Klager in „beweise, ihr Einkommen und 'Vermögen als Einheit betrachtet;, Berner,habe der Beklagte selbst zu Protokoll erklärt?, er und die Klägerin hätten zwi scheh ihrem i.Einkditmen; nicht: untersc-hieden* ' Rückblickend deuteten noch -weitere Umstände daraufhin, daß der Beklagte beim .Grundstückserv/erb mit für die Klägerin gehandelt hab.e Auch nacht dem Ei%erbtGrundstücks habe : die Klägerin ;; . hach der Erklärung- d;esv'Beiclägteh : habe; die gegensei- :: .•••=•>• tige: Erb einse t zünge im-- Testat den. die Parteien Ansprüche dritter, auf : • .Aus alledem folge die vom Beklagten unwiderlegte Vermutung daß er das Grundstück auch, im Aufträge der Klägerin für sie miterworben nahe. Mangels entsprechender Vereinbarung über die Große des Anteils sei auf den Beitrag der Klägerin zu dem Kaufpreis des Grundstücks abzustellen* Darnach stehe ihr in federn Dali das Miteigentum zur Hälfte su0 Die hiergegen gerichteten Angriffe der Revision sind nicht begründet* . 1. Zutreffend ist der rechtliche Ausgangspunkt des Oberlande sgeri cht s . Das gilt zunächst von der Annahme des angefochtenen Urteils . entsprochen«, ■■ eine nach außen nicht hervortretende Gesellschaft zu dem Zwecke des;Bf wer b s * ;der Herrichtung und Benutzung des Grundstücks . auf dem Böden der be st e hehd en Ehe zu be gründ en*: • .. der Ehe nicht;, ^öhne besondere Anhaltspunkte für: eine entsprechende V^iliensriLc^ der ::Bhegätten ihre Vermögensrecht liehen' Beziehhuigeii- unmittelbar, p in; entsprechender"; Anwendung den Vor sehr über dih^.Ge Seilschaft, (§§;, 705 ff. der Bheg'emeinschaf f :hach: die:;>^ mangels anderer tatsäch~ Vorschriften über den bisherigen ordentlichen gesetzlichen-^Güterstahd ■ der. nießung ausdaß die- Ehegatten duf ch aus drück!iche oder still-schvveigende Vereinbarung; •z wi sChen sich ein Ge s ellschaftsver- Die Rechtsprechung des Bunde s ge züchtshofs hat eine derartige 11 Innengesellschaff1 , die als solche nach außen nicht hervor tritt und bei der die von einem der'•Gesellschafter. allein und im eigenen Kamen geführten Geschäfte nur im Verhältnis der Gesellschafter untereinander auf gemeinsame Rechnung gehen (Darenz, Schuldrecht, II, Band, Bes* Teil, 3> Auflo § 56 Sc 254; Enneocerus/Behmann, Schuldverhältnisse 13» Bearb, § 175 S° 684; Staudinger, BGB 11, Auflo Vorbeiru 46 i zu §§ 705'ff Sc 2094)« neuerdings angenommen, wenn die Ehefrau über das gesetzliche Maß hinaus ohne feste Vergütung im Geschäft des Ehemanns oder dieser im Geschäft der Ehefrau mitarbeitet (BGHZ 8, 249'ff; BM Nr. 1, 4, 5 zu-§ 705 BGB; Urteil des erkennenden Senats vom 15° Januar 1958 - IV ZR 242/57 ~)° Aus der ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt sich in diesen Bällen, daß die rArbeit nicht dem anderen Teil,. Ah dem Willen zu ' einer , solchen vertraglichen^Vez’pflichtung fehlt" es aber* wie ,der. Dieser Zweck erfordert jedoch' keinen besonderen Zusammenschluß der Ehegatten zu ■ einer ■ Gesellschaft; denn die Ve-r- dem der ehelichen Gemein-schaft zugrundeliegenden Zwecke.zu..: fordern und sich daher auch;- torch:.Vermögensahf\venduiigen., zu unterstütsen? ergibt ■ sich bereits unmi11eibar :aus dem Wesens dieser. ohmschen deii: Parteifh einzüstan-degekommen und daßtof iGrtod;, i: "de Auf t rags ve rhäl this s e s der . auf die Klägerin e inen Mi t.e igenturasant © ü : zu 1/2 tz'tu als ge-wissen haften Verwalt er des e ingebrachten Gutes, den Willen gehabt habe*. und; daher insov/eit nach Auftragsrecht (:§ 667 BQB) zur Herausgabe des aus der Geschäft siesörgühg Erlangtem an seine Ehefrau verpflichtet sei .(BGH .rom 18= April■ 1952:2R 39/5.1 lie Verpflichtuhg des Beklagten"1 sir im,lern :A^ entst and e n ?: ■ in dem' er - das Grund stü ekj'äiiä. ■ zur Heraus gäbe des für: Rechnüng der Klägerin Erlangten imstande war. Die Höhe des: Anteils kann sich daher nicht. nauh M der nur., nach den Umständen vrichtbn9i-;die\.:b^ t Hach der: Lebehserfahrung wird- im täglichen Sprachgebrauch .nicht ■ zwischen G-ebäude und ^Baugruhd.junterschiedehleide Be-. ..griffe werden vielmehr jweö soziale Stellung der Parteien^ vonr^ ist. keine- abwei ' Eichtühg-^;daß .-etwa vorhandene Ges chäf t sge^^dtjieit Unters che iduhg von- Haus ; und. für die kl ag er in.. ge rin aus d rü e kl ich ihr E invar s tandnte zu- einäm Ab s chlüß des ..' Kaufvertrages mit dem Beklagten allein, gegeben . Die /Benennung: :.des • Hechtsanwalts Dr = xan HiHNfe als Zeugen besag sich aber nur auf•das erstinstanzliche Bestreiten de.s entgegehstehb'nden Yorträges der. Klägerin, nabe auf einfe; Mißverstehen der Information beruht.o Imübrigen ware: eineuetwäigeBeweisfühfihg ■ in -deä?V von der-' Ihgent üjas verhalt iss e an' -dem Drimdstück der Annahrne' einer antetilgen.• oder ob der^überlebende Jheiattfcjiohne- eine Yerfügung von . • iss i n s chaf .t i i;e h'efT e enli® rt der i e igen^in:®f^®g;:d^^ von, . ' Aois: diesen Grimdfjilisio^.des der sich-raus: § §f,:.®&s^
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Verkündet am 14 o Oktober 1959 ffmeister? ■ Justizangestellter ;. als Ur kund sb e amt er der ./■.'■ , :■' -
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Pie Parteien : verlobten sieh ,im-Sommer- 1932 » -Bereits vor . ihrer Heirat' planten sie? gemeinsam ein Baus zu erwerben oder zu ■.erhauen0 1935 .erwarb ..die Klägerin-- 'auf; ihren: Bamen ein Behaute s Grundstück. in.. JflHMBHfr: Sie?: trat ab er von diesem Kaufverträge : surüo}f?' als. sich heraus st eilt e? daß... die Belastungen höher waren?, als sie- zunächst angenommen hätte,»
ä&'shlvW "'V :
Am. 18,.. P e zemb er 1936öheirateteil die Parteien! Purch Ver^ trag vom .14» Juni 1937 erwarb: den- Kläger auf seinen'Barnen den Jetzt im Grundbuch von HMRMh- Bauernschaft AWtKB - . Bd» ^8 Bl- 034 rerzei.chneten. Grundbe s i t z für 4* 52? Pen ’. Kaufpreis brachten die 'Parteien gemeinsam auf» Pie Klägerin zahlte von ihrem vor der Ehe ersparten Gelde 2o741?55 . KM-der Beklagte den ^H-ast.'-In'; den.: folgenden ..Jahren errichteten die Parteien auf ..diesem Grundstück e in;. ;Hausc. Par an* fügten, sie 1949/50 : einen / Anbau? auf gest ockt. wurde ,.
Pie Baukosten 'wurden-;. aus' ihren Arbeits~. •
.einkünften. aufgebracht{Klägerin war nämlich während i hr er. '.ganz en Ehe als vjs ohn&d e^ih;; tätig Soweit:- Kredite auf-genommen wurden ?' verpflicht et en,. sich -hei de .Partei eh- =zür'. HUckzahlung'o JBeidev auch'-: zur .- Tilgung >bei»>jDer Ver- ■ - ,
'kaujfswerH^s^aüj^ *■.. j
Bach'plitigsi^ die Part
................. ...... . .......... •• •'••••■:
t ei en' am ? 22» Mai- 1938;: ein'. gemeinsphäftl i ches • fest anient.
in.s dem 'sie; ■ sich.' gegenssitigl sn’Elr&h"-einsetztentf'
ist dig:,;Eheher--: Partsieh ;Bekiag*
--r® 5h3Pt||ih
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, :i iiV f läge rift . Sie -'habe VWäh^eÖd der
Ehe doppelt so höhe. Eliikünfte wie der Beklagte gehabt ^und daher überwiegend den Grrjidstüclcskäui und . den .'Haus bau" finan-ziert desVOrundstücks;-' seien die Parteien« ohne
der Beurkundung - d^ entscheidende Bedeutung bei-
zürnessen^ .übereinstimmend davon •• ausgegangen, daß; ihnen ge-,
; melnsam^daslEigehtumlife zustehe? .nach außen
v aber nur der Beklagte' als Kauf er • und Eigeiitümer ers che inen ■ solle,,, .Der Beklagte!haha ihr während der Ehe auch ständig '.zugesagt ? . er . werdb nhrriäas • Miteigentum übertragen». . . .
\Mr
Die Klägerin
-den Ifeklagbe^ eil§ft> r ihr. :• d^ e igentüm
ah-’ deir:;iir
• im '&pundh3^ rBi o .<iö:4-r 'eingetra-
genen (jnundbesitz Parzelle Elur . 28' Kr-? 2905/92 ?
: 1092 :qml^oB/':Jiiv.l/^i^eil einzuraujnen iuid:. zu
S 1/2 • ;^ie'il-:; : -/■■.'l.'
^a9VC)M nebst 4 ^Zinsen seit
iseip;:an:.;s;ie;.
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Das Landgeri cht hat dem Haupt ant rageder Klage statt-gegeben,,; Der. Beklagte hat Berufung eingelegte Diese hat das Ober 1 apdesgericht surückgewiesen.- Mit der Hevision verfolgt der Beklagte seinen Klageabweisungsantrag weiter» Die Klägerin bittet.um Zurückweisung der Bevision.
Hn t s che idung sgründe %'
Die Hevisioh ist nicht begruüddet i.
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Das ' Ob e r lande sgeri cht hat .aus |ef ühr t §: ; : bl;
Der Beklagte sei gemäß; § 667' BGB' .terpflichtet^ der Klägerin d;as Miteigentum ah ;dem "druhdstuck;.zu u
Zwischen aenvJ-
j re-in •'
v Or-
gel egen.; 'kraf^rdessen der;;. Beklagte..; das';;ÖrundstücK auch für■ die; Klägerin . erworben. habeY Das jergebe^sich;.. aus der zwischen
';deh:'parte:gen.:.;^^
Parting >. /gerneihsäi'ein: Baus: -zu^ bauen« Die.se ■,
Ve re ihbarung :hab e:, auch: rd en Jgegens eitigen Auf trag -zim Inhalt... gehabt,?i'das;:; Eigentum'• an. einem als; Bauplatz 1h;-Betracht. kom-■ ■ :meiid s'tuek v für ■!' .dehyänS h rph■;
Pinest^^ entgegen?.; daß. die...
/gegehäi •’ hat t en^ und *■ mögliche rwe ise : auch: nicht’ hätten '; geben iiönnen ?.. da jede', von ihheh • äuc h iliahet elgei^hälirfc erb öaen^ Ein;-Ger- •".=
s e lis.chäft everhältnis;s mangels r -•
be sonder eriPfreihbärungti^ der • engen; ./
persönlichen B'ezibhuhgenb^ die. bereits' .zu.,
imenwirkeh
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- • 5' -
Die. Annahme eines Aiiftragsverhaltni3ses entspreche dem Willen den p^ 0 Zunächst habe die Klägerin im
Kähmen - desgemeins amen planesauf'/ihren Namen ein Grund-: stück : erworbehftwodnrch^ ;. wehr ;:der. Vertrag nicht, rückgängig . gemacht: worden twazh:l .das. von den' 'Part eien /.erstrebte Ziel hereits zu: erreichen gewesen sei.? ; Der Beklagte habe dann seihst zu Protokoilf-erkiär;k>.. en/habe ?. als der. Vertrag der Klägerin.apigei^he^ ;einem/ fassenden Grund-
s tück ■■ ge suchtV -Dei?; Wille. der Partei erk sei - damals1 no eh auf ' .
einen ■ gemeinsamen;^
; De r Be kl agte: hahef tieft heim Erwe rb de s Grundstücks: noch an :seine Ye'reinb^ Är Klägerin ;g0unden ge~ -
'fühlt- undfür.:■ sie.. das.; Eigentum miterweiben. wollen•Es widers’pre ehender, leb ens e r f ahrurig 7...daß - er-:? .an f gegen dem:,,: langgehegten Planfter Par•{;eien;; ohne/besondere Gründe. ;
. plöt s 1 ich: von;..einem; ge.meinsslnen- Erwerb Abstand |enoÄen.• , und;, bftimifei,' das; Grind stück :l für thiehl
V. • .der: Klägeiihttejhirf iMPf W ' f meihsamebi^eirgMpaibn^ ; k
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■ a e r, Grün dstück s kaut durc|i..:. d i e. Klager in „beweise, ihr Einkommen und 'Vermögen als Einheit betrachtet;, Berner,habe der Beklagte selbst zu Protokoll erklärt?, er und die Klägerin hätten zwi scheh ihrem i.Einkditmen; nicht: untersc-hieden* '
Rückblickend deuteten noch -weitere Umstände daraufhin, daß der Beklagte beim .Grundstückserv/erb mit für die Klägerin gehandelt hab.e s . '..■ Ärl x •., r . • ■ ■■
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Auch nacht dem Ei%erbtGrundstücks habe : die Klägerin ;;
während der ganzen Ehe.- für das . Haus mi t g e arb e it eh» D er ■
Beklagte sei sich darüber klar gewesen-? däBhdä.r gemeinsame ö
: plan-.nur unter. if inanzialle-^lS^ Äs^erin'; -§K; . ■
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. hach der Erklärung- d;esv'Beiclägteh : habe; die gegensei- :: .•••=•>• tige: Erb einse t zünge im-- Testat den. d0h<§rn iili,
soilen; weil, bei d e U1 das: 'Grundstübk:'gerneihiam; ... i
dazu von keinem; eine' Beihilfe bekomment r:.-fDamit iihät Ü'
ten.: die Parteien Ansprüche dritter, auf : •
wo rbene s Gründe tu ck ;.abw£}ir&&v.^
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Klägerin habe -ih Gegen}^^ •' dksäen Widern.
;s.pru;c-h gie|äg§J^
baus:.iy.erde;. ^ihentidil;.'.■
d^ä^ibeh jr- ' •
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.Aus alledem folge die vom Beklagten unwiderlegte Vermutung daß er das Grundstück auch, im Aufträge der Klägerin für sie miterworben nahe. Mangels entsprechender Vereinbarung über die Große des Anteils sei auf den Beitrag der Klägerin zu dem Kaufpreis des Grundstücks abzustellen* Darnach stehe ihr in federn Dali das Miteigentum zur Hälfte su0
■ /. XI o
Die hiergegen gerichteten Angriffe der Revision sind nicht begründet* .
1. Zutreffend ist der rechtliche Ausgangspunkt des Oberlande sgeri cht s .
a) . Das gilt zunächst von der Annahme des angefochtenen Urteils . es habe nicht dem. Willen-'*der Parteien. entsprochen«, ■■ eine nach außen nicht hervortretende Gesellschaft zu dem Zwecke des;Bf wer b s * ;der Herrichtung und Benutzung des Grundstücks . auf dem Böden der be st e hehd en Ehe zu be gründ en*: • ..
All erdings entsprichtder sittli Chen Bebensgemeint tschaft. der Ehe nicht;, ^öhne besondere Anhaltspunkte für: eine entsprechende V^iliensriLc^ der ::Bhegätten ihre Vermögensrecht liehen' Beziehhuigeii- unmittelbar, p in; entsprechender"; Anwendung den Vor sehr über dih^.Ge Seilschaft, (§§;, 705 ff.
^JBGB)' zu-^^ $ chl'i.eßeh esf weder diese Ha- ■
tur. der Bheg'emeinschaf f :hach: die:;>^ mangels anderer tatsäch~
1 icher Desfstellungen: ofeh honstiger^ iüihaitspunkte .-.in dem.* .
, .ahgefhelft enen Urteil^ guterrepMliehen V|jhältnisse .
der* Parteien anwendbären.'r Vorschriften über den bisherigen ordentlichen gesetzlichen-^Güterstahd ■ der. Ve und Nutz-
nießung ausdaß die- Ehegatten duf ch aus drück!iche oder still-schvveigende Vereinbarung; •z wi sChen sich ein Ge s ellschaftsver-
hältnis begründen. Die Rechtsprechung des Bunde s ge züchtshofs hat eine derartige 11 Innengesellschaff1 , die als solche nach außen nicht hervor tritt und bei der die von einem der'•Gesellschafter. allein und im eigenen Kamen geführten Geschäfte nur im Verhältnis der Gesellschafter untereinander auf gemeinsame Rechnung gehen (Darenz, Schuldrecht, II, Band, Bes* Teil, 3> Auflo § 56 Sc 254; Enneocerus/Behmann, Schuldverhältnisse 13» Bearb, § 175 S° 684; Staudinger, BGB 11, Auflo Vorbeiru 46 i zu §§ 705'ff Sc 2094)« neuerdings angenommen, wenn die Ehefrau über das gesetzliche Maß hinaus ohne feste Vergütung im Geschäft des Ehemanns oder dieser im Geschäft der Ehefrau mitarbeitet (BGHZ 8, 249'ff; BM Nr. 1, 4, 5 zu-§ 705 BGB; Urteil des erkennenden Senats vom 15° Januar 1958 - IV ZR 242/57 ~)° Aus der ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt sich in diesen Bällen, daß die rArbeit nicht dem anderen Teil,. s ende rn für gerne ins ame Be cJhnün g ge 1 ei st et wird; ni cht enteil omme ne r Gewinn stellt: hierbei ^;wenh äuehtnur im Inhehver--hältniseine Vermögensbeteiligung dar. Ah dem Willen zu ' einer , solchen vertraglichen^Vez’pflichtung fehlt" es aber* wie ,der. Senat in seinem Urteil vom 191 Februar 1951 - ..iV:' ZR 168/50 ■ - (N JW 1951 f ' 352, 353 Nr>,. 2) ausgesprochen.. hat,' ohne besondere Anhaltspunkte ..bei Ehegat t en: di e ;s i eh üb er d en :. gerne ins c Baft li chen Erwerb• eines: Grunds tückslunid. über . die zu. di esem Zweck vorzunehmenden Vermögehs.v.erfügungen einig . sind ° ..... E ine G e seil s chaf t li egt;;--hur vor.,:. wenndie' Inte res s:eh/:und .
Be cht s Verknüpfung durch! Vertrag ih ■ ;de&liiehs t- e iner gemein--- -samen;.Aufgabe gestellt 'wird |Bnneccerü^^ :aaÖ§ Iß3 ,
. S» 715). - Das ist.: der. -F^liV wenn ein .gemeinsPhaf tlicher; ;Br.-,... werb. nur. das Mittel'.' ‘we^^e3?eii / gemeinsam
zu verfolgend en Zweckes aaO. §. 5'% Ö °- 265* Im;-;;, U
Falle, des Häuserwerbes durch1Eheleute erfahrungs-
gemäß in der Be ge1. de n.we i t ere Zweck de s gemeinsamen Wohnens vor. Dieser Zweck erfordert jedoch' keinen besonderen Zusammenschluß der Ehegatten zu ■ einer ■ Gesellschaft; denn die Ve-r-
- 9.
pilichtung der Ehegatten? sich;,:aus. dem der ehelichen Gemein-schaft zugrundeliegenden Zwecke.zu..: fordern und sich daher auch;- torch:.Vermögensahf\venduiigen., zu unterstütsen? ergibt ■ sich bereits unmi11eibar :aus dem Wesens dieser. ehelichen lebensge- . meinschaft E, - 3,53; iarenz. aaO So 265).
■ b) • • hie g t, d emn a ch. ke in- ;G es eil s oha f t s ve rhäl t n i s,v unt e r den v Parteien vor?.. so ist -es-lto^
Verhalts . rechtlich nicht:/zu ;:beansthhden||lwenn^vd|is:'Berufungs- ; gerächt annimmt , daß. ohmschen deii: Parteifh einzüstan-degekommen und daßtof iGrtod;, i: "de Auf t rags ve rhäl this s e s der . Kläger gemäß § 66? BGB verpflichtet', sei? auf die Klägerin e inen Mi t.e igenturasant © ü : zu 1/2 tz'tu
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Stellungen hdef. sohst.i-■ gen' Inhalt s-imnlfee^ :ange,,f bjlifcenehi ürieÄl .davon ah a^\, ■
'gegangen '• werden/idaä; für.die■ Bheidfr^ damalig©-; : .
' geser .[, b end':%
"': .Urteil vbiir 19;,,vP^b.tugi^i ......i? fällä: der
SälltlKSP^^
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10
■brachten; lute's, ein Grim d stuck erwerben hat ? als ge-wissen haften Verwalt er des e ingebrachten Gutes, den Willen gehabt habe*. :das Grundstück.' teilweise nicht -für - eigene Rechnung-* -sondern für Rechnung seiner Ehefrau:,2Ü erwerben.,' und; daher insov/eit nach Auftragsrecht (:§ 667 BQB) zur Herausgabe des aus der Geschäft siesörgühg Erlangtem an seine Ehefrau verpflichtet sei .(BGH .rom 18= April■ 1952:2R 39/5.1 ~V FJW 1952,. .779 . Hr, 5) c
lie Verpflichtuhg des Beklagten"1 sir im,lern :A^ entst and e n ?: ■ in dem' er - das Grund stü ekj'äiiä. ■ zur Heraus gäbe des für: Rechnüng der Klägerin Erlangten imstande war. Die Höhe des: Anteils kann sich daher nicht. nauh M der
nur., nach den Umständen vrichtbn9i-;die\.:b^ jcter
Verpf 1 i chtung "nach '§/§||g RG§|^ eine aus-
teln r' sich;
debgericht: -f-'/ die Größe1 *.d'e's^fb^$a|iK^ ■
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■Kaufpreis IsshGlftlaSsiM .
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t Hach der: Lebehserfahrung wird- im täglichen Sprachgebrauch .nicht ■ zwischen G-ebäude und ^Baugruhd.junterschiedehleide Be-. ..griffe werden vielmehr jweö soziale Stellung der Parteien^ vonr^ ist. und
derBeklagte den:.<Berut ausübtj: rechtfertigt.
keine- abwei ' Eichtühg-^;daß .-etwa vorhandene Ges chäf t sge^^dtjieit Unters che iduhg
von- Haus ; und. Grunds tu cko s :dhl i e Ben;"’ 1 aase,?.:; Im; übrigen - hat das Re v i s i onsge riphtt bei;.. ■:Wille nh ^Mariin
.nur • zu. prüf en.y. • obr. keineliiusie-
gungsgr-undsätze; Infeb jh^^e^;vfflhaicht: sind,n '
. B e an stand ;kfM hl
b) ; Zu ;:ünrecht '-sreläfcbÄiS
Oberlande sgerichisV der Be klagt eih#^ ;"Ginihd stück .auch: 1:.,...'
für die kl ag er in.. mi t e rwe rb en vimSehlj- als- -uhter kehletzung: ... von vverf ähren -
: aa);.. ■ Sie :- b e;ansr ah8bk :'k '
........... ............................................................................................................................" • ••:•<••..................................................................................................................... ...........................................................................
■ rtia'i?ei olvl*t ■!■ Ä%i . wÄ rrdvi « ä'töw. ■ y3r~i ß. ;■■ A A n : T^t-io:_■ ....
- 12i 4
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ge rin aus d rü e kl ich ihr E invar s tandnte zu- einäm Ab s chlüß des ..' Kaufvertrages mit dem Beklagten allein, gegeben . uhd^ diesen Ent* schluB mit dem Schicksal eines früheren ;Grundstiickskaufe's be~
. gründet habe (B1.0148 iK1: V::h ■ fh--®:; 1? 1 r;Ifr:
:- " '' An der vbh der kevisiM::b^ hatte der •
Beklagte allerdings entsprechendegBehau^ mifge stellt;* ■
Die /Benennung: :.des • Hechtsanwalts Dr = xan HiHNfe
als Zeugen besag sich aber nur auf•das erstinstanzliche Bestreiten de.s entgegehstehb'nden Yorträges der. Klägerin, nabe auf einfe; Mißverstehen der Information beruht.o Imübrigen ware: eineuetwäigeBeweisfühfihg ■ in -deä?V von der-'
Kevision gemeinten .Dichtung;' auch nicht;: rechtserheblich ..gewe- ■ senj denn? -. wie 'oben ererber f. ?tymr de die nach außen getrof-i ene Hege lung d eit. Ihgent üjas verhalt iss e an' -dem Drimdstück der Annahrne' einer antetilgen.• Beteiiigung .der Klägerin;hieran .im Innenverhäf th im; stehen braudhenv-..
n e )', Bchliießlich . me int-; d s ion.y . daa; !vbm. Be-Äf ühgsge rieht
infse ine; reehtli ci^^Würdigb^ liehe
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