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BGH

Gericht: BGH

: ; .hat der IV,;;.Zivilsenat des Biindesgerichtshofs auf die • .: nähndli che :Vsrhan&lung' vom: 1.4 - ■ \ßovemb er 195 6 unter ■ MitW kung des Seimtsgräs.identen Scbmidt,: der Bundesrichter lohamisen?,. ■Die Revision der Klägerin, gegen das Urteil des ?, .Dielklägerin hat die, kosten der-Revision; zu tragen Von,Rechts wegen Der Vater der Klägerin, der -Ättelschulrcektor Karl KHBHHR hatte von seinem Bruder zwei Großkothoie in (Kreis:;geerbt, die ein einheitliche s, etwa:4••:jf ÖrgeÄ; großes 1 and wirtschaf11 iches Anwesen bildetenV 2ü::dem Anwesen gehörten etwa 8 Morgen Wald sowie ein Änteii|ah einer. in die ' Bhe ein, t.. Vermögen- soll die Verwaltung und-.-Hutznießuhg. dem:- er' j das Eigentum an den. "§ 4 Der Abgeber behält sich auf unbestimmte Seit den Nießbrauch ah. d,i <ä' i hm.' im Rahmen sei ne s Hi e ß b rauch s sus t e -he'ndfe Verwal tung und -Bewirts chaftung der üb erlassenen Hofe., -Meüf.%rhehmerin.• erhält hierfür sämtliche Einnahmen der-Hofe zu ihrer freien Ve'r f ügung5 .muß aber als- Gegehlhistuhg dem . die im; § 5 auf ge führ- -teh AlteÄeiisleistuhgeh■gewähren,Der Abgeber ist here 1 fte-rtragung'^döi? Das' Dahiwir-fs chaf bsgeri ch t genehm!gte";die sen Ver- :HÖ ze auf die; Üb erne hmerin nur mit s e ine r Ge nehmigüng. •• zulässig sei, "Die Klägerin wurde als * Eigentümerin des . _ Hach der Bheschließteg: zog die. Klägerin, auf:'-'d.eii'.Höf.des., Beklagten nach.;Von dortraus wurden H Auch - den; der...: Klage rin - gehörigen Waid -.bewirt schäftet e .. Erbe suchte auch dieMitgiiederVersammlungend : genosse nschaft, an der er als;Eigentümer seines Hofes 1 eben falls einen; Ant e i1‘hatte r öhne die Klägerins und verfügte über die auf deren Ahteil entfallenden Erträgnisse an Brennholz und Geld. Beide Parteien hatten nur ein einziges Bankkonto bei der Stadt Sparkasse in BoflBMIHt» Es lautete auf den Famen der Klägerin; der Beklagte konnte jedoch ebenfalls '.darüber Über dies es. Ausgaben der Parteien,^ soweit nicht Sar--zahlungen erfolgten» '-Aush die Pachter :der seinerzeit von dem ^ktef"derffeaghrih verpachteten Grundstücke; deren Pachtverträge aufrecht erhalt eh blieben * übe rwi e -sen nach der Heirat .der Parteien die-Pachtzinsen zu dem größten Pell,, auf diese'k-'Kknf0 ? , Am. lyApril 1951 trennten sieh ?ä'i.eb.Pärtäi.en.'^ und ■ die .Klagerin,'.zog auf ihr;Anwesen Am 25» April 1951 .wurde, ihr .die ton dem .Beklagten ..'er- ge samten ’^iekbestandf.auf.pin dem; von ihm'' -,; . Einen dementsprechenden '.Vorschlag’ unterbreitete Kleuker der Klägerin mit einem ^Schreiben vom 2 4 , Juni 1951? ündiMh ti-iahen ün-t:d r z e i ebne ten Protokoll wird zunächst ausgeiührt,' die Angelegenheit: der länd--' Wirtschattlieben Auselnahderse tzürig sei■ eingehend-, besprochen worden? und es , sei ' dann der von dem landv/irtschaf t-1 i chen Sachverstandigen KlSHE gemachte .Wirtschaf11 iche Auseinanders'etzungsvcrSbhlag .angenominen" vvrorden n Bei de Part ei eh, erklären --Bich- mit dem Vor schlag: des Herrn'. März 1953 ging die Klägerin eine ne.ue Ehe ein? die zwischen den Parteien * stattzufinden habe? nach nicht "erledigt* Schon vor der Heirat habe ihr.Vater: :dem.Beklagten gesagt? soweit der zu dem Anwesen in -Ei^MH gehörige Wald und Porstgenossenschafts antei1 und die:ven -diesem Anwesen verpachteten Grundstücke Erträge s;bfedhtenf müßten diese für einen späteren;weitereh^ Au^¥^U/der Hofateile in Eirehb r ak - zurühkgeiegt .werdenäf er'' habe von dem Beklagten auehfeihe. "die 'Ela^erinf ■'dem Beklagten nur ■ ... die nicht: verpaohiete landwirtschaftliche Nutzfläche . und zur Zahlung von Miete in Höhe von monatlich 15; - DM für die Zeit vom Juni 1949 his heaeinher 195 4 ? v e r p f 1 icht et* Auß erd ein b e -fänden sich noch zwei von dem Höf in KiflNHi stammende Pferdegeschirre im Besitz des Beklagten* die er. ihm ihr; ; ./ganzes Vermögen zur Verwaltung überlassen' und er habe :; auch ■ üb er die ; Einkünfte aus’ dem 'Wald,: deün' ■ ‘ihrer e sse nt en-1 ; f or st uh d'leh1' verpachteten /Jrun dstück e n ; ve r f üg eh können/ hie aus den ■ÖründstücksvbräuBerun Erlöse ; äowei:t--diVKlägerinpf&ehr verlangt, hat .als k,die .Zahlung yohiv2v6^3;^HlB®[Minsen seit dem... , die von • dör Klägerin' erhobenen Ansprüche' für unbegrünh det, soweit die Zahlung anderer als der durch die Landverkaufe ver einnahmten träge und::äußerdem von diesen die Zahlung von Zinsen für die Zeit vor der Klagzustellung begehrt wird;• Im: übrigen hat es die Sache noch nieht ais :entseheidüngsreif „angesehen. Die Klägehiit ;i§£fe-g^e^ Berufung eingelegt - mit das ■ angefaehtene? ;..hat'" er gegenüber der auf die ,.£eld;?ählüngvger^ die nicht-, -verpacht et eil- 't&hdwi r t Schaf tl ' ihres An- .in Rede'’stehenden feilen des Vermögenh'-'der Klägerin.-/ teil -ah der Bors tgenossenschaf t-.- ' gelte / .und hat ■ auf 4'rund einer eingehenden Würdigung./der daß die'- Klä^'t gerin ihm nicht mit' eine gemeinsame 1andwir tschaf11iche Be wi rts chaf tuhg. -hinaus: -die .: Verwaltung; ihres: übrigen.: § 1430 J3GB .ganz ansges chaltet und könne det B eklagte bezüglich der Bindahmen ans den besonderen hier in Betracht kommenden Vermögensteilen nur als Beauftragter der Klägerin tätig geworden sekru Daran ist richt'ig ? wie die zwi-:sehen denPart0den-: bestehenden; yermögensreehtliehen Be-siehungeh, diei '&% ® {ä&a - der Verbinigiihg:'ihrer beiden landwlrtö chaf11 r|S|n; getrieb^er^gben- häb eh, rechtlich su h exprt eilend - dag . . Der ,:BiindesgeriGhtsiiGf :Jaat* worauf die- Eevision . ^heieüten* die V ; ■in '{xüier ir en^ gemeinsam in einem auf.-den; Beurteilung der Beziehungeh von Ehegatten sei mit dem Wesen der Ehe nicht sn vereinbaren (0GH2. Oft arbeitet in einem solchen Betrieb nicht der eine Ehegatte für den anderen, sondern läßt sich'; ihre denselben Ziel dienende beider-' s ei t ige Arb e i t,' r'i eh-tig' nur dähih ,ve rs t eh en ü daß sie für die- eheliche Gemeinschaft tätig sihdi wobei es dann al^ lein die Änhahm4lfi'h^r Gesellschaftdes bürgerlichen He ehts f. die •"sinh - :halbstverständiich nicht'. anfcomirit'.r;..Auf ■ .ei-nem Bauernhof arbeitetFrau reu gelmäßig' zusammen, trotzdem wird der: Be triefe, schnei st für Rechnung7hür : eines von ihnen geführt s. wie in dem !':B4jPjh-fMgsiir.t:eil a zutreffend gesägt wir dt ■ 'auch als innen-gesellschaft wird die von den Eheleut|ht-’betriebene Band" Wirtschaft: in!solchen Fällen'nicht ©hh¥ weitere^ ä'nge--, deneh -das-kleinere v dem Ehemann, das größere der Ehefrau gehörte,, zu :einer Jähheit 11 eben Be#|rtW ■■ schaftüh:g vereinigt,' und.,däbei^;verteilieh die.-Eheleute, wie-, esinähe. 1 i chen, ‘ auf den : E amen der Frau laut enden Bankkonto, liter die Einnahmen und Ausgaben des Betriebes liefen und■ bei de Sheleute. verf ügen konnten, Die re chtli che Würdigung dieses Sacht erhalte f, die auch für die frühere Zeit entsprechend den .heutigen Anschau-ungen über die gleichwertige Beteiligung 3e0.es Ehegatten an den Erträgnissen des .der ehelichen Gemein-s c ha ft di en end e n; Ys fmf gfh s-.derdä^ür geleisteten .heiderseit'igeh'-'A^ h: ergibt? und dem 1, Sinn der nach vereihbarter .Gütertrennung .vcrgenomme^ nen gerneihsameh.:3ewifetöt'ungibhideriSofe nicht; vere • trägt ich s daß “das ;%eä.'ämt . s t e hen und 'di e Frau d'einge gehüb e r: k: nbwbhi -sie das '•größere'' Anwesen in die- Ehe eihgähracht. • beteiligt sein sollt e.€; Wobei ; der Anteile des. 1 hinsteheh; ;jedehfalis .würde hier die im;Innehbe trieb und ira Haushalt erfo 1 gte Betatigung der Eran nicht grnndsät si ich geringer sit- bewerten sein als die im Außenbetrieb geleistete Arbeit des Marines * Ebenso kann es offen bleiben* ob und' in welchem Umfang ein Ehegatte auch den; anderen.-gegenüber den Gläubigern verpflichten:konnte und verpflichtet hat, und inwieweit .jeder von.ihnen mit • seinem ihm gehöri-gen Vermögen für.-.. ?:echtsstreit nicht ■ darauf: = an*öbldie-;gerneinsame Be-wirfSchaffung" der beiden Höfe- nach. h an de It v v Sovi e 1 kann -jedenfalls gesagt: we r d e h * daß: ;:: f ii r di e „ ve rmb ge ns he c ht 1 i ch e Aus ein anders et sung, die "'nicht ■ sehon -ih;:-V;.©iiemBmfang durch die : sogenannte landwirfschäftiiche...Auäein^ vom . Ehegatten : bei der.. Aus einaud e rsetsung' gruhdsätz 1 ich,t wenn' auch mo-diffziert durch di e inzwis chen, ge tro ffenen Vereinbarun-gen .und nach;Maßgabe,.der Um$iände.r ’die der Gesellschaft - zur; Benut zung üb erlas sen^/aber im : Eigentum des. völlig -ausgeschaltet, weil die Klägerin ihr Vermögen dem Beklagten • nicht in einer Weise zur .Verwaltung überlassen hat? wie es diese Vorschrift voraussetzt, Es erübrigte sich infolgedessen, daß die Klägerin eine besondere Bestimmimg = :geinaB''.§ 14-00 Satz 2 BGB 'trat. 2) Der von dem Berufungsgericht iestgesteilte Sachverhalt ergibt!.'daß-ldie Klägerin /sfe'insrs.slt ln die mi d em Be kl ag t eh ■ e i ng egahg eile . Anteil - , und daß mithin auch die ; Aouseinanderset^uhg über- diese und die aus ikuenige-zagenen Einidirifte^^^^ sie nicht bereits erfolgt' Rahmentder ^GösaMs.us.einander- :' ' In 'd ein ’abgefö c'ht eh en Urteil wirddar ge 1 egt , d e r Beklagte, habe jheWiesen* daß ihm ni-Ght^hiir die nidHt^v verpachteten;-.l‘ahdwirtsehaftlichen Ifutzf lachen des ;An-'Wesens . VpriRÖgen^ .-und daß die Bewirtschaftung ihres,,ganzen Vermögens^%eie• -Hand- ge-' lassen habe.Seine;;-3%rW^2tlmg• saeini® ; der Beklagte aus. die - dagegen 'gerichteteh - Angriffe der Revision. die Beklagte sich die' Vsrwa 1 tung der hier in Rede stehenden Vermögenstei 1'©' nicht seihst , Vorbehalten ha de, S is wendet sich damit j edo ch we it gehend gegen die Beweiswürdigung A die ää§;;Ber?iftegsgef iehlf- dem Sachverhalt insoweit, ohne:eilclnnhären Rechts irr türn- hat zuteil werden : lassen» ^'Inehehondire- istlÄcht .ersichtlich, daß das Be ruMngag-efih ht be:i;, di es edb; wes ent liehe Ums fand e,:. dem Beginn .des Rechtsstreits'' Rechnung ge legt .-und;- selnA Recht sanwalt in . dem Schreiten vom 23, September 1953 ansgeführf- hat, .: ■ bestimmte Maschinen seien von dem;; Kl Holz ge lat he zählt v/prdeh' und: hei. ,so brauchte das:; nicht zu bedeuti tenj, daß damit der Ausschluß. des Beklagten von der Ver~ Unbegründet .ist auch die Rüge-..der 1 . Revi^siohäi-:^d&slBe/hiJ^ habe den von der "Klägerin benannten -Ästigen. von derl Heide darüber ve^hehmeh^:'Äs®ehi •• daBider Beklagte sich stets über das Fehlen seiner Ver-1 1 fügungsbefugnis j was den Borst betreffe&klar• gewesen;. , Wi s s eh die ses Z eügehiwaf ge st e 111, daß der Beklagte den Vater der äge r in;’olfjz.rgefra-gt" wenden dürfe: und,'wie ’■^ däsigeschehen solle.r. Auöh habe er y /gefragt j' ob-' er Holz /.hauen lassen dürfe imd der Brlös für die;.Anffo;rstiingbeih^r^Kah^ die Reparatur' ; hä 11 e ■ die' ■ Kl 8 ge rin- das; Bewei s tiiema■' dann ■ - so ■, ... dem be sei c'hnet hat, ir des Hofes ge- eine solche BeutfeiliQig ®-s-§aohv.eÄ^iC§[|jjihsbesonde re auf ifrund, der Würdigung:.-&1teib är beteiligten Vaters ‘dir 'Klägerin?; daß.• die Steilung; des •'Beklagten,;gi*gen:-i über den verpachte ten Grundstü eilen.. :^möglicherweise .die,'‘Behauptung der -Klägerin.? sie' habe -sich die '•Ferwältungi'Äer :in EetfBhht kommenden Vermögens^- igOsehen ha t >• •;dehn'--'die~ Klägerin /trägt : auch bei B.öpüpkf; !ts ' hi 6r •. Die Fe s t s t e 1 lungeia des. Be'.räfüngsgerichits ergeben, daß’ auch die ih Rede stehenden Teile des Vermögens der Klägerin, an deren Verwaltung der Beklagte ebenso wie an denjenigen des sonstigen gemeinscnaftünchen Betriebes beteiligt war* in die Gesellschaft eingebraciit sind. Ist § 1430-BGBr wie dargelegt, auf ■ das eigentliche, lärdwirischaftliche'Anwesen der Klägerin nicht s"ö, müß-.;'4-.as-s-elbe' • Eo-rst-' gönÖssehBchaftsärlteil erheben kann, wie-.'sie es'mit der vorliegenden Klage; tutu, Sie hat.l einen; Anspruch auf Auseihändärsetzuhg^ “dieser schließt in der,-Regel die. denn' mit den | , vorliegenden Kl age ■ ist jedenfalls^ und Vin;. : -vorgebrachte hat r; daJhLn;^^ daß-si e den/ von ■/; ; j Behauptung fordere / auch qtle fraglichen feile ihres Vermögens könnten'' in die Gf-eSeilschaft eihgebracht sein, und im Hinblick auf.die daraus 'erhielten Hinkünfte stehe ihr dann mindestens noch.ein Auseinandersetzungs-guthaben in entsprechender Höhe ,su.; Bamit würde aber bereits die CTesamtauseinandersetzung betrieben und die Klage'auf*eine andere tatsäehliche Grundlage gestellt. ben würde',liiDleS'e Abrechnung- iö$ 'aiS^jr .'.nicht Gegenstand des .hec h ts streits gewesen, mögen die. Parteien sich in ■ ihm auch : zu;.den von dem . nicht ■ ih : s i e ■ e ing e -willigt, hat und', sie 'ohne hechtsfehler auch nicht als . bei .der .Ge s'aait aus einanders e t zung berücksichtigt werden... 3) Die Kevision hat noch vorgebracht* der Beklagte hafte der Klägerin Jedenfalls für die voh ihm erzielten Erl Öse., die' er noch im- April 19.51 f ■■ als o * nach der ■: Tre n- nung der Parteien, .aus Yerkäufen- vopuHolz aus .dem;.Porst der Klägerin ' e rz i ei t^-jbtäbie ind em ■; di e '. nichts fest1 stehtZwar;mÖgehYsieh die" Parteien' s'c&n^' ü v or dem' Tie it punk it :in" dem die Mage riri- den 3 e klagte n verließ und nach Itirchbrak■■v erz0g- “entfremdet habent und- ersichtlich ward auch .frennuhg eine Folge der eingetretenen' ZerrkVbnng-'der■ 3h ef aber es; ist nichts in der. Richtung festgästellt sdaß..’damit ' eine Änderung in den vermögensräehtlichen Beziehungen der Parteien eingetrefeii. sein mußte> läßt sich trotz- der :i nzwi sehen e rföl gt en Einreichung der Sch eidun gsklage d es Beklagt ehr nicht; .vor ■■ demi Zeit punk t an-hehmenin' dem eriausdrucklieh ■ als'! 3e-s i tzung, der ■ Kläge rin; tatig vmrdfe*von da an mag diese Besitzung als ari: die Klägerin zurückgegeben' gelten und von einer 'gemeinsamen .Bewirtschaitung beider'■ .Anwesen einschließlich.'^ .teile der ^Kläger in; nicht" mehr ' zu. Die Einkünfteedoch* ’dievnach der --Trehhh|igv-derrParteien und;; vor 19 51erfolg.tenu;Kinöet^un^; das-: ■:&$$$&& der Klägerin Klage ri n ■•■' auf He raus gäbe, .-des Pf er des; und der: Pf e rdege - -, sehrr;regepW^ep-sh#iron'Mieit^p-fürdieAse'l-ther' -. vorübergehend erfolgen sollen?:sondern endgültig zu Eigentum * An einer ’ -mle Weisen ’ 'Überlassung, .die nur eine vo r 1 auf i g e Ee g e lung. Hof das habe ■erhalten sollen 1 was dazu gehörtinabe'- oder von»ihn stamine; sei bei der' zw.e i J ahr e w ähren de n -gemeinsamen Bewirtschaftung ohnehin 'nicht möglichAgeweseh. Die ■einzige Möglichkeit, rasch.und'ohne Prozeß zu einer vernünftigen Auseinandersetzung zu -kommen? eher oder mehr zu dem änderen gehört'hättehl'Sö sei die Verteilung vorgenommen worden, Banach"-küsse sie;, als -endgültig, angesehen werden, Bas bedeut e .y • daß die , Züge teilten Stücke -in '• das Eigentum desiehigehVhätten- übergehen sollen?. 'worden seien, in dieser -Weise sei; die; Regelung''bei al-' len. Aäuf Adas Pferd und die „'beiden Gels chirr,e auch von beiden Parteien;'anerkannt wordene Wenn -die Kl-ägerin.,Merletwas’-anderes-' die -Zeit ■ der mi e twe i s enu.Äerlas sung und .die- , •Höb.e..---de's. ■■ ti g ■ üb e r ' die Eigentumsfrage; nicht . Bei dieser ;Sachlage komme es auf " die 'von.der Das ;• Began telly siehe na eh der Überzeugung des Berufungs ge rieht s feste Seihst wenn die Zeugen die in.ihr Wissen gestellten'Behauptungen.bestätigen würden? * '■ddßies'sich ■“bei;/-dem' hier maßgebenden Vergleich vom-llutdüli ••1951fe;Binie -:um eine wirtschaf tlidhenÄuseinandersetsung.:-gehandelt habe und in diesem ausdrücklich die spätere--vermögensrechtliche Auseinandersetzung Vorbehalten wnrdhh sei j ' außerdem enthalte de r V ergl ei. ' ■ ..-habe der 'Beklagte^der';^ihgebihldas;;Bferd .und.'die Pferdegeschirre.1 e inen Anspruch-\aUf • He r.ausgä/b e' und -'. .'.der Were inb arungy vom -11 A dull: i'95;i>' die ; Je doch. mit der Ver- \ o teilung; des.. Überlassung des Pferdes und der Geschirre an den .Bek 1 agten .%u .Bigentum;möglicherweise zugunsten der/klägerin zu b e rück sieht i g e n ist ? men habe; nicht nur ihre subjektive Ansieht -.äußern 'SoLlenciWiemotfalis mit Hilfe des § 139 Z?Q••'WöylLeh' müssen, hätten- ' die Zeugen über dielBe.sprech^ . die Be schirre nu_r' aus ”b e trieb s wi r t sshaft11 chen B runden zu dem Hofe des Beklagten hätten".Ifömen;1 toad damit nicht d-en künftigen; vermbgehsreohtlleHeh Auseinandersetzungen habe vorgegri ffen werden. Überlassung, des Pferdes und der Beschirre sei seinerzeit ,. sollte ferner iiäejx dem -portrag der Klägerin im zweiten .Hechts zug zn, ihrem. 'Vater gesagt -haben;,, daß der ü Beklagte zurBezahlung des Pferdes gezwungen .werden könne 0 -Selbst. be sägen- :Wür deh^; ,■ weiche-’ rechtli che Bedeutung- die Zeugen der Vereinbarung beilegter^ darauf ater kommt es nicht anv Bas- Berufungsgericht war arten nicht verpflichtet^ die Klägerin nach § 139 ZPO su einer Erlaufermig^^ eder-'Ergänzuiig ihrer: Beweisanträgs. Die Ansprüche auf Herausgabe des Pferdes und der Pferdegeschirre, sowie auf - Zahlung von Miete: für die Überlassung, des.Pferdes sind--.deshalb in dem angefochtenen --Urteil gleichfalls zutreffend für unbegründet erklärt wdrdehc ■. Rechts Irrtum hat das' Landgericht der Klägerin Zinsen für die. die im ersten Rechtsfug ergangene Entschei-duiig auch insoweit bestätigt, ohne - ausdrücklich dazu Stellung' zu nehmen, Ob die von, der. Klägerin geltend ■ gemachten Ansprüche auf die Kaufpreiserlöse selbst ■ berechtigt ■ sind,ist hier nicht zü- - eh t s ch ei d en>;,-. Schmidt dohannseh ’BV, .Werner:A' Wustenberg Wilden

Zitierte Normen: § 1430 BGB § 139 ZPO
Hofedi®KlägerinPartei^

Volltext der Entscheidung

Verkündet am 14= Hov. 1956. Schorm, Just. Angest. als Urkundebeamter der Gesciaäftsstelle
...Im K a m eh d es V o I k e
, ■'Vdem- Rechtsstreit
 der Frau ^e'raa'lKÄip^BB^ geh. M Kreis Ho* ".....
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 er-mn -und. Ke^sions^ih|erih:| 1 zeßb%v-eilmfKi.igter$• Rei?#!-"
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- Prozeßhe'Yoiimäciitigters Rechtsanwalt Br»• MMMHiMto.
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: ; .hat der IV,;;.Zivilsenat des Biindesgerichtshofs auf die • .: nähndli che :Vsrhan&lung' vom: 1.4 - ■ \ßovemb er 195 6 unter ■ MitW kung des Seimtsgräs.identen Scbmidt,: der Bundesrichter lohamisen?,. Br = v^Werner. Wüstenberg unct Wilden ■ */■ ,
.für Recht' erlcann¥? ■■■■■'..	;■• ■ ;1;	/	.‘‘■’’■i;	^
■Die Revision der Klägerin, gegen das Urteil des ?,
■ Zivilsenats des Ö.berlahde3rgeri6hts in Gelle vom ...
:. ;:	1., März 1956 wird zurückgewiesen»	-i••	"u.
.Dielklägerin hat die, kosten der-Revision; zu tragen
 Von,Rechts wegen
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Tatbestands •• .
Der Vater der Klägerin, der -Ättelschulrcektor Karl KHBHHR hatte von seinem Bruder zwei Großkothoie in (Kreis:;geerbt, die ein einheitliche s, etwa:4••:jf ÖrgeÄ; großes 1 and wirtschaf11 iches Anwesen bildetenV 2ü::dem Anwesen gehörten etwa 8 Morgen Wald sowie ein Änteii|ah einer. Fors.tgeji#js'enschaf t • Von dem 1 andwirt schaff 1 ich ' genüt zten	ftz: waren e'twa	35
Morgen verpachtet Siet im . Jähre.;-19j,^geb’o.re.ne Klägerin e rhi eit ei he. 11 aääwi r ts chaf bl i e fiel;&rSsäusb i 1 düng. End e . 1948 verlörtehicif mit' dem liöv^^Ki*e-’i9i4- geborenen Beklagten.,' derfp igenfümer eines etwa -$5 -Morgen großen Hofes. in	-Ipft	;ih	KitfllMMfc	und	..
Wej^PBjpBfc .‘Xierg^J'etwä- 1 km' voneina^	v	,	.
Amilö'i/ December. 1948 schlossen, die. Parteien einen notarieileh'Bheterträg, in dem es heißts ;	.
"Wir: beabsichtigen^;" die. Ehe miteinander einzugehen.
Die Braut bringt die im Grundbuch von XijflttlMi> •» -
■eingeträgenehiSr^	mit.	in	die	'	Bhe	ein,	t..
. . ■ -diet ihr4 ..durch-; Hpfüberlassim	vom	heutigen
. ‘ Tage.^llbetlä8ii;eh;.werden •	;• • •
Für diesessowit©; -..fürf ällefc-ti-ä. 'der*.-Ebb •• •zü-le^arben'de'.
Vermögen- soll die Verwaltung und-.-Hutznießuhg. $ea
 Bhemannes äfcsge'schlo&sen seinv.2 ^,,t;‘ ' ?f\" t ■ .>.
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,An äeffiselben1 Ta^e schloß der tatet der Klägerin-mit ■dieser^ einen, notariellen \Ho-fübetlaaBÄgavertra'g-y::,-in. dem:- er' j das Eigentum an den. beiden Großköthefen/ in KiiflmMV auf" ■ ■
■ ''1:16 Klägerin übertrugI In-dem Verträge 'würde' feiner u.a.-.t veieinbartr. -vv '	.	ff'	J f. ' ' 4-...; f :'f;; .•	2
"§ 4
Der Abgeber behält sich auf unbestimmte Seit den Nießbrauch ah. den überlassenen Höfen vor. Dieser Nießbrauch soll im Grundbuch'..,eingetragen werden *. ,
... Der' Abgebeh^-übertragt der übernehmerin vom I, Januar i949 . an". d,i <ä' i hm.' im Rahmen sei ne s Hi e ß b rauch s sus t e -he'ndfe Verwal tung und -Bewirts chaftung der üb erlassenen Hofe., -Meüf.%rhehmerin.• erhält hierfür sämtliche Einnahmen der-Hofe zu ihrer freien Ve'r f ügung5 .muß aber als- Gegehlhistuhg dem . Abgeb fer. die im; § 5 auf ge führ- -teh AlteÄeiisleistuhgeh■gewähren,Der Abgeber ist here	1	fte-rtragung'^döi? Verws7itung und Be- :
■	wirt'söliaftuhg der überlasserieh-- 'Höfe. an. die ■’Überneh-
. . marin ,-^e.d^r'z;ei^: hu kündi genDi e Kundiguhg darf aber.. nUl zu dem "Ä;pi-:§k|ober *eines jeden 3ahres • ausgesprochen werden	•'	\/£• 3ahr * vorher in schriftlicher1 Eör#'e!rfal^eh^n'	■.	7
' . Das' Dahiwir-fs chaf bsgeri ch t genehm!gte";die sen Ver-
■ t rag am 3 *, Februar1149 ‘ mi t der. Maß gab e,: daß e in Wide r-ruf der Ubertrhguhg^der Verwaltung und Bewirtschaftung ,
'.der :HÖ ze auf die; Üb erne hmerin nur mit s e ine r Ge nehmigüng.
•• zulässig sei, "Die Klägerin wurde als * Eigentümerin des . .'Anwesens in Kirchbräk-und ihr.-.Vater alb.■ Nießby^ücKer. des. ■•Ahwäsen^	'der-, Vereinbaa^ühg; eiiige.träge;h-f
Am 2J o Jänuär-1949 . gingen • die - Part e ieu die Ehe -ein.
■	Sie haben einen am 15.1. September, 1949 geborenen Sohn, . _ Hach der Bheschließteg: zog die. Klägerin, auf:'-'d.eii'.Höf. des., Beklagten nach.;Von dortraus wurden H
, pändereien der Parteien'.bewirtschaftetj ,vvobei'. der Be,^ .
. . klagte vorwiegend■.■■'den' Außehbe^ri^iDeitere>. ; wahrend ; die.
■	Klägerin' dem 1andwirtschaftliehen Hauswesen Vorstand,
■■. Auch - den; der...: Klage rin - gehörigen Waid -.bewirt schäftet e
; der ^Beklagter^uhdeiklei- -hie :Hbliöhen Düichf o r stungeh"7 . vernahmj ohne.großerelBihschläget^sfuhr^^	:
.. Erbe suchte auch dieMitgiiederVersammlungend : genosse nschaft, an der er als;Eigentümer seines Hofes 1 eben falls einen; Ant e i1‘hatte r öhne die Klägerins und
 verfügte über die auf deren Ahteil entfallenden Erträgnisse an Brennholz und Geld. - •
Beide Parteien hatten nur ein einziges Bankkonto bei der Stadt Sparkasse in BoflBMIHt» Es lautete auf den Famen der Klägerin; der Beklagte konnte jedoch ebenfalls '.darüber	Über	dies	es.	Konto	liefen	alle
 Einnahmen '.und1 Ausgaben der Parteien,^ soweit nicht Sar--zahlungen erfolgten» '-Aush die Pachter :der seinerzeit von dem ^ktef"derffeaghrih verpachteten Grundstücke; deren Pachtverträge aufrecht erhalt eh blieben * übe rwi e -sen nach der Heirat .der Parteien die-Pachtzinsen zu dem größten Pell,, auf diese'k-'Kknf0 ? ■■wiävsle -'das ec hon vorher getan hatten, ‘ u" f 1 . i' ■ tüy:'■	' ■	■
■ / Im lauf egder folgenden % eit' würfen einige zu dem Anwesen in' Kirehbr&vISk^^^ig® Grundstücke zu dem Preise von insgesamt 2..673 Ä veräußert,	',tv.
, Am. lyApril 1951 trennten sieh ?ä'i.eb.Pärtäi.en.'^ und ■ die .Klagerin,'.zog auf ihr;Anwesen	Am 25»
April 1951 .wurde, ihr .die ton dem	.Beklagten	..'er-
hpbene Ehescheidungsklage " zuge,s t ß 111	'' 28 < ’ April 19 51
■' bestellte.;..'dah,.;Kre'iäernäh-rüngsto ;ifv' den Bey .. klagten' zu dem.^Preuhknüer- der .pesitzuhg-öder ,;Öäg4rln.bis
f	die wirtschaftliche Äüskihkader^kwlsbli|ii* den P.arr-	.	1J
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ö - .■ Am 18o . Juni	v- . . .. ' Viid
-v i:-:\	,	I Sachverständige - Kleüke.r'-- im.vEinv^standnis' .mit ;den' Par-
'. Kti.; i teien .deren! ge samten ’^iekbestandf. auf.pin dem; von ihm'' -,;
:	aufgesetzten:; Sehr Iff stuck;.;M	t'
... . i' nach ' lliaWei

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Im übrigen sollte nach- dleseia Schriftstück das Vien zwischen	und	We0MBNMt	im	Verhältnis	6	i	4
geteilt v^erden,	...
. Einen dementsprechenden '.Vorschlag’ unterbreitete Kleuker der Klägerin mit einem ^Schreiben vom 2 4 , Juni 1951? und .diese antwortete am 26-.. Juni 1951 uca-s
"her Abgabe e4nösn?fdrd'es n,t:imm;e ich zu,. wenn über die anderen	ilungbn; @chweineGummiwagen)
Einigung
:XV-

Am 11c -Juli'; 19|ll;fand .dann vör :dem:-Kreisernährungs-. amt in .KoflIMMfcb Mnh: -,‘landwifts chaf tl i che Aus e ihander-setzung” zwischbhldhn-!.lärt eien ist alt „ - in • dem darüber aufgenomm enem. ündiMh ti-iahen ün-t:d r z e i ebne ten Protokoll wird zunächst ausgeiührt,' die Angelegenheit: der länd--' Wirtschattlieben Auselnahderse tzürig sei■ eingehend-, besprochen worden? und es , sei ' dann der von dem landv/irtschaf t-1 i chen Sachverstandigen KlSHE gemachte .Wirtschaf11 iche Auseinanders'etzungsvcrSbhlag .angenominen" vvrorden
: Weiter heiBtyes darin? .	■	;	.	:
n Bei de Part ei eh, erklären --Bich- mit dem Vor schlag: des Herrn'.	..vom--24. Jtuai 1951 einverstan^
■' den-W	v:,V	llu-, • • ,	I-	..	1';	;
■ Es folgen alsdann weitere Vereinbarungen* uB-al über' den :■■■ .Verbleib landwirtschaftliche^. Maschinen'^ü	der
", Wirt s chaft '.dienenden 1Bestandsinildi e im.: Verhäitnis 3i iS auf geteilt werden söilten|lsöwie "unabhängig von. 'der späteren.' vermQgensrechtlaeh;ei|iAisp.iM 4 überrdiei^erteilumg des".Häuirartssh't•; 1
/:irAmi-:2'ä:.\i’Mal 1952 VerziqhtetenJdie ' Partel.eri;- im Wege^i : eines .;Brozeßv.ergleiche gegenseitigi'aüf 'tTnberhalt ■ An“ ;• ;■
' demselben läge wurde ihre’ Elle äusidemt alleinigen Ver~. i schulden der jetzigen; Klägeriniwegeniehewidriger B$z%e±r.
•fiiiVji-J f:;b.	I •'' •'

hungen zu einem anderen Mann geschieden* Pas Urteil •wurde, am 1- Juli i'9|krechtskräftig* Am 13. März 1953 ging die Klägerin eine ne.ue Ehe ein?
Sie hat ausgeführt ? mit der vorgenommenen wirt— schaftliehen Teilung der Höfensef die vermÖge n s r e ch t -liehe Auseinandersetzung? die zwischen den Parteien * stattzufinden habe? nach nicht "erledigt* Schon vor der Heirat habe ihr.Vater: :dem.Beklagten gesagt? soweit der zu dem Anwesen in -Ei^MH gehörige Wald und Porstgenossenschafts antei1 und die:ven -diesem Anwesen verpachteten Grundstücke Erträge s;bfedhtenf müßten diese für einen späteren;weitereh^ Au^¥^U/der Hofateile in Eirehb r ak - zurühkgeiegt .werdenäf er'' habe von dem Beklagten auehfeihe. -getrennte^ÄShfÜhrirbg für die Grund-
-I- i i r-> !i- r-v .A.'.*vr\	-i ^’art ü Tfi*	"7 " rN	\s\
,.. stücke in Eirchbfak und	^erlangt	Zur	Be
 wirtschaftung liabä .sie? "die 'Ela^erinf ■'dem Beklagten nur ■ ... die nicht: verpaohiete landwirtschaftliche Nutzfläche . überlassen»fnicht'-aber die SerphphtßVkh Grundstücke?: ■
. den WaId Uund;.:d'en. Anteil' an. der /Eofsigahd.ssenschaftPer ; Beklagte " sei' deshalb v§ryf l-i:G^	sie ' -di e j	enigen;
/■ Betrage.' zü zähie.n? .'££e;?ef	’ ^'teS|fe:"^ii8'''den ihr al- ;
■' hn .lein :„torbhhaltenen .Teilen -ihres;i:ferMÄchs sowie als
•_	.	hh-n-r- - ^ ’s -/ ; : - <• . ,.-v . ^ ^ ''	.	>/;:TA-Lü h'v - ‘ ,V
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h Briosr aus- - den -B&h&Verkäüfe'h- ei’Sieit'lhäbä"r';^uh(l 'zwär■
^ hte «hMÄhh	enti'ni erst ?	■
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und zur Zahlung von Miete in Höhe von monatlich 15; - DM für die Zeit vom Juni 1949 his heaeinher 195 4 ? also 1 = 00 5 ? - hM, ■. v e r p f 1 icht et* Auß erd ein b e -fänden sich noch zwei von dem Höf in KiflNHi stammende Pferdegeschirre im Besitz des Beklagten* die er. gleichfalls herausgeben müsse«^ .Seit der Scheidung 'sei der . Beklagte iit den Zahlühgen im Verzug«
Im-' ersten Bechiszugih&tf dj/ey Klägerin deshalb beantragt;,, deh Beklägven zti v^fuf%eil'en?. ihr
• 1) iii 354*?Q: f>M:,he8äi 'C$	s.eif	.	dem	''
20h Mal 1952; zu zahlen,:./. 1-..;	‘	;
2);das .-in. g:einel| Besitz; b ef ir|?t iahe he i hpf e r d
' sQwib; zwei ;pf erdege schirr e|/o dei: den entsprfechen-1	.Geld'-	herauhzugebeiä.
her""•:/;tv':r::i-;! -./■;:: ; die '--Klage''.abzuweisen« ;	•••	V:'/;.
Sr hat.. vorgefcracht -die, •'hlä^erin; /habe . ihm ihr; ; ./ganzes Vermögen zur Verwaltung überlassen' und er habe :; auch ■ üb er die ; Einkünfte aus’ dem 'Wald,: deün' ■ ‘ihrer e sse nt en-1 ; f or st uh d'leh1' verpachteten /Jrun dstück e n ; ve r f üg eh können/ hie aus den ■ÖründstücksvbräuBerun	Erlöse	;
:/seien: für-'die-. Anschaffung yöh .ihvehtarstüekeh-' Verweilt /' , deh worden?die/ di#i&iäg0i^h:	durch1
gef ührt en .Ause inan der setzujig.; erhalten/hab el has Pferd .sei .ihm, dem PjeklagtW^Ä
'-:2ungsvertragti$oi§..4-9?-^ t.W' Eigentum übertragen
^ ;ü-lv it:Vi/üt-:.-' ;Ü':-VV': • v-tIt/'-V
., *? W, ;ih~ •.. ••••/'■’■;
Iiäridge^^	• 4ütfßh’ -Teilp^t^ia‘‘ . 4
habgeftiesen!|. äowei:t--diVKlägerinpf&ehr verlangt, hat .als k,die .Zahlung yohiv2v6^3;^HlB®[Minsen seit dem... -f'2Vi /Januar .19.55/o/dem./'Tag^iderÖaigzus'tei'lürig. ..Es/hält ■ - ;
, die von • dör Klägerin' erhobenen Ansprüche' für unbegrünh

8 ;:-
det, soweit die Zahlung anderer als der durch die Landverkaufe ver einnahmten	träge und::äußerdem von
 diesen die Zahlung von Zinsen für die Zeit vor der Klagzustellung begehrt wird;• Im: übrigen hat es die Sache noch nieht ais :entseheidüngsreif „angesehen.
Die Klägehiit ;i§£fe-g^e^	Berufung
 eingelegt - mit
 das ■ angefaehtene? IJrte il zu Ländern' .und den
- Seklagteh;/zif ;$ehurtei-lent:11 .-. ;
■ ; vn’-y ': .rt: n'cHl-St thÄii• A--'It:dk-äL:UV-ir V: U ,
' :2-OV ;:Mäi''hh952:L2^^
§ ) _ .idäi'	i ch' deir
 twei s e ■	,. e inen
 hil&it ;;zw|4-$§feVäe«eschirren.
UifcJIJ, .ftp.;
-;k.v./ V-
;.y «..•
'•• v - :$ieu;hätvwi^^	ihr"••und .dem
.Leklagtendie gemeinsäfcder . beiden ;HÖfei-ejbe^£e:ein.; ^kTes&l'lsöhal,^	1	.-h‘	1	ut	'	..
ttvÄiS	'•••dein-	-entgegengetreten,Hilf=sweiae -.:
;..hat'" er gegenüber der auf die ,.£eld;?ählüngvger^
mit--. .Ansprüchen'-lauf ge re ahnet.« ..da e ''ihm dab- / -.. '. ’' aus erwachsen . seieny daß er ' se'ibtdem.'l ,,.:/taLi 19§;4- einen; . h t;Be trag';	■'.Z ^.hÖPl'^i'Ä^sur:: i fl g^p-;^ln.. Serbin dl i ch-h -Lf;
■■’;t ‘feeiten-jgöwhhäet: habs'i?t^	er
..;..-/ dein Ehesefceidto	t,; did Eratattling' von ,Kosten ■

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Mit der Revision verfolgt dieKlägerin ihre im B e ruf üngsr echt $ ziig ' gestellten /AntMfe'e., weiter,
.Rer Beklagte heäntragti,die.Revision stirückzuwei-
sen»
' ffht-S c he idinigs gründe

t*' i	~
^1'
I ,	. Ras _ Bferufün^sgericht ist davon/aü^	daß
■zwischen.;den ü?ÄteieU^n&ch d&rtEjfe^^	Gütertren-
nung beB-t;&ndEft{\nii‘d• 04..K’iä'ge>|Li^h^ji|,iJlfkiLägten. die nicht-, -verpacht et eil- 't&hdwi r t Schaf tl	' ihres An-
wesehs ’ zur Bewirtschaftung und Ve^Wai^	•	ha-
be , unid ‘ daß';|&Ä Bis daraus geizögeÄ«Ä;\Si‘^4uhfte nach \ : § 1430' Satz If^GR /zugestandenihätt^^^	daftn-..ge~ :
prüft/- oh^dashelhe' auch für.;&i*e -Einkuhfte' aüs ' den. hier: . .in Rede'’stehenden feilen des Vermögenh'-'der Klägerin.-/
- dien'; verpachteten Grundstücken/ dem ''Waiavund dem An^ . teil -ah der Bors tgenossenschaf t-.- ' gelte / .und hat ■ auf 4'rund einer eingehenden Würdigung./der ;tatsächlichen Verhältnisse; -iies-p Etage bejaht * Bi Äter' Auffassungdaß diet El age riir dein' B ekl ag'ten in ' der-Bewii t s chaftuhg ihres
 ganzeii’.yermög^ÄS freie Hand gelaasehuhahe.'.und' fürdie.' ,-; Einfiuntte,	.forscfcriffr	deetf.	lÄ3^'Äts • i /
BgB. -ln	.	finde*.	;	:;t'
.1) . Ria,- •E.eyiaib^	•B.eÄagte--'.toahe	nicht'	schiüs:-:
sig/vorgehracht-j geschweige denn; bewiesen?. daß die'- Klä^'t gerin ihm nicht mit' eine gemeinsame 1andwir tschaf11iche Be wi rts chaf tuhg. de r: beiders ei t i geh; HÖ fe.zugestanden, -i; "sdhdern-/ihm-.--dätübhr -hinaus: -die .: Verwaltung; ihres: übrigen.: Vermögens. überirhgfhch^'he^Z.uAnrecht-,• habe--; das . Berufuiigs gericht; den--	niuht	.daraufhin	untersucht/
ob 'zwischen-';dehtRaptSieiii was:■die‘‘”-'Bjewx-rts chaftung derv■ ■ 1:
eiv
 beiden' Höfe., betreffe ?../ern.
s tanden hab e.;Wenn-: d’a's:' d er Rail ge wes en s e i
so

*

§ 1430 J3GB .ganz ansges chaltet und könne det B eklagte bezüglich der Bindahmen ans den besonderen hier in Betracht kommenden Vermögensteilen nur als Beauftragter der Klägerin tätig geworden sekru
 Daran ist richt'ig ? daß e s ' fur di e Ent s che i dung des Hechtsst.reits ;zimäGh'si. darauf/ ankommt?. wie die zwi-:sehen denPart0den-: bestehenden; yermögensreehtliehen Be-siehungeh, diei '&% ® {ä&a - der Verbinigiihg:'ihrer beiden landwlrtö chaf11 r|S|n; getrieb^er^gben- häb eh, rechtlich su h exprt eilend	- dag	. Wtir- .
d-igung .deö 'yöa';Ä^k§aiÄeien vö^etoa-geheä’ 'und des' yon "
:vdem \Berufuh|g^^	tgest'§J;d'1|i|1ö:'ßk^hWrixaltjö	die
 ergibt;
■	'nötigiehäa^ ;?r.age='Buv-
. prü fehf -V ob -ärd. Yerejnigung der. beiden-' äMidWi r t s ehaft-licheu . Betriebe;-yoh denen der ..eiheider Klägerin , der ..andere dem	gehörte,	•	.undviddd^@efeel-nsake	Arb
 beit der;'Bhegättdh dn diesem Vereinig	zu	.
der Annahme eines’ zwischen ihnen bestehenden gesell-.sdhaftdrechbiirhen . Verhältnisses' führen mußten- Wenn die Bartef ehdihre- y.er^.^g^hsrechtlichen BezieMnge.rr,sn~ ;A nächst: nicht:■ unter diesem' Gesichtspunkt befrachtet ■ hatten5 so; schioB das die Notwendigkeit einer‘dement- ' •spreche-nden,.^efetdich	nicht	aus	a	.	^.b.
. Der ,:BiindesgeriGhtsiiGf :Jaat* worauf die- Eevision . mit Hecht hinweist.;,, mehrfach ausgesprochen.: daß.; died;. yerBiögensrechtlicheh; 'Seäiehytngen '-'VW. ^heieüten* die V ; ■in '{xüier ir en^	gemeinsam in einem auf.-den;
■ir§men^ des-eireh -Ehegatten,.,.taufenden Oes.chäftsbetrieb;:	k
tätig; sind, vtmf egfte	. ;geg e 1Js'chäf tsrachW
i-McheraufgefaStj,werdeh .:B^	'249i	=	DM	:;.k:h	■■	■;
'§,.1ö.5h^BGB ;Hr 5)Der;;HechtsansichtAdes;.Öberaten Geb’>. b riehtshoteh ;¥iir;die Britische Zone, eine derartige.^::-;; ... /
- A.-' •*
■' i .}■,	v. ^^
ÄiSSÄ
Beurteilung der Beziehungeh von Ehegatten sei mit dem Wesen der Ehe nicht sn vereinbaren (0GH2. 3, 372 £5l£/‘), kann nicht hei ge treten werden#. Oft arbeitet in einem solchen Betrieb nicht der eine Ehegatte für den anderen, sondern läßt sich'; ihre denselben Ziel dienende beider-' s ei t ige Arb e i t,' r'i eh-tig' nur dähih ,ve rs t eh en ü daß sie für die- eheliche Gemeinschaft tätig sihdi wobei es dann al^ lein die Änhahm4lfi'h^r Gesellschaftdes bürgerlichen He ehts f. die •"sinh - :halbstverständiich nicht'. auf die eigentlichen	besieht,	mög-
1 ich manftty-	-ho twehd igx wendend e Vermögens aus -:
:h inähdef sunter. Wahrung der berechtigten Belange,;_’j:edhshfe&	durehsuführeh.vBabei ist
 frei!ich htefhingawies'eh worddny-- d'äß■ es ■ dafür,. ob die .ve a^ögensr	g	.'. Bez'i ehungen ge sells chaffs-:
rechtlidher’-Ärt. äpaii auf die tMständbllss; Einzelfalles.. anfcomirit'.r;..Auf ■ .ei-nem Bauernhof arbeitetFrau reu gelmäßig' zusammen, trotzdem wird der: Be triefe, schnei st für Rechnung7hür : eines von ihnen geführt s. wie in dem !':B4jPjh-fMgsiir.t:eil a zutreffend gesägt wir dt ■ 'auch als innen-gesellschaft wird die von den Eheleut|ht-’betriebene Band" Wirtschaft: in!solchen Fällen'nicht ©hh¥ weitere^ ä'nge--,
, sehen-:werden konnenv, -	’*	*
aber. 1 legt es anders■»Wie fests fehif -wurden. ■, mit der Eheschließung der Parteien ‘trotz der vefeinharten Outertrenhung die beiden lan&wirfschaftliehen Anwe-s.ehvon' deneh -das-kleinere v dem Ehemann, das größere der Ehefrau gehörte,, zu :einer Jähheit 11 eben Be#|rtW ■■ schaftüh:g vereinigt,' und.,däbei^;verteilieh die.-Eheleute, wie-, esinähe. dag^iünt'Arbeit;' defafAt.t;-.';däÖ ;daröMahntden•	ef:e_ und dib Frau dem .?
landWir tschaf tl'i dheh ■'Hauswes eh- vorstandl; Daß es . sich,; . Wirts cha ft 1 ic hum ei nen gemeins'sjneh ; Be tri eb d erEhe ~ leüte handelte, . fand ,seinen.'besohderen. Ausdiniek in dem e inhe.it 1 i chen, ‘ auf den : E amen der Frau laut enden
 Bankkonto, liter	die	Einnahmen	und	Ausgaben	des
 Betriebes liefen und■ bei de Sheleute. verf ügen konnten, Die re chtli che Würdigung dieses Sacht erhalte f, die auch für die frühere Zeit entsprechend den .heutigen Anschau-ungen über die gleichwertige Beteiligung 3e0.es Ehegatten an den Erträgnissen des .der ehelichen Gemein-s c ha ft di en end e n; Ys fmf gfh s-.derdä^ür geleisteten .heiderseit'igeh'-'A^	h: ergibt? daß von
 einer ßberlas’stÄ^iden Mann im Sinne des §	-hi^%.tg¥f|roch'en' .werden•
kann, mag 'se^Ä're^§te-id:.Hechistug' die gegen teilige: Hechts auffassung vert re ten iiab en. Es is t mit dem■Yer^	:Eheg&tf|h;^	während	:
der Ehe ' -jeder üb;er-:;häs; ^Bahkkphtfc^	'.Erträgnisse	r
deS; gerneihs'amäkiB^ir^ verfügen konnte ? und dem 1, Sinn der nach vereihbarter .Gütertrennung .vcrgenomme^ nen gerneihsameh.:3ewifetöt'ungibhideriSofe nicht; vere • trägt ich s daß “das ;%eä.'ämt e Eink ommeniaiie in. dem Ehemann. nachMaßgabe- .der.- • geh%iht ehf V©-m	.. jöjfc Yerfügüng-: t;
. s t e hen und 'di e Frau d'einge gehüb e r: k: nbwbhi -sie das '•größere'' Anwesen in die- Ehe eihgähracht. •Mat-te;^/;hür; auf. ■ihren gesetslichen -'Unterhaltsahspbuch:-ahgewiesen .seih hoiite, Vielmehr laßt sidh :die;'ybh -;d-en Ehegat.tehiÄ .
E in ve rnehmen dur chge führ t e;; gerne ins ame B ewi rt s jshäf hung '; der beiden Höfe, hur dahin verstehen? daß jeder defv- ■; Ehegatten aus - . den wirtschaf 11 i cheb Erträgnissen die'ses gemeinsamen lMternehmens:iseihe^	^bestreiten.'-.-	-
und darüber hinaus .ah ihnen? ebenso freilich auch an ■: etwa eintretenden Verlusten? • beteiligt sein sollt e.€; Wobei ; der Anteile des.
^sentlibhenl^hhäli^ bildeh ^ wird! UDb dabeihonhlahd^
siehtigeh,. sind^* wiafeih£uh%äige:eii ■ .1 dehheif her-;.beiderheitsigeleistetenArbeit; kann- da~u. 1 hinsteheh; ;jedehfalis .würde hier die im;Innehbe trieb
 und ira Haushalt erfo 1 gte Betatigung der Eran nicht grnndsät si ich geringer sit- bewerten sein als die im Außenbetrieb geleistete Arbeit des Marines *
Ebenso kann es offen bleiben* ob und' in welchem Umfang ein Ehegatte auch den; anderen.-gegenüber den Gläubigern verpflichten:konnte und verpflichtet hat, und inwieweit .jeder von.ihnen mit • seinem ihm gehöri-gen Vermögen für.-.. dib’i%ijt^^aiigei5;ent Vf rbindli'chkeiten haftet; desgleichen' köiMblds1-
?:echtsstreit nicht ■ darauf: = an*öbldie-;gerneinsame Be-wirfSchaffung" der beiden Höfe- nach. aühen hin in einer Weise in: Er sehe ihnh^ge tr^	' daß" '.s i eh von, e ine r-
Auß enge sei 1 sch &it' e twa >mi t, dem. Beklagte n als, g es chäf t s -führendem Ge sells chaff ert spre'cMn^!^
. s i c h,; 1 e di gl ich'’ ume ine ' Inne ngesei ls chäff' im' Ve riiäl tnis der Ehe ga 11 en zue i nande r. h an de It v v Sovi e 1 kann -jedenfalls gesagt: we r d e h * daß: ;:: f ii r di e „ ve rmb ge ns he c ht 1 i ch e Aus ein anders et sung, die "'nicht ■ sehon -ih;:-V;.©iiemBmfang durch die : sogenannte landwirfschäftiiche...Auäein^	vom	.
11> dui i: 1'9 51 erfolgt . i stge sellh chäi t s r e cht liehe-Grundsätze * ahgepaßt den gegebenen besonderen 'Verhält-: nissen*: ausübenden-s ind# und •daß,;i'Jeäe:ä? /'der. Ehegatten : bei der.. Aus einaud e rsetsung' gruhdsätz 1 ich,t wenn' auch mo-diffziert durch di e inzwis chen, ge tro ffenen Vereinbarun-gen .und nach;Maßgabe,.der Um$iände.r die ;Ehcfeerdtattung: seiner in die ■GeSeliBchaft,.eihgebrächt.eh.;Einlagdh^ in Natur :verlän-gen:"-’konnte? .insbesondere soweit es .sich ■ult die landwirts-chaf tlicheu Ariwesehl selbst handelte *	'
’die der Gesellschaft - zur; Benut zung üb erlas sen^/aber im : Eigentum des. einbrihgend en Ehegatt en; ver bl i eben -waren ^.B<kBiiuInsö^eih iS^idib.Mseih	/
.sichtlich ^bereits "imfwe'Sentliclfen^dttrbhgaf.ü	1 da* j'e-r
••• dfe& ;	s<8itviängeie'riZäit. an deiT Hof des .
änderen■ selbs t rin: keil&etf Weise: mehr-' b'etei 1 i gt . ist-i;.- :
§ 1430 Satz 1 BGB istunter den.gegebeneh ■'Emständen '

1
völlig -ausgeschaltet, weil die Klägerin ihr Vermögen dem Beklagten • nicht in einer Weise zur .Verwaltung überlassen hat? wie es diese Vorschrift voraussetzt, Es erübrigte sich infolgedessen, daß die Klägerin eine besondere Bestimmimg = :geinaB''.§ 14-00 Satz 2 BGB 'trat.	•	-r	•''/tV# '.V1- "• '1‘' .. 1'' 'I' ' . , ■. . • .
2) Der von dem Berufungsgericht iestgesteilte Sachverhalt ergibt!.'daß-ldie Klägerin /sfe'insrs.slt ln die mi d em Be kl ag t eh ■ e i ng egahg eile . Ge sei 1 Schaf t zur. Be nut zung auch diejenigen-f'eiie;;'ihres Velriiiögehä-- :eihbrächte 5. die in ihren verpachteten Grundstucken! iilrem Wald und ’ihrem . Anteil -	,	und
 daß mithin auch die ; Aouseinanderset^uhg über- diese und die aus ikuenige-zagenen Einidirifte^^^^	sie nicht
 bereits erfolgt'	Rahmentder ^GösaMs.us.einander-
setäung 'erfölgen muß. ■ ■,	-l	.u^	<•	■	■■'
:' ' In 'd ein ’abgefö c'ht eh en Urteil wirddar ge 1 egt , d e r Beklagte, habe jheWiesen* daß ihm ni-Ght^hiir die nidHt^v verpachteten;-.l‘ahdwirtsehaftlichen Ifutzf lachen des ;An-'Wesens . der Iflägerin zur. Bewirtschäftupg dab.Srl &sseni v •; wordenseien,.' sondernauch/ihr laus ,'den ^v:ehpäd'h..t•etien. -.1 Grunds tuckern dem Wald und dem Realgeme indeänte-i 1: bei /stehendes.- VpriRÖgen^ .-und daß die
 Bewirtschaftung ihres,,ganzen Vermögens^%eie• -Hand- ge-' lassen habe.Seine;;-3%rW^2tlmg• saeini®	;
mrksam eingeschränkt;^yd&fe Z^ugenauasägerlEjesVVatbrs reiche zu dem Beweise'=äU’sflieäenfall'-s- -hate-';
der Beklagte aus.	^ägejihr-wie.--auch•.
«eines Bchwiegerkär^frs.	loUsfee&V-- daß./eine sei
 che .. regelrech-te: ;B nis'- nicht erfolgt ,.sbi:
“'.-v. *-Bo.weit es' :siö£::hie jheiiUm'.-thtsähhli^che’3*est s teli lungen handelt,''sind. die - dagegen 'gerichteteh - Angriffe
 der Revision. uub e grün de t .* Di. e /Re Vis ihn meint, das Berufungsgericht hate zu Unrecht angenommenx daß. die Beklagte sich die' Vsrwa 1 tung der hier in Rede stehenden Vermögenstei 1'©' nicht seihst , Vorbehalten ha de, S is wendet sich damit j edo ch we it gehend gegen die Beweiswürdigung A die ää§;;Ber?iftegsgef iehlf- dem Sachverhalt insoweit, ohne:eilclnnhären Rechts irr türn- hat zuteil werden : lassen» ^'Inehehondire- istlÄcht .ersichtlich, daß das Be ruMngag-efih ht be:i;, di es edb;	wes ent liehe
 Ums fand e,:. s ö'' denge s amten' Inhal ty^hr .^UeugenaUs säge des Vaters.' derKlägerin und 'dessen Rechtsste 11 uhg auf Grund des Veitragesyyo!|i;:UÖ.:.hBe.zemhe-r ;1’9$8^;.- :uiiherucksichtigt gelässen-hähehiWehn- her Beklagte - .vor. dem Beginn .des Rechtsstreits'' Rechnung ge legt .-und;- selnA Recht sanwalt in . dem Schreiten vom 23, September 1953 ansgeführf- hat, .: ■ bestimmte Maschinen seien von dem;; Kl	Holz ge lat
 he zählt v/prdeh' und: hei. der Auseinandersetzrüig .deshalb Kirchbrak zügefallen? ,so brauchte das:; nicht zu bedeuti tenj, daß damit der Ausschluß. des Beklagten von der Ver~
■ wa&thh^v bei:: in ..Betracht kommenden^	aner-r /.
kahiit worders eil. Unbegründet .ist auch die Rüge-..der 1	.
Revi^siohäi-:^d&slBe/hiJ^	habe	den	von	der	"Klägerin
 benannten -Ästigen. von derl Heide darüber ve^hehmeh^:'Äs®ehi •• daBider Beklagte sich stets über das Fehlen seiner Ver-1 1 fügungsbefugnis j was den Borst betreffe&klar• gewesen;. seih In das. , Wi s s eh die ses Z eügehiwaf ge st e 111, daß der Beklagte den Vater der	äge r in;’olfjz.rgefra-gt" habet oh .-ei:,
Einnahmen /aus,-dem Wald-.hrt&Rdemb^	Band ver-
wenden dürfe: und,'wie ’■^ däsigeschehen solle.r. Auöh habe er y /gefragt j' ob-' er Holz /.hauen lassen dürfe imd der Brlös für die;.Anffo;rstiingbeih^r^Kah^	die	Reparatur'	;
: eines ■ ;;S,cheunendäche/s -'verwende5fi:Werden' so 1 lei■: Im. zweiten ' Recht s zug . hä 11 e ■ die' ■ Kl 8 ge rin- das; Bewei s tiiema■' dann ■ - so ■, ... formuliert- 7;? wi e - es ' in-; där. Re vi'siöhsrüge wie' der gegeben '
ist» Ersichtlich sollte’ damit der Zeuge für dieselben Tatsachen wie im ersten ltdehtssug benannt werden: darüber, was der Beklag t e üb er:sein - Verfügung©recht dachte, und ob es ihm oder allein,'der Klägerin und ihrem Vater oder beiden Parteieh^-^emein-sam- zustande konnte der Zeuge schwerlich etwas aussagen. Daß aber der Beklagte seinen Schwiegervater:-wiederholt fragte,
 ob er Holz verkaufen’..dü^e>iundifaBner- ähnliche Prägen an ihn richtete,..hatl&aÄ/Berufuhgsgiericht unterstellt»
Wenn es das als eine blöBe' H&flM’StöÄ'.' wie sie vielfach::äueh-%0n. dem
 be sei c'hnet hat, ir des Hofes ge-
genüber dem Aitehteilsr . erwiesdn-vwbrde^ so war. eine
 solche BeutfeiliQig ®-s-§aohv.eÄ^iC§[|jjihsbesonde re auf ifrund, der Würdigung:.-&1teib är beteiligten Vaters ‘dir 'Klägerin?; tipgiiehVi^n 'hiese.^ Beur- : teiluhg -hätte' si<&~ nichts.- ;geandiBrt^':wehn derartige Gespräche von Sem .Zeugen von der.-Heide bestätigt worden
 waren»
Ohne Hechtsirrtum hat .das :Se:rüii^	des-
:,;4a^.;angehömmeh=.. daß.• die Steilung; des •'Beklagten,;gi*gen:-i über den verpachte ten Grundstü eilen.. der Klage rin, ihrem .. Wald ■ undihrem Anteil/ an der *Borstgenossensohäft keine : än&e. re. W^r ■ ;aj:s gegenüber „dem litr. - ge JaÖ r end en -: e i ge nt 1 .ich en,
. . landwihtsehattliehen Betrieb*.:: Babei -d®^ :.es. hier ;':uner-:'' ulheSll ch t", daß',idaS; 'Berufungs ger i chtworauf • man che "Aus -•" führuhgen deslängefocht eben	könnten* 1;;*
:^möglicherweise .die,'‘Behauptung der -Klägerin.? sie' habe -sich die '•Ferwältungi'Äer :in EetfBhht kommenden Vermögens^-
^te'ilä' selbst	h-hr	als. hioht erwiesen.-an--'
igOsehen ha t >• •;dehn'--'die~ Klägerin /trägt : auch bei B.öpüpkf; !ts	'	hi	6r	•. als:: ig^geb.enäV%
.reohtdie B&Bäislast für .diese V
5-Hehauptimg^;/-i/•■!/:• ri^; i .-ui-
?/;■ ■ ' ' • . - -wT]-; ;;r «■i';i ■:■.'■ . - V:/'"-.. -	// . ••. . -.
Die Fe s t s t e 1 lungeia des. Be'.räfüngsgerichits ergeben, daß’ auch die ih Rede stehenden Teile des Vermögens der Klägerin, an deren Verwaltung der Beklagte
 ebenso wie an denjenigen des sonstigen gemeinscnaftünchen Betriebes beteiligt war* in die Gesellschaft
 eingebraciit sind. Ist § 1430-BGBr wie dargelegt, auf ■ das eigentliche, lärdwirischaftliche'Anwesen der Klägerin nicht	s"ö, müß-.;'4-.as-s-elbe' .'aüöh'"für diese
 Vermögens teile geiten^auch. insowe i t ist di e Auseinan-dersetaxing hach'	t'sr^ht'*>. zugeSchnitten auf
 die besonderen. hier. /bestehenden ‘Verhältnisse , dUrchzu-führeh, wobei-''	-die	Klägerin	di;e;	^.	bereits	er-
folgte - RUe'ieedieser Vermögenswerte selbst zu beansp’rUcMn' Batte;,f|. 73? BGB.ju
. Es .fbd-gt^daräiis:^ .daß. die -KlägerinÄ'd'ht gesonderte Forderungen auf die Einkünfte, aus: dehl¥erp achte ten Grundstücken, die''Erl Öde . aus den, Ve rkähfe nwonHolz v .aus ihrem Wald .uhd." anftdie •Ei.nn-atoea;-:ku^iihreffl • Eo-rst-' gönÖssehBchaftsärlteil erheben kann, wie-.'sie es'mit der vorliegenden Klage; tutu, Sie hat.l einen; Anspruch auf Auseihändärsetzuhg^ “dieser schließt in der,-Regel die. ;•
■ ./.Geliendmajehung; ein^eShe^.:Ähsj>hüefcje* äus (BGH LM § 730 /•bgb‘	S77; f;y-vv■ - ..;■'ti;r;'■ ■'	. •

gewissen: Fälle kann freilich unmittelbar; auf. -Zahlung- d£s:•’Aüseih^deraeiz^gs^thahens geklägt wer^. ./-•den. Ob daa ilm!/Ve rhal this-. zwi s eh ent’- .den-;; Bart eien mÖ gl ich; - ’;] :. ist,; braucht; nicht.. ,eh.tsehied'en/'2U:.-’werdeh4,; denn' mit den | , vorliegenden Kl age ■ ist jedenfalls^	und Vin;. erster:..	■■)
.Itinie Von:vdem';BeklagtenidierZai^Ägldes. • deir •!Klägerin.••:u- ;• j ,, etwa, züatehendeh^^	.	.l-g	:7j
.. verlangt;,.wordene.;;MÖjglihierwäf seh.wahe5 älieidihgSvdas* was/ die .^Klägerin gegertFrdeides• zweiten;lleehtszuges ’ ,'o; ' ]
: -vorgebrachte hat r; daJhLn;^^	daß-si e den/ von ■/; ; j
ihr eingekl’agteh ’Geldbetrag hilfsweise auf! Grund der,' /
Behauptung fordere / auch qtle fraglichen feile ihres Vermögens könnten'' in die Gf-eSeilschaft eihgebracht sein, und im Hinblick auf. die daraus 'erhielten Hinkünfte
 stehe ihr dann mindestens noch.ein Auseinandersetzungs-guthaben in entsprechender Höhe ,su.; Bamit würde aber
 bereits die CTesamtauseinandersetzung betrieben und die Klage'auf*eine andere tatsäehliche Grundlage gestellt. Bann ein solcher Anspruch würhevnur bestehen, wenn sich bei der vor zunehmenden lüinfangr@i\phe2i’ gesamt abr e fchnung ein en t sprecfendfcet-&üthai>eni^	in gebildet	ha-
ben würde',liiDleS'e Abrechnung- iö$ 'aiS^jr .'.nicht Gegenstand des .hec h ts streits gewesen, mögen die. Parteien sich in ■ ihm auch : zu;.den von dem . B eklagj.ehi.^brghlegten Abre ch-nühgehi:ge^.iißert\ haben.- •. im...	fend hat das
 Berufuhgsgeri eht darin eine Klageanhe.rüng ge s eben.. di e un aüi ä ssi g. 'warwe i 1; d er £ ekl agte.. nicht ■ ih : s i e ■ e ing e -willigt, hat und', sie 'ohne hechtsfehler auch nicht als . sachdienlich brachtet worden ist (§§ -264; ‘523. ZPO),
hie ’ erwähnten "-Einnahmen köhhen also nur . bei .der .Ge s'aait aus einanders e t zung berücksichtigt werden...
3) Die Kevision hat noch vorgebracht* der Beklagte hafte der Klägerin Jedenfalls für die voh ihm erzielten Erl Öse., die' er noch im- April 19.51 f ■■ als o * nach der ■: Tre n-
nung der Parteien, .aus Yerkäufen- vopuHolz aus .dem;.Porst der Klägerin ' e rz i ei t^-jbtäbie ind em ■; di e '. Klage rin'den1£ e^r •klagten verlassen' habe>^:'habe/^siS. ihm.;kö'nlclüdeiit. das - : , Vertrauen =;-und;idäinitdiet-Ver^	*;	insoweit
 habe jdief KlagerihÜM^^	66f	-BGBh	u«	>	•	>	;,1	t	i
iv ■ Bemkist j e d o ;c bt ;e p t gegen zuhait.enri dh£;,: üb ei. eine jAr.
mit .dei-fiehmmg. ,der^Parteidn ; o jfer‘über ei$s.’.vorher,' v
'eingef raf;enA Be ehdiguhgides rGeseii'ädhhfW
nichts fest1 stehtZwar;mÖgehYsieh die" Parteien' s'c&n^' ü
' ■ u . ’ uv, '• . ■- *■	.	•	hu	.■?	.	Ä;r:’,y	....	•.	. i	,u;	.."	--1 -1 • er	.	v:	..	.	"	,■	'.'k	.	u\
v or dem' Tie it punk it :in" dem die Mage riri- den 3 e klagte n verließ und nach Itirchbrak■■v erz0g- “entfremdet habent und- ersichtlich ward auch .frennuhg eine Folge der eingetretenen' ZerrkVbnng-'der■ 3h ef aber es; ist nichts in der. Richtung festgästellt sdaß..’damit ' eine Änderung in den vermögensräehtlichen Beziehungen der Parteien eingetrefeii. sei . Fine; solche' Änderung^ die ■ eindeutig zu dem Ausdruck geh^ach-t.'-v/o.Tden. sein mußte> läßt sich trotz- der :i nzwi sehen e rföl gt en Einreichung der Sch eidun gsklage d es Beklagt ehr nicht; .vor ■■ demi Zeit punk t an-hehmenin' dem eriausdrucklieh ■ als'! Treuhänder der. 3e-s i tzung, der ■ Kläge rin; tatig vmrdfe*von da an mag diese Besitzung als ari: die Klägerin zurückgegeben' gelten und von einer 'gemeinsamen .Bewirtschaitung beider'■ .Anwesen einschließlich.'^	in	.	Rede sie h enden .’"Vermögens-
.teile der ^Kläger in; nicht" mehr ' zu. sprechen, sein, . Die Einkünfteedoch* ’dievnach der --Trehhh|igv-derrParteien und;; vor	19	51erfolg.tenu;Kinöet^un^; des
 Geklagt en- :i£'4' V^^Äänä’e r für.: das-: ■:&$$$&& der Klägerin
(• wrv ««\	«MiUi vi .. • i?ö V.'T.-ÄVi-'vi ^ wVv ■ •? n ^ir% • 7 /*> -i -f-' ' -t'Vv- ' -r> . -? -v

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Die vohi-de n'Kläger in ^erhoteheja;::;AnBpruohe; auf das' P.acht geldl':d'äsu&l^gelä^.u&d.• di%5	aus dem	In-.
■' zuer könnt iMÄlBli Ä#
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II r Das;v B,efufnhgs gef icht;hak; ahcB;>di e-;Ansbrüche der . Klage ri n ■•■' auf He raus gäbe, .-des Pf er des; und der: Pf e rdege - -, sehrr;regepW^ep-sh#iron'Mieit^p-fürdieAse'l-ther' -. erfolgte;;Pferdesals': .unbegründet ahü-f/: .ge hehen:,... IhVdem- Be rufuhgsurt eil; hei £ t; es ' da zun;: - .
las sung- des Pferdes anden;-Beklagten..
auf Grund der-bei der wirdschaftlichen Auseinander-. setsiing ;getro f f en e n:;V:ereihbärüngo^	';nichi nür-..
vorübergehend erfolgen sollen?:sondern endgültig zu Eigentum * An einer ’ -mle Weisen ’ 'Überlassung, .die nur eine vo r 1 auf i g e Ee g e lung. ge we s e n'ä ein wü r d e, h ab e den Parteien nach den Umständen hichtfelllegen können- Sine genaue Ä.ufteilüJig ;'ih dem Sinnet. d^ßbjeder. Hof das habe ■erhalten sollen 1 was dazu gehörtinabe'- oder von»ihn stamine; sei bei der' zw.e i J ahr e w ähren de n -gemeinsamen Bewirtschaftung ohnehin 'nicht möglichAgeweseh. Die ■einzige Möglichkeit, rasch.und'ohne Prozeß zu einer vernünftigen Auseinandersetzung zu -kommen? ,sei 'gewesen, im Groben -abzuschätzen? welche Gesamtanteile..die beiden Betriebe', daran-retv/a gehabt hätten.?und danach die einzelnen Stück.ä^epizu -verteilen; ’"wie es--nach' derLage beider Betriebe- ünd den. besonderen Bedürfnissen und«' Wünschen der-Parteien zweckmäßig erschienen s'elw. J)äbei hätteü -.auch solche -feile dem einen Hof . zugeteiit. -werden können 1.die bis ■ d.ahin. eher oder mehr zu dem änderen gehört'hättehl'Sö sei die Verteilung vorgenommen worden, Banach"-küsse sie;, als -endgültig, angesehen werden,
 Bas bedeut e .y • daß die , Züge teilten Stücke -in '• das Eigentum desiehigehVhätten- übergehen sollen?. Idem sie zügeteilt . 'worden seien, in dieser -Weise sei; die; Regelung''bei al-' len. anderen Sachen,, bis. Aäuf Adas Pferd und die „'beiden Gels chirr,e auch von beiden Parteien;'anerkannt wordene Wenn -die Kl-ägerin.,Merletwas’-anderes-' gewollt .-habe;? ..so nabe sie ..das - besonders'■‘hervorhe-benvmüsffeir^. nahe- .habe ;,es- hann • gelegen,?' die -Zeit ■ der mi e twe i s enu.Äerlas sung und .die- , •Höb.e..---de's. /Mietzinses ;.,in-- den iiä.v übrige &A-s eHr/--.genau •: gee; ■:	;;
faßten' Vertrag' aufzunehmen. Auch mundiich--:;s-ei-^unstreie;.
■■ ti g ■ üb e r ' die Eigentumsfrage; nicht . wbesonders ;■ gesprochen worden. Bei dieser ;Sachlage komme es auf " die 'von.der ■ .Zlägerin: .’beantragte Vernehmung... der Z eugen Li und Koch.- ■ die hätten ■be'kunden:--sbllen^ '':daß . die Über-
23.' -
las sung de s ■ Pferdes - äi'öh-tvha'be iaulEigenttdn . erfolgen s ollen 5 . nicht, ah.. Das ;• Began telly siehe na eh der Überzeugung des Berufungs ge rieht s feste Seihst wenn die Zeugen die in.ihr Wissen gestellten'Behauptungen.bestätigen würden? würden sie damit hur ihre .subjektive Ansicht ausdrücken können, die. weder in dem Objektiven Sachver-: halt :noch: in-.:./deh' :-.ents cheidendenSchrl11stuck en • eine Grundlage f 1 iicdfih 1;-ii;gutri;!;u;.tSiftnÖ n:■:. ..
1,	Die' He visiohmacht geltends das'' B;erufungegeri ch t
habe üb ers eher. * '■ddßies'sich ■“bei;/-dem' hier maßgebenden Vergleich vom-llutdüli ••1951fe;Binie -:um eine wirtschaf tlidhenÄuseinandersetsung.:-gehandelt habe und in diesem ausdrücklich die spätere--vermögensrechtliche Auseinandersetzung Vorbehalten wnrdhh sei j ' außerdem enthalte de r V ergl ei. ch. endgül t.ige . Ause inah d e r s e t sung en nur bezüglich schnei 1 ebiger WirtS:C\haftsgüfer und bezüglich .der- Bückgabd von;-Regenständehbahiden ursprünglichen Eigentümer 0- Ims-.ifdrd-und'.'did- -Bdshhitre. stammten aber unstreitig vom; Hofe' .'der. &l&gb%%ri'Und/■ äeien'äezi Beklagten ' nur aus t at riebsWirts chif tli chen-i-.G-ründen: sugegerochen worden^.'Es; habe; ke in,' G rund ’' dafür" :be s t an de n s: ■' sie ■ dem -Beklagten ru BigenfÄ;t't;übertrageh;, -' Mlhdestens-,," : . ' ■ ..-habe der 'Beklagte^der';^ihgebihldas;;Bferd .und.'die Pferdegeschirre.1 abkauf Sn; Bussen«- Da tas-jaicht -geschehen sei ihab e. di e ZI ä'ge rin.. e inen Anspruch-\aUf • He r.ausgä/b e' und -'. auf eine angemessene Mi etents chädigtui^gt ■;	=	-
• Diese- Angriile.ricntenVsi^^	,••!•••.
.'.der Were inb arungy vom -11 A dull: i'95;i>' die ; Je doch. He ch is- ■
' mogensrechtliche-wprdeh'..
übrigens, '.wird; davonurtr / 1®'-iSus.hmmehlia^' mit der Ver- \ o teilung; des.. ..Häusr at si gesjydb^^	,
' nichtzu-' bedeuten / däßiÄe-;•	des-	Bf	er	des	.. ■
und der: Geschirrecnebhu-hesöndere Ansprüche äuf Miet-..
' Zahlung ■■ und Herausgabe sollte geltend machen können, .
Baß bei\4e^.:;:gesalls©ha^t8rßQfetliehen':iGesamtauseinanderset-zung .die' erfo 1 g te... Überlassung des Pferdes und der Geschirre an den .Bek 1 agten .%u .Bigentum;möglicherweise zugunsten der/klägerin zu b e rück sieht i g e n ist ? vermag die ■ hier erhoben en An s prU che • ni oht; zu : re eilt f e rtigenl
2 0 Bie Be v-i siöh' rügt s chl ießlielu ;. laß.; da s' B e ruf mg s -ge r i cht die Z engen Lungers haus eh. und; Ko cii • nicht ve rnom-. men habe;	nicht	nur	ihre
 subjektive Ansieht -.äußern 'SoLlenciWiemotfalis mit Hilfe des § 139 Z?Q••'WöylLeh' müssen, hätten- ' die Zeugen über dielBe.sprech^	Parteien	aus-
sagen sollen., • .Jnfhösonfr^	das .Pferd und
. die Be schirre nu_r' aus ”b e trieb s wi r t sshaft11 chen B runden zu dem Hofe des Beklagten hätten".Ifömen;1 toad damit nicht d-en künftigen; vermbgehsreohtlleHeh Auseinandersetzungen
 habe vorgegri ffen werden. sollen v\, wie in dem 'S ehre ib en von Lungershauseh iroii/l3v: Dezember- £951 bestätigt wor-
/:deh;2s^	t-SHi	v ill	:;iv; ^

......Im Zusammenhang mit .diesen-Beweisanträgen. hatte.
■■ die; Klägerin im ersten Kechtszug vorge-trägenj;.-'über.-.die . ' . Überlassung, des Pferdes und der Beschirre sei seinerzeit ,. eingehend gesprochen .worden! dabei :sex aber von einem Üb e rgang des’ Bi gen'tums nicht di e He de ge?/es en; / dafür''. "hatte sie die beiden. Zeugen "benannt 1 Per Zeuge Lugg|MV" ^XBppP. sollte ferner iiäejx dem -portrag der Klägerin im zweiten .Hechts zug zn, ihrem. 'Vater gesagt -haben;,, daß der ü Beklagte zurBezahlung des Pferdes gezwungen .werden könne 0 -Selbst. wenn di^ ;.Beugen; diese Behauptungen b.e-':'stätigen.' wurden*. so. wäreldpiit:. nichts, zugunsten ■. der. -/-u Ansprücheder Klägerin1 gewonhen^-weii die' BeWhdüngen . b im Gründe.! wie: inphem;- peruihingsur^	■;
1 geführt ;wird>* nur. be sägen- :Wür deh^; ,■ weiche-’ rechtli che
 Bedeutung- die Zeugen der Vereinbarung beilegter^ darauf ater kommt es nicht anv Bas- Berufungsgericht war arten nicht verpflichtet^ die Klägerin nach § 139 ZPO su einer Erlaufermig^^ eder-'Ergänzuiig ihrer: Beweisanträgs. zu veranlassen,' : •
Die Ansprüche auf Herausgabe des Pferdes und der Pferdegeschirre, sowie auf - Zahlung von Miete: für die Überlassung, des.Pferdes sind--.deshalb in dem angefochtenen --Urteil gleichfalls zutreffend für unbegründet erklärt wdrdehc ■.	iü	■	:	.	-
III, Ohne. Rechts Irrtum hat das' Landgericht der Klägerin Zinsen für die. durch die Lan&yerkäufe vereinnahmt eh Beträge für die Zeit vor der Zustellung der Klage aberkannt (§ 284 Abs 1 BOB) , Bas Berufungsgs-richt ■ hat. die im ersten Rechtsfug ergangene Entschei-duiig auch insoweit bestätigt, ohne - ausdrücklich dazu
 Stellung' zu nehmen, Ob die von, der. Klägerin geltend ■ gemachten Ansprüche auf die Kaufpreiserlöse selbst ■ berechtigt ■ sind,ist hier nicht zü- - eh t s ch ei d en>;,-. we i 1 diese- Ansprüche^■ nicht in. den 1 Berufungs-.-.ünth Bevisipns-
rechts
■ivüllisiPlli
 sind, ; ;
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...............;
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IY = J)is Revision''mußt e d a h e r - in:'-Y©ilem Umf ang als; unbegründet zurückgewiesen werden.-..
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs 1 2?0
Schmidt dohannseh ’BV, .Werner:A' Wustenberg Wilden
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