* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · IV ZR 120/09

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IV ZR 120/09

Bundesgerichtshof - 76125 Karlsruhe Bitte beachten Sie: Schreiben an Bis auf weiteres befindet sich der Zugang / die Zufahrt zu dem Bundes-gerichtshof in der Ritterstraße. V Der Senat geht nach Vorberatung davon aus, dass die Revision - unbeschadet des Tenors des Berufungsurteils - nur beschränkt zugelassen worden ist; er entnimmt das den Entscheidungsgründen BU 11 unter 4, mit denen zur Begründung der Zulassung allein auf die sich zu § 5a WG a.F. stellenden Rechtsfragen abgehoben wird. Die Revisionsbegründung beschränkt sich auch auf diesen Komplex, gleichwohl sollen alle Anträge aus der Berufungsinstanz weiter verfolgt werden.

Zitierte Normen: § 812 BGB
InformationunverändertWeiterepostalischBundesgerichtshofAnschriftKarlsruhe

Volltext der Entscheidung

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat
- Der Vorsitzende -
Bundesgerichtshof - 76125 Karlsruhe
 Bitte beachten Sie:
Schreiben an
 Bis auf weiteres befindet sich der Zugang / die Zufahrt zu dem Bundes-gerichtshof in der Ritterstraße.
Die postalische Anschrift bleibt unverändert.
Weitere Informationen unter www.bundesgerichtshof.de
 Aktenzeichen IV ZR 120/09
(bei Antwort bitte angeben)
Durchwahl
» (07 21) 1 59 - 0 159-5126 oder 5509
Ihr Zeichen
 Karlsruhe, den 01.10.2010
Lebensversicherung AG
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
 in o.g. Angelegenheit werden die Parteien vorsorglich auf folgende Gesichtspunkte hingewiesen:
V Der Senat geht nach Vorberatung davon aus, dass die Revision - unbeschadet des Tenors des Berufungsurteils - nur beschränkt zugelassen worden ist; er entnimmt das den Entscheidungsgründen BU 11 unter 4, mit denen zur Begründung der Zulassung allein auf die sich zu § 5a WG a.F. stellenden Rechtsfragen abgehoben wird. Diese sind allein für den auf § 812 BGB gestützten Antrag auf Rückzahlung der Beiträge mangels Vertrages maßgeblich.
Die Revisionsbegründung beschränkt sich auch auf diesen Komplex, gleichwohl sollen alle Anträge aus der Berufungsinstanz weiter verfolgt werden.
Hausanschrift: Herrenstr. 45a 76133 Karlsruhe
 Internet- und E-Mail-Adresse:	Telefon (Zentrale):	Telefax:
eingang@bgh.bund.de	(07 21) 1 59 - 0	(07 21) 1 59 - 5501
www.Bundesgerichtshof.de
2. Der Senat erwägt, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Frage der Richtlinienkonformität von § 5a Abs. 2 Satz 4 a.F. vorzulegen.