- Prozeßbevollmäohtigte* Reel Br. und gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landes amt für die Y/iedergutmachung, Frei bürg, hat der IV. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Wichtzulassung der Revision im Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, 5. Gemäß § 220 Abs 1 BEG in Verbindung mit § 219 Abs 2 Ziff 1 BEG war daher auf die sofortige Beschwerde des Klägers die Hevision gegen das Urteil des OberlandeBgerichts Karlsruhe, 5.
25« 059 IV ZB 98/57 Beschluß In dem Entschädigungsrechtastreit in Klägers und Beschwerdeführers, - Prozeßbevollmäohtigte* Reel Br. und gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landes amt für die Y/iedergutmachung, Frei bürg, hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 6. Juni 1957 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Schmidt, der Bundesrichter Raske, Johann-sen, Br. v. Werner und Wilden beschlossen: Auf die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Wichtzulassung der Revision im Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, 5. Zivilsenat in Freiburg vom 25. April 1957 wird die Revision gegen dieses Urteil zugelassen. Beklagten und Beschwerdegegner, -2- Wf) A Gründe : Die Präge, ob auf Grund der Bestimmung des § 4 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. DV-BEG) in der Fassung der Vierten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung vom 23. November 1956 (BGBl I S. 870) ein anlagebedingtes Leiden, das durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen vorzeitig ausgelöst worden ist, auch noch von dem Zeitpunkt an, als verursacht im Sinne der Entstehung zu gelten hat, in dem es auch ohne die Verfolgung in Erscheinung getreten wäre, ist eine Bechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Gemäß § 220 Abs 1 BEG in Verbindung mit § 219 Abs 2 Ziff 1 BEG war daher auf die sofortige Beschwerde des Klägers die Hevision gegen das Urteil des OberlandeBgerichts Karlsruhe, 5. Zivilsenat in Freiburg vom 25. April 1957 zuzulassen. Schmidt Baske Johannsen v. Werner Wilden