wenn entweder das 'Revisionsgericht eine eingelegte Revision'als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewies en hat oder wenn . Die Erinnerung der Klägerin gegen den Beschluß des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle von 10,, Dezember 195i wird zurückgewi esenö Diese Entscheidung ergeht ge-richtsgebührenfreie nie nne o.er, laroeien ist durch Urxeii des Berufungsgerichts vom 1 o 12„195.1 auf Klage und Widerklage unter Schuldig erklärung beider Parteien geschieden...Das Berufungsgericht hax die Revision nicht zugelassen,: Das Urteil ist noch nicht z iig esteilt o das Oberlanclesgericht sie i§ 545 ZPO)o Eine Ausnahme jedoch die Fahle des § 547 wenn immun
-■ : ' , • ; • ■ ■ • - Q~ HHxr das Nachschlagewerk!. ür lie. .' •> V,'. A •'X-'- Geseess ZPO §§ 546, 547 Abs 1 Ziff 1, 705 u 7060 .■•! * -v :, ' . - - v. . > • ■_ > in i^rrii iijyrjjTBiiiir.i I Hechtssatz: Urteile der Oberlandesgerichte ■; in■■'nichtvermögens- rechtlichen Streitigkeiten werden ..auch wenn die , Revision nicht zugelassen isto erst rechtskräftig? : • " ■ W V •• . , .. ^ ", - s wenn entweder das 'Revisionsgericht eine eingelegte Revision'als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewies en hat oder wenn . die Rechts- . . . - „ • . 1 -__e_U . * ~ 4- And P ov Tsi nri n— mittelfrist abgeläufen ist, ohne daß Revision eingelegt wurde« SSöN® a Aktenzeichens IV ZB 97 / 51 Beschluß von 8o Januar 1952 : 11;:: Ot -vT' ; t • 0?; v • • \ • v.. ;■ A..-- • h. ; \ ; V v-': " ' i7ö;\ ;; OLG Celle. ■ ■ N. v i , M I §Pf ‘.cf-" ... i ■ B e s c h 1 u 3 In dem Rechtsstreit Klägerin? Widerbeklagte und Berufungsbeklagte« bevollmäc ! IYo Zivilsenat des Bun Januar 1952 beschlossen vom 8 Die Erinnerung der Klägerin gegen den Beschluß des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle von 10,, Dezember 195i wird zurückgewi esenö Diese Entscheidung ergeht ge-richtsgebührenfreie nie nne o.er, laroeien ist durch Urxeii des Berufungsgerichts vom 1 o 12„195.1 auf Klage und Widerklage unter Schuldig erklärung beider Parteien geschieden... Das Berufungsgericht hax die Revision nicht zugelassen,: Das Urteil ist noch nicht z iig esteilt o gemäß § 5.7. vom ermoger liehe Ansprüche betreffen? das Oberlanclesgericht sie i§ 545 ZPO)o Eine Ausnahme jedoch die Fahle des § 547 wenn immun