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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, den Richter Seiffert, die Richterin Ambrosius, den Richter Wendt und die Richterin Dr. Kessal-Wulf am 5.

KostenTernoSeiffertRichterinAmbrosiusWendtZivilsenat

Volltext der Entscheidung

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, den Richter Seiffert, die Richterin Ambrosius, den Richter Wendt und die Richterin Dr. Kessal-Wulf
 am 5. Dezember 2001
beschlossen:
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Zivilsenate in Freiburg - vom 23. Mai 2001 wird auf Kosten des Beklagten aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden, zu demal der Beklagte auch im Beschwerdeverfahren keine eidesstattliche Versicherung der Sekretärin seines Prozeßbevollmächtigten vorgelegt hat.
Beschwerdewert: 85.972 DM
Terno	Seiffert	Ambrosius
 Wendt
Dr. Kessal-Wulf