£lvilaeii&t des i&i*sde »Gerichtshof a hat auf die ecfertig* Beach«er4e a«r Klägerin gegen öle tflehtattlaasuoc der Revision Iß Orteil des 7* 2Xvll-eenats des Oberland#sgerlebte Stuttgart vob 24* Juni 1965 unter KAtwirksmg des s&a&tspr&sldentsn Ascher und der Bundesrlcbter !$&&$. Mach dots Inhalt dieses Gutachtens sind diese Krankheit terse he l&vm&en eher in der Situation 4er Das&n-Passung an 41# fremdartigen sosio-kuXtureller* und sprach-liehen $*g*bsxifceltei3 1st Hlamanderuftgsland ausgelSst norden und daher sieht mehr verfol^ungsolf.entüislich. &b , sind vielmehr auch die Ist das spätere Lebens-schicksal des Verfolgten den Verfolgungsedenwlrkungen zuzurechnen, so sind auch die darauf zurückxuführenden Belastungen und Beschwerden verfolgungsbedingt.
Absch. Entsch. Sammlung 2055 036 / B U N D E S G E R I C H T S H 0 F BESCHLUSS IV ZQ 687/G r: in der Ents e) ukt 1 gut&£»»aefce der Frau Bella Israel»- . Klägerin und Ik&scht?erdefB^^^^* - ProsteBLe vol Xm*leht i grter Rechtsanwalt in 'egen das Land Baden-Württemberg* vertreten durch das Justizministerium In Bad en -Wür t t«ai>«rg Beklagten und Beschwerüage^ner 2 / Der IV. £lvilaeii&t des i&i*sde »Gerichtshof a hat auf die ecfertig* Beach«er4e a«r Klägerin gegen öle tflehtattlaasuoc der Revision Iß Orteil des 7* 2Xvll-eenats des Oberland#sgerlebte Stuttgart vob 24* Juni 1965 unter KAtwirksmg des s&a&tspr&sldentsn Ascher und der Bundesrlcbter !$&&$. Milden, Pr* Sraf und von der Kühlen ln der Sitsung vom 20. April 19^6 beschlossen; Die Es iris Ion wlrö suaelassan« dritode : Des Berufungsgericht fast sein# Auffassung, di# bei der lildgeriii ah 1949 auf*etrstonen psycho-vegetativen StCruagsa seien nicht Bit Wahrscheinlichkeit Verfolgung«» bedlngt » auf das üfeergut&efeten der Fsychl&trlsehen und Meuroleglae&ea Klinik der Q&iversltfit Heidelberg ge-st dt st. Mach dots Inhalt dieses Gutachtens sind diese Krankheit terse he l&vm&en eher in der Situation 4er Das&n-Passung an 41# fremdartigen sosio-kuXtureller* und sprach-liehen $*g*bsxifceltei3 1st Hlamanderuftgsland ausgelSst norden und daher sieht mehr verfol^ungsolf.entüislich. Diese dem Berufungaurteil sugrundeileg«r*de Auffassung reicht von den SenatsurteHon Rs¥ 1962, 425 Kr, 30 und 1965? 425 Kr. 30 ab* Wie in diesen Entscheidungen ausgeführt ist, kamst cs für dl# Frage der Verf © l&iin gsbedin^jfceit gesundheitlicher Beschwerden nicht nur auf 4er* Ahschl.ua der unmittelbaren Verfolgung &b , sind vielmehr auch die / wirtschaftlichen unci sonstigen Aus Wirkungen der Verfolgung zu berücksichtigen. Ist das spätere Lebens-schicksal des Verfolgten den Verfolgungsedenwlrkungen zuzurechnen, so sind auch die darauf zurückxuführenden Belastungen und Beschwerden verfolgungsbedingt. Die Revision Ist daher gersäß $ 219 Abs. 2 Hr. 2 BKG zuzulassen. Ascher Dr. Graf