BGH · IV ZB 672/65 vom 11.02.1966
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Bio sofortige Beschwerde de» Klüger» gegen die BichtaulfHssuiig der Revision im Urteil de© 15. Die sofortig© Beschwerde wendet ©loh mit Bilgen hinsichtlich der Satsnchca- und Bswci©Würdigung $«rgen die tatsächlichen Feststellungen den Berufungsgerichts. • Was dieee Bügen betrifft» so kann nach der Rechtsprechung dos Senats (Beschlud vom 2o« September 1957 - IV KB 17o/57 -f IM Br. 9 su 5 2’*9 BIG 1956) dl© hiebtZulassung dar Bevioion vegan Verletzung von Verfahrcnsvorsehriftea nur dann mt Erfolg jsit der Beschwerde angegriffen werden» wenn das vom Berufungsgericht beobachtete Verfahren darauf suriiek zu führen ißt* daß das Gericht ein© Rechtsfrage verfahrensrechtlicher Art» d«?r grund-eätsliche Bedeutung »ukosaatf in bestimmtem ^inne entschieden hat» oder wenn die Fortbildung des B$cht3 oder di# Sicherung einer # die für den cutschiddenon Xd esc Voraussetzungen sind vorliü~ ^bft&soweztig weicht das Urteil des Berufungsgerichts von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Bah er ist die sofortige Boschveräe des Klägers alt der eich aus den 4§ 2o0 Abs.lt 223 Abs. 1 Bd$f 97 Abo. 1 S20 ergebenden Aostenfölge suröojcaweieen•