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BGH · IV ZB 556/65

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IV ZB 556/65
Nordrhein-WestfalenfGutachtenuoAscherKlägerucaaRevision

Volltext der Entscheidung

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Beschluss
IV ZB 556/65
in der Entschädigungssache
 des Journalisten Nachman L Israel, BJjj^KStr.
Klägers und Beschwerdeführers,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
 gegen
das Land Nordrhein-Westfalen,
 vertreten durch die Landesrentenbdörde Nordrhein-Westfalen,	Tflü^str.flB,
Beklagten und Beschwerdegegner
 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 15.Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16.März 1965 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Ascher und der Bundesrichter Wüstenberg, Wilden, Dr. Graf und von der Mühlen
 din der Sitzung vom 15. Dezember 1965
beschlossen:
Die Revision wird zugelassen.
Gründe;
Es ist über die verfahrensrechtliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden, ob und inwieweit der fatrichter ErfahrungsSätze, die er aufgrund von in anderen Prazessen erstatteten Gutachten gewonnen hat, im Rechtsstreit verwerten kann, ohne diese anderen Gutachten selbst in den Prozeß eingeführt zu haben ( § 219 Abs.2 Nr. iulEG).
Ascher
 Dr. Graf