Dezember 1„-t5 unter Mitwirkung des len&is-Präsidenten Ascher ana der Bundeerienter lildei*, Br* lAJawenheim, Br. ür&f und von a#r vUhlen beschlossen* Die sofortige Beschwerde der TlSgerla gegen die Wichteulasstmg ler S©vision 1s Urteil des 15* Ilvil-senate dee Oberl&ndesgsrichts Düsseldorf vcm 3. Rsense hat der Senat bereits wiederholt d^rgelegt, daß die Ablehnung der in Beimatland des Antragstellers herrschenden politischen. wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse nicht aus-relent, um die Ablehnung der Büekkehr als begrmust erscheinen su lassen« Auch insoweit kann der denat der Auffassung des ^iedergutiaachuagsauasehussea nicht folgen«
1 Zur Zn che idung^fsa^.ulung des Senate r' '■> / - 'j gJB M5/65 BESCHLUSS in der Entaefatdigungeaaehe der Frau Ba^la ? ^rue du Fg Klägerin und Beach^erdefUhreria, - IroseLbevolliaächtigteri -echteanwalt Br, von gegea da® Laad Ker&rheln - Westfalen# vertreten durch die Landeerenteabehdrde9 £■■■■■# Beklagten und Bes chwerdegegaer. Der IV. Bivllften&t de© Bundesgerichtshofs hat in dar oitaung vom to. Dezember 1„-t5 unter Mitwirkung des len&is-Präsidenten Ascher ana der Bundeerienter lildei*, Br* lAJawenheim, Br. ür&f und von a#r vUhlen beschlossen* Die sofortige Beschwerde der TlSgerla gegen die Wichteulasstmg ler S©vision 1s Urteil des 15* Ilvil-senate dee Oberl&ndesgsrichts Düsseldorf vcm 3. rebruar 1965 wird «urückgewiesen. Die ijatecheidimg ergeht gebühre;i- und ausla&e/'.frelf die außergerichtlichen loaten dee Deeenwerdeverfahren© trägt die Klägerin. Gründe * Die Antschiidung de» Berufungsgericht*, daß die Klägerin nicht Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention sei, läßt einen hechteIrrtum nicht erkennen. Die 'Entscheidung steht 1» Einklang »1t der ständigen iiechtaprechung de« Senats. Banach ist der Klägerin die Rückkehr in ihr Heimatland aus Furcht vor Verfolgung nur dann nicht susumuten, wenn es staatliche önrsehtesa Dahsen sind, die die Klägerin befürchtet, ab dieser Rechtsprechung hält der Senat auch unter äürdigu&g der von Wiedergutaaenungsaussonuä bei der Beratung des Hn taenäd iguiags-aehludge^etses geäußerten Bedenken fest. Bas hat der Senat in aahlreichen entscheidungen zu dem Ausdruck gebracht. Auf die Grinde dieser ntscheidungen wird Beäug genomne^. Rsense hat der Senat bereits wiederholt d^rgelegt, daß die Ablehnung der in Beimatland des Antragstellers herrschenden politischen. wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse nicht aus-relent, um die Ablehnung der Büekkehr als begrmust erscheinen su lassen« Auch insoweit kann der denat der Auffassung des ^iedergutiaachuagsauasehussea nicht folgen« Da die Zulassung der revision auch aus anderen Gründen »loht geboten ist, ist die sofortige Beschwerde der Klägerin mit der Kostenfolge aus den ff 97 ZPO, 225 Abs. 1 BBQ surück-suwelsen« Ascher wilden