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BGH

Gericht: BGH

und 3« Verordnung sur I/urchführung des BundesentSchädigung*-greet see* Hierzu ist welter *u beaerkem, daß, wen» eta Rechtsgebiet» wie des f 1 edergutssaohungs- und BintSchädigung*-recht erstmals geregelt wird» es häufig vorkocaea kann« daß ln den ersten «fahren Unklarheit über den Inhalt eia-aelner locht,ssätze besteht« usd daß das höchste uerlebt erst nach längerer Seit Gelegenheit hat« diese Zweifel *u klären* Ebenso kann es sein« daß sich die Ansicht über die Auslegung einseiner Besti»*»ngen ändert« Blue unerläßliche Folge hiervon ist es« daß dann die Ansprüche verschiedener Verfolgter verschieden beschieden werden« je nach das Zeitpunkt « su den der Bescheid ergeht« Die rechtskraftähnliche Wirkung« die diese Entscheidungen haben, verlangt« daß diese unterschiedliche Behandlung ln Interesse des Rechtsfriedena« einer schnellen und endgültigen Erledigung aller ln Betracht kennender Ansprüche hlngemofitiae» wird* Is 1st allein Aufgabe des Gesetzgebers darüber au entscheiden« ob diese Unterschiede ln Einblick auf das Gebot« Gerechtigkeit walten zu lassem und das materielle Recht in möglichst weiten umfang su verwirklichen, nicht hlagemoamem werden soll und ob und wieweit deswegen ein Eingriff in die materielle Rechtskraft früherer Int sehe! Sie darf deswegen nicht über ihren Wortlaut hinaus ausdehnend ausgelegt werden* In den Gesetzen und Verordnungen sur Änderung des Entschädigung-Sund Wledeirgutmachungsrechte ist dieser Einbruch in die Hecht skraft früherer gerichtlicher Entscheidungen oder in die rechtakraftäkmliehe Wirkung von Bescheiden der Ent© ehädigung©Behörde nur in engen Hahnen augelassen worden* !daf dieses Resets die Rechtekreft früherer Entscheidungen nur für die fill# amsrittasft will« in denen diese Verordnung seihst weitergehende Ansprüche begründet hat.

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Volltext der Entscheidung

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Br let ia allgemeinen Insoweit für zulässig erklärt worden«als 1 das neue Hecht den Verfolgten weitergehende Ansprüche als das bisher geltende »ubilligt* lur unter besonderen Umständen
 hat »ich das leset« im «tUtm Dafang über die Hechts-kraft hinweggesetst, so mm Beispiel In | 234 I••?;<*; Art* XII 9 des 3* Gesetsea sur Änderung des Buadesergäasuagsgesetse* »W -ntscfcldlgu&g für Opfer der nationalsosiallstIschen Verfolgung tos 29* Juni 1936 in volles Bafaag und Art* IV des i£G-üchlafgea*tse# wtt 14* September 19&5 in eines be-* greiistea Umfang« Der Wortlaut des Art* XV der 2* Verordnung zur Änderung der 1.» 2.und 3. Verordnung sur Durchführung des B«ade»entsehldiguagageaet»e* 118t hingegen erkennen«
!daf dieses Resets die Rechtekreft früherer Entscheidungen nur für die fill# amsrittasft will« in denen diese Verordnung seihst weitergehende Ansprüche begründet hat.
Die sofortige Beschwerde mutte sonach alt der Kosten-
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