* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · IV ZB 148/66

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IV ZB 148/66

t)er IV* .ivilaenat des Gundesgeriohtshefa hat untar »ltwirkung dee Sen&tspräaidenten Ascher und der mjndeeriehter Jchannsen, aaQ, Wilden und Br« Gr&f Die Frage, welchen Gutachter das Gericht auewählt und welchem Gutachten es bei Vorliegen widersprechender Gutachten folgt» ist der tatsächlichen Würdigung. Ia Übrigen iat darauf hinauweioen, d&$ auch das Vorliegen anderer der Klägerin günstiger Gutachten in der Regel nicht zu einem Erfolg der liege führen kann* Denn bei dem verliefen widersprechender Gutachten wird dem Tatsachen-gericht die restStellung der Wahrscheinlichkeit des Kausalzusammenhangs seisehen Verfolgung und Gesund-heitaeohaden vielfach nicht möglich sein.

VorliegenAscherwidersprechendZBGutachtenWildeBrKlägerinsofortigVerfolgung

Volltext der Entscheidung

2486
007
BUNDESGERICHTSHOF IV ZB 148/66 BESCHLUSS
in der Bntsehädigungssache
 der Sara-ferle 6
Frankreich,
 rue d
- Proaeßbevollraächtigteri
 Klägerin und Beschwerdeführerin,
 Rechteanwalt
gegen
 das Land Kordrhein - Westfalen» vertreten durch die Landesrentenbehörde Mordrhein-Westfalen
 Beklagten und Besohwerdegegner
t)er IV* .ivilaenat des Gundesgeriohtshefa hat untar »ltwirkung dee Sen&tspräaidenten Ascher und der mjndeeriehter Jchannsen, aaQ, Wilden und Br« Gr&f
in der Sitzung vom a, Juni 1966
besehloseen«
Me sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die .1 loht«ulaesung der Revision im Urteil des 15* äivilsenate des Ober* landesgerlchts Düeeeldorf von 7« Desem* her 1965 wird «urUckgewiesea.
Me Entscheidung ergeht gebühren* und aualagenfrei§ die auSergeriohtlichen Kosten des .eeohwerdeverfahrena trägt
 die Klägerin,
 Gründet
Mt Klägerin sacht Entschädigungsansprüche wegen Schaden« an Körper und Gesundheit gemäß §§ 28 ff, BIß geltend« Das Berufungsgericht ist der Auffassung» daä das Widen der Klägerin, eine «chisephrene Psychose, nicht ursächlich auf die Verfolgung surückrufUhren sei* Is stützt sich hferbei auf das Gutachten des Prof,
 Br* Panse» den es auf seinem Fachgebiet als eine im ln* und Ausland anerkannte Kapazität bezeichnet, Biese Beweiswtrdlgung kann die Klägerin i« Seschwerdever-fahren nicht mit Irfolg angreifen. Die Frage, welchen Gutachter das Gericht auewählt und welchem Gutachten es bei Vorliegen widersprechender Gutachten folgt» ist
 der tatsächlichen Würdigung. sie gekört dem Verantwortungsbereich des rateachearichtere an. Ia Übrigen iat darauf hinauweioen, d&$ auch das Vorliegen anderer der Klägerin günstiger Gutachten in der Regel nicht zu einem Erfolg der liege führen kann* Denn bei dem verliefen widersprechender Gutachten wird dem Tatsachen-gericht die restStellung der Wahrscheinlichkeit des Kausalzusammenhangs seisehen Verfolgung und Gesund-heitaeohaden vielfach nicht möglich sein.
Da auch ein sonstiger Grund für die Zulassung der derision geettd $ 219 Abe* 2 BEG nicht ersichtlich ist» ist die sofortige üesehwerde alt der Koetenfolge aus
 den §§ 97 t&j und 225 Ab». 1 zuräcksuweisen.
Ascher
 Wilden