t)er IV* .ivilaenat des Gundesgeriohtshefa hat untar »ltwirkung dee Sen&tspräaidenten Ascher und der mjndeeriehter Jchannsen, aaQ, Wilden und Br« Gr&f Die Frage, welchen Gutachter das Gericht auewählt und welchem Gutachten es bei Vorliegen widersprechender Gutachten folgt» ist der tatsächlichen Würdigung. Ia Übrigen iat darauf hinauweioen, d&$ auch das Vorliegen anderer der Klägerin günstiger Gutachten in der Regel nicht zu einem Erfolg der liege führen kann* Denn bei dem verliefen widersprechender Gutachten wird dem Tatsachen-gericht die restStellung der Wahrscheinlichkeit des Kausalzusammenhangs seisehen Verfolgung und Gesund-heitaeohaden vielfach nicht möglich sein.
2486 007 BUNDESGERICHTSHOF IV ZB 148/66 BESCHLUSS in der Bntsehädigungssache der Sara-ferle 6 Frankreich, rue d - Proaeßbevollraächtigteri Klägerin und Beschwerdeführerin, Rechteanwalt gegen das Land Kordrhein - Westfalen» vertreten durch die Landesrentenbehörde Mordrhein-Westfalen Beklagten und Besohwerdegegner t)er IV* .ivilaenat des Gundesgeriohtshefa hat untar »ltwirkung dee Sen&tspräaidenten Ascher und der mjndeeriehter Jchannsen, aaQ, Wilden und Br« Gr&f in der Sitzung vom a, Juni 1966 besehloseen« Me sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die .1 loht«ulaesung der Revision im Urteil des 15* äivilsenate des Ober* landesgerlchts Düeeeldorf von 7« Desem* her 1965 wird «urUckgewiesea. Me Entscheidung ergeht gebühren* und aualagenfrei§ die auSergeriohtlichen Kosten des .eeohwerdeverfahrena trägt die Klägerin, Gründet Mt Klägerin sacht Entschädigungsansprüche wegen Schaden« an Körper und Gesundheit gemäß §§ 28 ff, BIß geltend« Das Berufungsgericht ist der Auffassung» daä das Widen der Klägerin, eine «chisephrene Psychose, nicht ursächlich auf die Verfolgung surückrufUhren sei* Is stützt sich hferbei auf das Gutachten des Prof, Br* Panse» den es auf seinem Fachgebiet als eine im ln* und Ausland anerkannte Kapazität bezeichnet, Biese Beweiswtrdlgung kann die Klägerin i« Seschwerdever-fahren nicht mit Irfolg angreifen. Die Frage, welchen Gutachter das Gericht auewählt und welchem Gutachten es bei Vorliegen widersprechender Gutachten folgt» ist der tatsächlichen Würdigung. sie gekört dem Verantwortungsbereich des rateachearichtere an. Ia Übrigen iat darauf hinauweioen, d&$ auch das Vorliegen anderer der Klägerin günstiger Gutachten in der Regel nicht zu einem Erfolg der liege führen kann* Denn bei dem verliefen widersprechender Gutachten wird dem Tatsachen-gericht die restStellung der Wahrscheinlichkeit des Kausalzusammenhangs seisehen Verfolgung und Gesund-heitaeohaden vielfach nicht möglich sein. Da auch ein sonstiger Grund für die Zulassung der derision geettd $ 219 Abe* 2 BEG nicht ersichtlich ist» ist die sofortige üesehwerde alt der Koetenfolge aus den §§ 97 t&j und 225 Ab». 1 zuräcksuweisen. Ascher Wilden