wird die Revision gegen den Parteien an Verkündungs Statt am 20« und 21c Mai 1957 zugestellte Urteil des ob ein Verfolgter im Sinne des die deutsche Aus andsvertretung keine Schritte zu seiner Freilassung un ternomraen hat* emigrierte Juden entsprechend einer-An Weisung der Berliner Zentralstelle auch einen Schutz durch die deutsche Auslandsvertretung nicht mehr erhiel ten und der Verfolgte kurze Zeit nach der Verhaftung in folge eines Fliegerangriffs ums Leben gekommen ist Karlsruhe
Beschluß a»-.**** **•« *■*»«■» jw«w In der Entschädigungssache Beklagten und Beschwerdeführerin* Pro zeßbe vollmächt igt e r § Rechtsanwalt Dr0 . gegen « wird die Revision gegen den Parteien an Verkündungs Statt am 20« und 21c Mai 1957 zugestellte Urteil des m Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg zugelassenr da die Rechtsfragen von grundsätz licher Bedeutung zu entscheiden sinds ¥ Io ob der in § 43 Abs* 1 Satz 2 BEO für eine Entschädigung wegen Freiheitsentziehung durch einen ausländischen Staat enthaltene Grundsatz auch für einen Schaden am Leben während einer Freiheitsentziehung zu gelten hat* 9 ob ein Verfolgter im Sinne des 15 BEG vorsätz lieh oder leichtfertig in den Tod getrieben wurde wenn vor Ausbruch des Krieges infolge seiner Rasse zur Auswanderung aus Deutschland genötigt v.*ar, im Jahre 1945 von der Polizei seines Aufentlialtslandes verhaftet wurde7 ohne daß als Grund diese Verhaftung ein sol eher rassischer Art festzustellen is -JL U U die deutsche Aus andsvertretung keine Schritte zu seiner Freilassung un ternomraen hat* emigrierte Juden entsprechend einer-An Weisung der Berliner Zentralstelle auch einen Schutz durch die deutsche Auslandsvertretung nicht mehr erhiel ten und der Verfolgte kurze Zeit nach der Verhaftung in folge eines Fliegerangriffs ums Leben gekommen ist Karlsruhe 9 den 18« September 1957 Bundesgerichtshof IV Zivilsenat Schani dt Ascher Ra ske v*Werner Wilden