Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2, Zivilsenats ( Entschädigungssenats ) des Obei’landesgerichts in Celle vom 10- Mai 1957
IV ZB 124/57 2 U 213/56 (E) OLC Celle ?'52l 024 / ' Beschluß In der Entschädigungssache der Ehefrau Elsa I, Y! sa W Ist ras se geb. D Klägerin und Beschwerdeführerin Proze ßbevollmächt igt e 5 gegen das iiand Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Minister des Innern in Hannover, hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2, Zivilsenats ( Entschädigungssenats ) des Obei’landesgerichts in Celle vom 10- Mai 1957 in der Sitzung vom 5- Juli 1957 beschlosseng Beklagten und Beschwerdegegner, Die Revision wird zugelassen Entgegen der Ansicht des Berufungsrichters ist die Revision gemäß § 219 Abs 2 Nr 1 BEG zuzulassen, weil in dem Rechtsstreit die grundsätzliche Frage zu entscheiden ist, ob und inwieweit die Ehefrau eines Juden unmittelbar durch die Verfolgungsmaßnahmen, die gegen ihren jüdischen Ehemann und ihre halbjüdischen Kinder gerichtet worden sind, selbst mitverfolgt ist und ob sie deshalb gemäß § 1 Abs 1 BEG Entschädigungsansprüche erheben kann. Schmidt Ascher Johannsen v.ferner Wilden