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BGH · IV ZB 124/57

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IV ZB 124/57

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2, Zivilsenats ( Entschädigungssenats ) des Obei’landesgerichts in Celle vom 10- Mai 1957

Zitierte Normen: § 219 BEG
EhefrauBEGAscherInnernKlägerinJohannsenCelleRevision

Volltext der Entscheidung

IV ZB 124/57
2 U 213/56 (E) OLC Celle
?'52l 024
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Beschluß
 In der Entschädigungssache
 der Ehefrau Elsa
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 geb. D
Klägerin und Beschwerdeführerin Proze ßbevollmächt igt e 5
gegen
 das iiand Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Minister des Innern in Hannover,
 hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2, Zivilsenats ( Entschädigungssenats ) des Obei’landesgerichts in Celle vom 10- Mai 1957
in der Sitzung vom 5- Juli 1957
beschlosseng
 Beklagten und Beschwerdegegner,
 Die Revision wird zugelassen
 Entgegen der Ansicht des Berufungsrichters ist die Revision gemäß § 219 Abs 2 Nr 1 BEG zuzulassen, weil in dem Rechtsstreit die grundsätzliche Frage zu entscheiden ist, ob und inwieweit die Ehefrau eines Juden unmittelbar durch die Verfolgungsmaßnahmen, die gegen ihren jüdischen Ehemann und ihre halbjüdischen Kinder gerichtet worden sind, selbst mitverfolgt ist und ob sie deshalb gemäß § 1 Abs 1 BEG Entschädigungsansprüche erheben kann.
Schmidt
 Ascher Johannsen v.ferner Wilden