BGH · IV ZB 115/66
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
gegen das Land Kordrhein- Westfalen vertreten durch den Regierungspräsidenten ln Beklagten und Besebwerdegegner Bar IT. aoblebea» der geltend gemachten Ansprüche verneint und die Voraussetsungen de» $ 189 Aba* 3 MB nicht ale gegeben enge»eben* Soweit die sofortige Beschwerde »lob gegen die Auf» Fassung de» Berufungsgerichts wendet« die Klägerin habe die geltend gemachten Ansprüche nlobt nachsebleben kennen« let die Revision nlobt susulassen* Beim da» Berufungsge» riebt bat unter Hinweis auf die Rechtsprechung de» er» kennenden Senate »utreffend auageführt» ererbten An» Sprüchen kannten eigene und eigenen Ansprüchen ererbte nlebt naebgeeeboben werden* Bae Berufungsgericht befindet eich» insbesondere alt »einen Hinweis auf $ 189 & BBO» aueb nicht ln Rechtsirrtum, wenn ea annlaat» hieran habe sieb aueb durch die Einführung des $ 189 £ 3B0 nicht» gcindcrt* Unter Hinweis auf die von Iba angeführte Her» respextdsns (Salta 8 des Urteil») hat da» Berufungsgericht auch cutreffend angeaoaaen» dag die Klägerin den Wieder» elnsetsungsantrag nicht alabald nach Wegfall de» Hinder» niese» gestellt habe* Soweit die sofortige Beschwerde darauf abhebt» das Verfahren wegen eigener Ansprüche sei bol An» aeldung ererbter Ansprüche der Klägerin noch nicht abgo» schlossen gewesen« die Klägerin treffe an der Hlshtwah» rung der trist für den Wlederelnaetsuxigaantrag kein Verschulden und sie habe Ihre Ansprüche auch hinreichend substantiiert« ist die Bowl si on nlebt susulaaaea« da auf den hierauf bcaügllchcn Ausführungen das Urtsll des Berufungsgerichts nicht beruht*