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BGH · IV ZA 5/09

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IV ZA 5/09

Mai 2009 durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch beschlossen: Anderes zeigt auch das Berufungsurteil nicht auf.Für eine weitergehende über die vom Senat bisher bei Identität von Erben und Beschenkten zugelassene Ausdehnung der Verjährungshemmung bei Pflichtteilsergänzungsklagen gemäß § 2325 BGB und § 2329 BGB auf Fälle fehlender Identität von Erben und Beschenkten gibt es im Allgemeinen keine rechtfertigende Grundlage. Angesichts der prozessualen Reaktionsmöglichkeiten in nicht verjährter Zeit geben auch die Umstände des Streitfalles dafür keinen Anlass.

Zitierte Normen: § 2325 BGB
BeschenkteTernoBGB13ZweibrückenIdentitätFelsch

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IV ZA 5/09
vom 13. Mai 2009 in dem Rechtsstreit
 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 13. Mai 2009 durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch
 beschlossen:
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Die Sache ist richtig entschieden.
Auch ein Zulassungsgrund ist nicht gegeben. In Rechtsprechung und Literatur umstrittene Rechtsfragen sind insoweit nicht zu klären (vgl. BGHZ 154, 288, 291). Anderes zeigt auch das Berufungsurteil nicht auf.
Für eine weitergehende über die vom Senat bisher bei Identität von Erben und Beschenkten zugelassene Ausdehnung der Verjährungshemmung bei Pflichtteilsergänzungsklagen gemäß § 2325 BGB und § 2329 BGB auf Fälle fehlender Identität von Erben und Beschenkten gibt es im Allgemeinen keine rechtfertigende Grundlage. Angesichts der prozessualen Reaktionsmöglichkeiten in nicht verjährter Zeit geben auch die Umstände des Streitfalles dafür keinen Anlass.
Terno	Seiffert	Wendt
 Dr. Kessal-Wulf	Felsch
 Vorinstanzen:
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.02.2008 - 1 0 133/07 -OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.03.2009 - 8 U 29/08 -