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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat das Bundesgerichtshofes hat am 9. Das ergibt die Begründung des in BOHZ 1Q# 516 veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofes.

AmtsgerichtBundesgerichtshofesmmBUNDESGERICHTSHOFBESCHLUSSGrell

Volltext der Entscheidung

zur Entscheidungssammlung des Senats
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
mm
 in dem HtotrrUndigungsverfahren gegen
 Herrn meter K WKKKKKKKB	«*HBpi948
1»	wohnhaft LBBS^strasae Nr. S,
3BBHBBV~WMBBBB, *ur Zeit im ff( Landee^ugendheim RflBB Weg^B»
wegen Geistesschwäche
 Der XV. Zivilsenat das Bundesgerichtshofes hat am 9. Februar 1977 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Grell und die Richter Professor Johannaen, Dr. Buchholz, Knüfer und Br. Hoegen
 beschlossen*
Zuständiges Gericht für die Einleitung und IXirchführung des Verfahrens ist des Amtsgericht Braunschweig* Das Amtsgericht Göttingen hat die Übernahme des Verfahrens im Augenblick mit Recht aus den von ihm angeführten Gründen ab** gelehnt. Das ergibt die Begründung des in BOHZ 1Q# 516 veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofes. An der darin niedergeleg* ten Rechteauffaseung hat der Bundesgerichtshof auch in der Folgezeit ständig festgehalten.
Dr* Grell	Johannsen
 Beglaubigt: