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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 4.

VerhandlungBundesgerichtshofesmündlichRöhrichtKurzwellyHesselbergerZivilsenat

Volltext der Entscheidung

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 4. Februar 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Dr. Hesselberger, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und Kraemer
 für Recht erkannt:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 2. Dezember 1999 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Röhricht	Hesselberger	Goette
 Kurzwelly
Kraemer