Kläger und Revisionsbeklagten, Die Kosten des ersten Rechtszuges werden dem Kläger zu 1/7, die Kosten der Berufungs- und der Revisionsinstanz ganz auferlegt.
II ZR 95/58 Beschluß In dem Rechtsstreit SrnaOjBBBBI® , ^ X^HMstraße 1, Beklagte und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr, gegen Rechtsanwalt Dr. sUH^straße. gen der Otto allee A , als Konkursverwalter über das Vermö- AO, Kläger und Revisionsbeklagten, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt wird die Kostenentscheidung des Senatsurteils vom 9« Mai I960 gemäß § 319 ZPO, wie folgt, berichtigt; Die Kosten des ersten Rechtszuges werden dem Kläger zu 1/7, die Kosten der Berufungs- und der Revisionsinstanz ganz auferlegt. Karlsruhe, den 30. Mai I960 Bund esgericht shof II.Zivilsenat Dr.Haidinger Dr.Kuhn Dr.Haager Liesecke Hill