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BGH · II ZR 83/12

Gericht: BGH · Aktenzeichen: II ZR 83/12

Dr. Bergmann, die Richterinnen Caliebe und Dr. Reichart sowie die Richter Dr. Drescher und Born beschlossen: „Auf die Revision des Beklagten lauten muss.

Zitierte Normen: § 319 ZPO
15CaliebeDrescherReichartBergmannZRRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
II ZR 83/12
vom 15. August 2013 in dem Rechtsstreit
 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. August 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, die Richterinnen Caliebe und Dr. Reichart sowie die Richter Dr. Drescher und Born
 beschlossen:
Das Urteil vom 28. Mai 2013 wird im Tenor wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass es statt
„Auf die Revision des Klägers ...“ richtig
„Auf die Revision des Beklagten lauten muss.
Bergmann
 Caliebe
Reichart
 Drescher
Born