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BGH · II ZR 335/05

Gericht: BGH · Aktenzeichen: II ZR 335/05

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 17. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Prof. Der Beklagte wird, nachdem er die Revision gegen das am 8.

Zitierte Normen: § 566 ZPO
RechtsanwaltGoette17AbschriftKurzwellyRevision

Volltext der Entscheidung

Beglaubigte Abschrift
II ZR 335/05
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 17. Juli 2006 in dem Rechtsstreit
 Rechtsanwalt Dr. Bruno	Insolvenzverwalter	über	das	Vermögen	der
 Finanzdienstleistungen AG, B^HHMtraße 0, Hflp
 Beklagter und Revisionskläger,
- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Drl
 lund Dr.
gegen
 Michaela Hl
 traße
Klägerin und Revisionsbeklagte,
 Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.i
LjG- . /i^t	12.	Ö	/03
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 17. Juli 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly,
 Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Strohn und Dr. Reichart
 beschlossen:
Der Beklagte wird, nachdem er die Revision gegen das am 8. Juni 2005 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihm auferlegt (§ 26 Nr. 7 EGZPO,
 §§566, 515 Abs. 3 ZPO).
Streitwert: bis 7.000,00 €
Goette	Kurzwelly	Gehrlein
 Strohn
Reichart