Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 17. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Prof. Der Beklagte wird, nachdem er die Revision gegen das am 8.
Beglaubigte Abschrift II ZR 335/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 17. Juli 2006 in dem Rechtsstreit Rechtsanwalt Dr. Bruno Insolvenzverwalter über das Vermögen der Finanzdienstleistungen AG, B^HHMtraße 0, Hflp Beklagter und Revisionskläger, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Drl lund Dr. gegen Michaela Hl traße Klägerin und Revisionsbeklagte, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.i LjG- . /i^t 12. Ö /03 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 17. Juli 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Strohn und Dr. Reichart beschlossen: Der Beklagte wird, nachdem er die Revision gegen das am 8. Juni 2005 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt. Die Kosten der Revision werden ihm auferlegt (§ 26 Nr. 7 EGZPO, §§566, 515 Abs. 3 ZPO). Streitwert: bis 7.000,00 € Goette Kurzwelly Gehrlein Strohn Reichart