Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
II ZR 325/05
vom 6. Juni 2007 in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 6. Juni 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart
beschlossen:
Das Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 2. April 2007 wird dahin berichtigt, dass es auf Seite 8, Tz. 12 heißen muss:
“Die genannten Voraussetzungen lagen hier vor; denn der Kläger war nach den Feststellungen des Landgerichts Gesellschafter der Anwalts-GbR. ..."
Goette Kraemer Strohn
Caliebe Reichart