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BGH · II ZR 307/05

Gericht: BGH · Aktenzeichen: II ZR 307/05

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 26. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 8. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

26GoetteProzessbevollmächtigteKlägerRechtsanwälte

Volltext der Entscheidung

Beglaubigte Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF
Im Namen des Volkes
II ZR 307/05
Anerkenntnisurteil
 Verkündet am 26. März 2007 Boppel
 Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
 in dem Rechtsstreit
 Wolfgang KflBals Insolvenzverwalter überdas Vermögen der AflBM 9
Kläger und Revisionskläger,
- Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte
 gegen
Erich Ke
 Straßei
 Beklagter und Revisionsbeklagter,
 Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte
 und
1
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 26. März 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe
 für Recht erkannt:
Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juli 2005 aufgehoben und das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 8. April 2002 abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.000,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26. Januar 2001 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Goette	Kurzwelly	Kraemer
 Gehrlein
Caliebe