Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 26. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 8. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Beglaubigte Abschrift BUNDESGERICHTSHOF Im Namen des Volkes II ZR 307/05 Anerkenntnisurteil Verkündet am 26. März 2007 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Wolfgang KflBals Insolvenzverwalter überdas Vermögen der AflBM 9 Kläger und Revisionskläger, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen Erich Ke Straßei Beklagter und Revisionsbeklagter, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte und 1 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 26. März 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juli 2005 aufgehoben und das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 8. April 2002 abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.000,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26. Januar 2001 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Goette Kurzwelly Kraemer Gehrlein Caliebe