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BGH

Gericht: BGH

Rechtssatzs Ein Kaufmann» der ein Bestätigungsschreiben über vcrausgegangene .Verirrgsverhand 1 üngen : widerspruchslos entgegennimmt» bringt dadurch grundsätzlich .seine - Zustimmung zu dem Inhalt:.;, des Schreibens; zu dem - Ausdruck," so ..daß damit ; grundsätzlich der Inhalt des Vertrages durch; dieses Schreiben bestimmt wird.,' •Die“stillschweigende Genehmigung des Bestätigungsschreibens umfaßt grundsätzlich auch die in ihm ausdrücklich'in Bezug genommenen Geschäftsbedingungen» selbst wenn diese dem Schreiben nicht beigefügt und dem Empfänger auch sonst nicht bekannt waren Im Rahmen der handelsrechtlichen Beziehungen"-, '■zwischen Vollkau.fleuten kann auf diesem Wege auch eine in den Geschäftsbedingungen enthalt, tene Schiedsklausel- wirksam werden» ohne Rücksicht darauf; ob der-Empfänger 'gewußt hat * daß die Geschäftsbedingungen eine Schiedsklausel; enthalten5es 'sei;.denn, daß die Aufnahme einer Schiedsklausel in derartigen Vertrag en nach den; Gepflogenheiten des Handelsverkehrs ungewöhnlich ist und der Empfänger deshalb mit ihr nicht zu rechnen braucht» har der lit, Zivilsenat • des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 20, September 1952 unter Mitwirkung der Bundesrichter Br, . . g>-5 ■ Revision der Beklagten gegen das Urteil des 2= Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom ih Hovember 1951 wird auf ihre Kosten zurückgewieseno ’ Am 2* Dezember 1943 fanden'zwischen der Beklagten und dem In EMBMl ansässigen• Handlungsagent.er. ■Dezemoer ±949 oei der Beklagten einging, bestätigte die Klägerin den Kam ab Schluß mit folgendem; Zusatz % "Glückliches; rechozeixige Anuunfr des, Importdärnnfers.• Im.,Üb-ngen gelten ,d±e \Terkaufsbedingungeh der deutschen Reismühlen'<>" Diese dem Schreiben damals nicht beigefugter, Bedingungen entr halten folgende -Klausel; "Schiedsgericht! (Schiedsgerichtsbedingungen laut Hamburger Reisschlussnota D 32; dieselben stehen dem Käufer auf.Anforderung jederzeit zur Verfügung jp Am 8Dezember 1949 teilte Rehm......der Beklagten telefonisch mit, daß zwar am. : DM klagte sie .bei dem Hamburger’Schiedsgericht .einv Das Schieds-i gericht .gab-der': Klägöl durch Schiedsspruch' vom 29 > Juli 1950 statt B- Die :'von: der Beklagten hiergegen eingelegte ■.Berufung wurde.-von;., beide Schiedssprüche für vollstreckbar zuerklären« Die Beklagte hat dagegen gebeten/ den Antrag abzulehnen und beide Schiedssprüche aufzuheben,- Sie'wiederholt ihrem schon in dem Schiedsgerichtsverfahren' erhobenen Eim/yand, Daß' zwischen -.den Parteien ein Schiedsvertrag nicht rechtswirksam' abgeschlossenworden- seil Die'-Klägerin sei nicht berechtigt 1 gewesen«, durch ihr Bestätigungsschreiben in den abgeschlossenen Vertrag nachträglich . ihre der Beklagten unbekannten ; Verkauf sbedingungenWineinzüschmuggeln1'' und dadurch dem--vereinbarten Fixgeschäft einen ganz 'anderen Inhalt., .Hach den zutreffenden, auch ,von der Beklagten mit der Revision nicht mehr angegriffenen Ausführungen des Berufungsgerichts ist davon aussugehen,;daß der streitige Schiedsver-i trag nach § 1027 Ahs 2 ZPO von den Parteien formlos abgeschlossen werden konnte, veil er für beide Parteien ein .Handelsgeschäft war „ 7 Dem Berufungsgericht ist auch darin zu"folgeh, daß der Schiedsvertrag „durch das Schweigen der Beklagten'auf das Bestätigungsschreiben der Klägerin vom 2, Dezember 1949 rechts-■ wirksam zustande gekommen ist 0.;.- seine Zustimmung zu dem Inhalt des Schreibens zu dem Ausdruck 7, bringt, so daß damit der Inhalt des Vertrages durch dieses Schreiben bestimmt wird (vgl die bei: Raiser, Recht der ■allgemeinen Geschäftsbedingungen- 1935, S 192 ff, zusammenge- ■ stellte Rechtsprechung) „ Dabei ist es. (; rechtlichen Angriffe der Revision gegen die Res t s t eil urig .des Berufungsgerichts, bei den Verhandlungen zwischen der BekJ agier. Selbst wenn,nämlich der Kaufvertrag schon bei.;-., den mündlichen Verhandlungen mit RflBP abgeschlossen worden sein sollte, wurden durch die widerspruchslose Hinnahme des Bestätigungsschreibens seitens der Beklagten die in ihman-geführten Verkaufsbedingungen der Klägerin ergänzender yer~. Die Bedeutung- des angeführten Eec'ntssatzes liegt gerade darin;, daß das widerspruchslos entgegeugenoromene Bestä/cigungs-schreiben den Inhalt des Vertrages auch dann bestimmt, ]*venn es gegenüber dem mündlich Vereinbarten abändernde oder ergänzende Bestimmungen enthält (RG Warn R 192p JTr. 57).. Wie das Berufungsgericht mit Recht ausführt, gilt dieser Grundsatz allerdings dann nicht, wenn sich -das Bestätigungsschreiben inhaltlich so weit -'von dem vorher Abgesprochenen entfernt, daß der Bestätigende selbst nicht mehr mit einem Einverständnis des Empfängers rechnen^kann (RG SeuffA, • 1922, Nr 92» RGZ 95, 43} »■> Die■ Beklagte-' sieht diese Voraussetzungen hier deshalb als gegeben an, weil nach den.mündlichen Abreden die vereinbarten Lieferzeiten einen so wesentlichen Bestandteil des Geschäfts gebildet hätten, daß mit. ihrer Einhaltung das ganze Geschäft habe stehen "und .fallen sollen,- Nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts ’würde eine solche Vereinbarung ein Fixgeschäft darstellen (RG-Z 108, 158) und die Klägerin hätte dann allerdings nicht damit rechnen können, daß die Beklagte mit der durch das Bestätigungsschreiben eingefügten Klausel "glückliche, recht-: zeitige Ankunft des Importdampfers Vorbehalten" sowie mit äer Vis-major-Klausel der Verkaufsbedingungen einverstanden eines solchen Fixgeschäftes gegangen ne:i = Diese rechtlich bedenkenfreie tat r ; cniteri ' che Würdigung ist für das Revisions-gericht bindendo Hatten; aber die mündlichen /bereden nicht ,|err.:;.y von der ■Beklagten' - behaupteten. 3 aDer; - Auf fas sung Id. er, Beklagten, daß in der am S<, Dezember* .' : 194-9 von dem Zeuger. klagte müsse auf frhstgerechtelErfüllung bestehen, ein Wider-spruch gegen das Bestätigungsschreiben liege, ist das Berufungsgericht nicht gefclgi . Sie f isi Deshalb für - das Revlsionsge--o rieht - bindehd „ Ist hiernach daYonf auszügeheny daß ein Y/1 der-Spruch gegen das Bestätigungsschreiben nicht - erfo.lgt: ..auch noch von den'anderen Relshähdleih verwendo l vurden0 Maßgebend ist v.i e.1 mchr al 1 oindaß die Beklagte in dem Be-.stätigungsschreiben unzweideutjg ‘zu dem Ausdruck brachte,, sie habe d.ie früheren Vorbandsbediiigungen als eigene; übernommen und weile sie auch zu dem Rcstandte l.,i des. vor]..: egenden Vertrage machenDa nur diese Bedingungen die früher für alle Reismüh .Den verbindlichen . :' Glauben und' den: Gepflogenheiten desiVerkehrSi der Beklagter.,, ■ der 'Bedingvngeu zu erkundigen„ Tai; sie aas niciit;y: 'snl^onnthi^^A-^ die Klägerin daraus nur schließen> dai3 sich. be) laß in den .Verkauf sbeclihguhgen auch eine ‘Schieds.klaha^ln ii enthalten sein-Aus der1durch die Zivilpruzeßnovelie von ul a.25;5 vorgenommcnon wesentlichen Verschärfung- der Formvor-schrift .des § 102? Annahme einer ■stillschweigend e:h: Schied sabre d e' :s e tze m.i nd cs ne ns die Kenntnis des ■ Yertragsgegners non dem Vorhandensein einer Schiedsklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.. B);' St ein- Jonas-Schenke/171 Auf l//|/'/i 0 le-ii handelt lediglich /den; vom Reichsgericht; ( JW 192?., 7.07) ent-, schi edenen Ball der sills ohweigenden Unterwerfung unter einer. h end er, Rail die ./Wirk^am^ iYe und damit auch • der in ihrt enthalteneh.::Sch'iedsklaüsel nicht auf/-einen Randeisbra:cuh,: sonde'rntdära daß "sie auf Grund aus drücklicher Bezugnahmeliht^ hingenommenen 1 Abs; 2 ZPO n i oht auf die handelsgeschäfblichen Peziehunger zwi sehen Vollkauf--1 e ut er,, weil' dies e"e in es; ;s o(L chen; ’ S ehut z e s .nicht; bedürfen» Da für sie die pormfreiheit der*-"Schiedsabreden ohne jede Eimsen hin kung aufrecht erhalten, ist , ( können in diesem Bereich an die Wirksamkeit: des(;Zustandekommensie.iner'; Die F:eoh' läge wäre al'i erdings anders zu beurteilen, wenn es nach den Gepflogenheiten des Hande'J sverkohrs iingewöhhl.i enthalten und wenn deshalb die Beklagte mit 'ihr nicht hätte zu rechnen brauchen» Hiervon. auch ^allgemeinbekannt!!'Deshalb ;hatte\au^i-die Beklagte, wenn sieiin ;Handelsbesiehungen zur Klägerin ;; i;: 8.o ; f Das Berufungsgericht that''init:'Rechte auhh die von der Beklag ten gegen den Inhalt der; Klausel’erhobenen■■Bedenken.''zu'rüc^gewiä^ sen, Gegen die von der Beklagten in den Vor.Instanzen angeführ-: te Verordnung Hr 78 dor britischen Militärregierung varstoiSen die Verkaufsoed ingungeh;-. schon; deshalb nicht; weil sie zur Zeit des KauxabschJ US30S' für die Mitgij edei* des .Verbandes deutscher Reismühlen nicht mehr verbindlich waren« Es ’ stand . ihnen mehr freiob sie; diese,, andere;; oder -gar keine ■ be sonderen ^YerR kaufeüedingungen zur Grundlage ihrer .Geschäftsabschlüsse machen woI.lr.en, und von dieser Ereihet t haben . chen o Schon aus diesem Grunde" ista auch ein!Verstoß der Schiedsi klausel ;,näch § ,1025 Abs /-2 ZPO nicht/ gegebenD ;;|üd;eft:hfcah,rL der Auffassung der. daß die in' der Hamburger ReisncMuß-not a I) 32 enthaltenen BeStimmungen-über-das Schiedsgerichts-- / verfahren extrem zu Gunsteh-der hanseatischen Lieferanten:aus- nicht zu' beanstandenden Übung /der/Verkäufer, durch ihre,,; kaufsbedingungen ’Rechts Streitigkeiten aus ' den Yerkäuf eh/.hi®. ■-ÜhBb;|;Läbbll:: Schiedsklausel durch'Üen/angebli chb;e r klär ten - Rücktritt vom/ Vertrage wieder hi nfäll/g geworden sei, ist von vornherein ;;'.///:,; nicht schlüssig, weil;; eine/Schiedsabreöe im Zweifelbhieht ' b b; durch den Rücktritt vom Haupt vertrag außer Kraft gesetzt wi rd q.Ler Rücktritt /hebt / nämlich, den Hau. ptvertrag, nicht selbst .auf , 'sondern .löst nur. 10 o In der vom Berufungsgericht1; verneinten,; von der; Reyibi-f on aber zur Nachprüfung : gesteilten ;:Rrage , fob: die; Beklagtyiff; mit den non ihr :gegen einzelne Schiedsrichter geltend gemachten Ablehnungsgründen auch noch in dem 'Vor!legendenfAufhebung verfahren gehört werden kann,;sieht der;Senat keinen AnlaBrfg von der bewährten"'ständigen Rechtsprechuhg'' des Reichsgerichts (RG-Z 145, 171) f; -wonach eine Prüfung non Ablehnungsgründen im.' Die Revision'der Beklagten war daherjmit der Kostenfolge aus § 97; ZPO zurückzuweiseho of fhff ;f.'u.

Zitierte Normen: § 97 ZPO
BestätigungsschreibenSchiedsgerichtSchreibenZPOBedingungKlägerin

Volltext der Entscheidung

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Für das Nachschlagewerk!
Für die Amtliche Sammlung!
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Gesetz s
Rechtssatzs
 Ein Kaufmann» der ein Bestätigungsschreiben über vcrausgegangene .Verirrgsverhand 1 üngen : widerspruchslos entgegennimmt» bringt dadurch grundsätzlich .seine - Zustimmung zu dem Inhalt:.;, des Schreibens; zu dem - Ausdruck," so ..daß damit ; grundsätzlich der Inhalt des Vertrages durch; dieses Schreiben bestimmt wird.,' auch wenn es gegenüber dem mündlich Vereinbarten abändern-.. de oder ergänzende Bestimmungen enthalte
•Die“stillschweigende Genehmigung des Bestätigungsschreibens umfaßt grundsätzlich auch die in ihm ausdrücklich'in Bezug genommenen Geschäftsbedingungen» selbst wenn diese dem Schreiben nicht beigefügt und dem Empfänger auch sonst nicht bekannt waren
ZPO § 1027	.
Im Rahmen der handelsrechtlichen Beziehungen"-, '■zwischen Vollkau.fleuten kann auf diesem Wege auch eine in den Geschäftsbedingungen enthalt, tene Schiedsklausel- wirksam werden» ohne Rücksicht darauf; ob der-Empfänger 'gewußt hat * daß die Geschäftsbedingungen eine Schiedsklausel; enthalten5es 'sei;.denn, daß die Aufnahme einer Schiedsklausel in derartigen Vertrag en nach den; Gepflogenheiten des Handelsverkehrs ungewöhnlich ist und der Empfänger deshalb mit ihr nicht zu rechnen braucht»
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Aktenzeichens jljl ZR 505/51 :	HlG	Hamburg
 Urtc des BGH v» 24» September 1952	/OLG Hamburg
II ZB. 505/51:
Verldiiidet am 24. September 1952 >• KTlett, Justizangestellter als Urkuaidsbeamter der Geschäftsstelle*.-
1 m ■ X'l a m e n ■ d- es 7 o 1 k e s-
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 Rheinland-3?f aiz' GmbH
_ vertreten durch den Geschäft sfiihre
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 Beklagte und ReYisionsklageyirl,
P-rozeß bevollmächtigt er» Rechtsamalt Lrh
 die Firma Rudolf
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■ : : i v : -nur .
■ : Klägerin, und Revis.ionsbeklagte;
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr.
har der lit, Zivilsenat • des Bundesgerichtshofs auf die
 mündliche Verhandlung vom 20, September 1952 unter Mitwirkung der Bundesrichter Br, . prost„ -Dr. Haidinger> Ir,
 Ri scher, Lr„ Iöuhn und Dr, Meyer
 für Recht erkannt?
. g>-5 ■ Revision der Beklagten gegen das Urteil des 2= Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom ih Hovember 1951 wird auf ihre Kosten
 zurückgewieseno	’
Von Rechts wegen
■ // .
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‘Tatbestand g ■
Am 2* Dezember 1943 fanden'zwischen der Beklagten und dem In EMBMl ansässigen• Handlungsagent.er. R®» der Klägerin Kaufverhandlungen statt', wonach der Beklagten von der Klägerin ab Bremen 300 t Reis in der Zeit vom 81. - -14« Dezember ±949 an bestimmten.Tagen -inbestimmten Teilmengen gelieieru rerden sollten 1 Kit. Schreiben vom 25 Dezember 1949? las über P®B geleitet wurde und am Montag,, den 5 c ,. •• •
■Dezemoer ±949 oei der Beklagten einging, bestätigte die Klägerin den Kam ab Schluß mit folgendem; Zusatz % "Glückliches; rechozeixige Anuunfr des, Importdärnnfers.• vorbehalten-o. Im.,Üb-ngen gelten ,d±e \Terkaufsbedingungeh der deutschen Reismühlen'<>" Diese dem Schreiben damals nicht beigefugter, Bedingungen entr halten folgende -Klausel; "Schiedsgericht! Alle aus diesem 7er-xrage sich ergebenden. Streitigkeiten "sollen unter Ausschluß der ordentlichen Gerichte durch ein Schiedsgericht entschieden werden. (Schiedsgerichtsbedingungen laut Hamburger Reisschlussnota D 32; dieselben stehen dem Käufer auf.Anforderung jederzeit zur Verfügung jp Am 8Dezember 1949 teilte Rehm......
der Beklagten telefonisch mit, daß zwar am. 8» und 9. Dezem-... ber 1949 fristgerecht.geliefert werden könne? daß. aber im • übrigen mit einer verspäteten Ablieferung zu rechnen seit.
Ein Importdampfer hatte nämlich infolge schlechten Wetters Kesselschaden erlitten, wodurch. ■sich seine - Ankunft um/ einige Tage verzögerte c- Die Beklagte erklärte, daß sie auf fristgerechter Lieferung bestehen müssen Sie lehnte auch die-ihr angebotenen Ersatzlieferungen ab Hamburg ah: Mit Schreiben vom 12o Dezember 1949 wies sie die: Klägerin vorsorglich darauf hin, daß sich ihre Gesellschafter infolge der Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins größtenteils anderweitig eingedeckt hätte»und daß sie sich bezüglich der Höhe der noch abzunehmenden Eeismenge freie Hand vorbehal-
Zät>V'ZM£-'W'y I
ten müsse. Sie werde selbstverständlich bemüht sein, die ; t- .1 Klägerin weitestgehend zu berücksichtigen« Sie nahm dann..; am 11 und 14° .Dezember 1949 noch je 15 i Ke is ab 1 nachdem sie vorher am 8. und 91 Dezember'1949 die'..'-'-für d.icse Tage	•	1
vereinbarten Teilpartien "von je 30 t erhalten hatte. Die Restmenge- von 210't?deren -'Abnahme die Beklagte verweigere .ri. te3 ließ die Kläger in wach vorheriger Androhung im Wege; derlSelbsthilfe-; veriste-igernt Den hierbei gegenüber dem vereinbarten Kaufpreis erzielten Mindererlös von .40.580...	:
DM klagte sie .bei dem Hamburger’Schiedsgericht .einv Das Schieds-i gericht .gab-der': Klägöl durch Schiedsspruch' vom 29 > Juli 1950 statt B- Die :'von: der Beklagten hiergegen eingelegte ■. Berufung wurde.-von;., dem. in der . Reisschlußnota D 32 vorge- i sebenen Berufungsschiedsgericht durch Schiedsspruch vc-m 21 Dezember 1-950 zurückgewiesen.: 1-	- ;	■ u-.lrvl.i
Die Klägerin hat nunmehr beantragt.« beide Schiedssprüche für vollstreckbar zuerklären« Die Beklagte hat dagegen gebeten/ den Antrag abzulehnen und beide Schiedssprüche aufzuheben,- Sie'wiederholt ihrem schon in dem Schiedsgerichtsverfahren' erhobenen Eim/yand, Daß' zwischen -.den Parteien ein Schiedsvertrag nicht rechtswirksam' abgeschlossenworden- seil Die'-Klägerin sei nicht berechtigt 1 gewesen«, durch ihr Bestätigungsschreiben in den abgeschlossenen Vertrag nachträglich . ihre der Beklagten unbekannten ; Verkauf sbedingungenWineinzüschmuggeln1'' und dadurch dem--vereinbarten Fixgeschäft einen ganz 'anderen Inhalt., zu ge-:r-behi Sie habe dem auch, am 8<, Dezember 1949 rechtzeitig ...; widersprochen*	i.	V
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 Beide Vote ins "tanzen haben die Schiedssprüche xür voll — streckbar erklärt 0 Mit der Revision^ um deren • Zuj^c^eisung;;\-:.;V die Klägerin bittet, verfolgt die Beklagte ihren Antrag, die;
Schiedssprüche aufzuheben, weitere o-
• Ente idungsgründ er"',	l:i
.Hach den zutreffenden, auch ,von der Beklagten mit der Revision nicht mehr angegriffenen Ausführungen des Berufungsgerichts ist davon aussugehen,;daß der streitige Schiedsver-i trag nach § 1027 Ahs 2 ZPO von den Parteien formlos abgeschlossen werden konnte, veil er für beide Parteien ein .Handelsgeschäft war „ 7
Dem Berufungsgericht ist auch darin zu"folgeh, daß der Schiedsvertrag „durch das Schweigen der Beklagten'auf das Bestätigungsschreiben der Klägerin vom 2, Dezember 1949 rechts-■ wirksam zustande gekommen ist 0.;.-
i„ 'Diese.Auffassung;beruht auf dem. in ständiger Rechtspre-i : ^ chung anerkannten Rechtsgrundsatz,. daß ein Kaufmann, der ein Bestätigungsschreiben über vorausgegangene Vertragsverhandlungen widerspruchslos entgegennimmt,; dadurch grundsätzlich•. seine Zustimmung zu dem Inhalt des Schreibens zu dem Ausdruck 7, bringt, so daß damit der Inhalt des Vertrages durch dieses Schreiben bestimmt wird (vgl die bei: Raiser, Recht der ■allgemeinen Geschäftsbedingungen- 1935, S 192 ff, zusammenge- ■ stellte Rechtsprechung) „ Dabei ist es. unerheblich.7 : ob’üle..: vorausgegangenen Verhandlungen bereits zu einem festen. Ver- ; tragsabSchluß geführt haben.oder nicht (Raiseraaö, Koenlge HGB 4. Aufl § 346 Anm 4 b) , Deshalb sind auch die Verfahrens-.; (; rechtlichen Angriffe der Revision gegen die Res t s t eil urig .des Berufungsgerichts, bei den Verhandlungen zwischen der BekJ agier. und. Eehm sei der Kaufvertrag noch nicht zu dem Abschluß 'ge- , ,1:
kommen, weil Re lim , keine■Abschlußvollmacht genabt habe ohne •Bedeutung.« Selbst wenn,nämlich der Kaufvertrag schon bei.;-., den mündlichen Verhandlungen mit RflBP abgeschlossen worden sein sollte, wurden durch die widerspruchslose Hinnahme des Bestätigungsschreibens seitens der Beklagten die in ihman-geführten Verkaufsbedingungen der Klägerin ergänzender yer~. tragsinhalt, ungeachtet des Umstandes, daß hierüber bei deh mündlichen Verhandlungen nichts vereinbart worden war? Die Bedeutung- des angeführten Eec'ntssatzes liegt gerade darin;, daß das widerspruchslos entgegeugenoromene Bestä/cigungs-schreiben den Inhalt des Vertrages auch dann bestimmt, ]*venn es gegenüber dem mündlich Vereinbarten abändernde oder ergänzende Bestimmungen enthält (RG Warn R 192p JTr. 57)..
'S-«... Wie das Berufungsgericht mit Recht ausführt, gilt dieser Grundsatz allerdings dann nicht, wenn sich -das Bestätigungsschreiben inhaltlich so weit -'von dem vorher Abgesprochenen entfernt, daß der Bestätigende selbst nicht mehr mit einem Einverständnis des Empfängers rechnen^kann (RG SeuffA, • 1922, Nr 92» RGZ 95, 43} »■> Die■ Beklagte-' sieht diese Voraussetzungen hier deshalb als gegeben an, weil nach den.mündlichen Abreden die vereinbarten Lieferzeiten einen so wesentlichen Bestandteil des Geschäfts gebildet hätten, daß mit. ihrer Einhaltung das ganze Geschäft habe stehen "und .fallen sollen,- Nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts ’würde eine solche Vereinbarung ein Fixgeschäft darstellen (RG-Z 108, 158) und die Klägerin hätte dann allerdings nicht damit rechnen können, daß die Beklagte mit der durch das Bestätigungsschreiben eingefügten Klausel "glückliche, recht-: zeitige Ankunft des Importdampfers Vorbehalten" sowie mit äer Vis-major-Klausel der Verkaufsbedingungen einverstanden
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sei o Das' Beir uf ungs ger 1cht st e11t iJ edoch ; fest,;.--laß, :,def	i^t^ if:
duelle 'Geschäft'swille; der^Beteiiigt	auf■ de¥
eines solchen Fixgeschäftes gegangen ne:i = Diese rechtlich bedenkenfreie tat r ; cniteri ' che Würdigung ist für das Revisions-gericht bindendo Hatten; aber die mündlichen /bereden nicht ,|err.:;.y von der ■Beklagten' - behaupteten. '.Söhn, so;Ishfauchodert^ t at b e stand nich t ge ge b e ny .d aß' :das ymünd 1 ich;i B e s pr o c^he;:iv.&hi%h:o das Bestatiguagsschreibenf, 'gründiegehdoabgeahdert'; worhe^iseiyyty.;; und. deshalb ein Einverständnis'' hiermit nicht habe e;rwahte:t ,...;g,yt; werden könneny : Demgemäß .kann.-fauch dem Schweigehtnicht;; kung einer Zustimmung.'abgespro'chen .wer den ltd	hfl	y:ot:h;i,ytnf¥
3 aDer; - Auf fas sung Id. er, Beklagten, daß in der am S<, Dezember* .' : 194-9 von dem Zeuger.	abgegebenen	Erklärung,	die	Be-
klagte müsse auf frhstgerechtelErfüllung bestehen, ein Wider-spruch gegen das Bestätigungsschreiben liege, ist das Berufungsgericht nicht gefclgi . Ec s.iohi ir. dieser ErkJärung lediglich einen Widerspruch gegen die' vonffder-: Klägerin: bei. Je- er.; nem; Telefongespräch angekündigte Hinausschiebung der liefer- oof termine, nicht aber;einen'Widern	dem	Zeugen
 damals noch- 'gar nicht ' bekannte 'Bestätigungsschreiben .der Klägerin Yom.ßo Dezember .'.949 oder gegen die in ihm angeführten Verkaufsbedinguhgeh;° -Di esef tatrichterii che Ausle-~ i gierig Jener Willenserklärung f her stoßt ff weder .-‘gegen anerkannte o-rri Auslegungsgrundsätze noch., auch gegen	Denkgesetze, oder, -all
 gerneir-o Erfahrungssätze „ . Sie f isi Deshalb für - das Revlsionsge--o rieht - bindehd „ Ist hiernach daYonf auszügeheny daß ein Y/1 der-Spruch gegen das Bestätigungsschreiben nicht - erfo.lgt: ist, so of erübrigt es sich, : auf - die fvonf derfjVRevisipn fangegriffene.-:;Hilfs-i erwägung des Berufungsgerichts eihzÜ^eheh'yy haßte ih:yWi^ wenn er damals tatsächlich erklärt,'worden wä'rey: Je'denfaltf^^eiv-,
spüret geilesen wäre 0 ■ :vbB5 \bb Ih'.	'	it bif■ ;i ■ tlf t,; br if
 Do,: bi'.-Die stiXlschweigendepGeneliinigurig des Bestätigungs-; schreibens/umfaßtf nach'den 'zutreffenden Ausführungen.:des ' . Berufungsgerichts ' auch' die inbdem;Schreiben ausdrücklich ; .in Bezug genommenen Yenkaufsbedingungeho.'Sie . sind also;.' kraft Vereinbarung 'Tertragsinhaliugewbrden (Staub.y HGBif.
 D4 V.. Auf 1 § ' 346 : Anm' 17rbGadow bin RGREb'd HGR § 3;4;6;: A.nm Dlt ■ Baumbach-Dudenj HGB 8 bbAuflt § : 346 Anm -I5il) »\ Wenn '.die Re— f.f-Vision hiergegen einwendetS: fdajß.■■■die bYerkaufs^ d;er . deutschen ■Reismühlen' zur Zeit des ■ Verträgsabschlusses ' nicht:. mehr HändeiBbrauGh : geAvesen seieniiso übersieht sie? .
: d^BilD vorliegenden Ballfdie Wirksamkeit der Bedingungen ■ .-■nieht'b.aus einem.;Handelsbrauchb Bondern ^daraus-:- hergeleitet v wird, daß sie hüf Grund der ausdrücklichen Bezugnahme in ;■ dfm nnwidersprochen■ hingenommenen Bestätigüngsschreiben; ob>
. kraft■, Ve reinbarung: Vertragsinhalt geworden sind .. Wie ; das Berufungsgericht mit Recht -aus führtbist es-dann aber un- : . erheblich, ob und imvieweitb damals dieselben Bedingungen, . ..auch noch von den'anderen Relshähdleih verwendo l vurden0 Maßgebend ist v.i e.1 mchr al 1 oindaß die Beklagte in dem Be-.stätigungsschreiben unzweideutjg ‘zu dem Ausdruck brachte,, sie habe d.ie früheren Vorbandsbediiigungen als eigene; übernommen und weile sie auch zu dem Rcstandte l.,i des. vor]..: egenden Vertrage machenDa nur diese Bedingungen die früher für alle Reismüh .Den verbindlichen . Verbandsbedingungen "gewesen waren;, konnte entgegen d er Auf f as sung bd er Revision ;auch kein Zwei fei daiii-ber auf kommen, welche bBedirigungeh durch die Bezugnahme gMSBi •meint warenc	bhlilBBä-
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■	in y d: e r	neueren' Rechtsprechung' undi Lrteratur
 herrsehendanyAuf fas sung steht der Annahme e In. er st ill s ehwoi- • -iy genden (jenenmigung der in dem Bestätigungsschreiben -.'in -IBezug i'/ genommenen Verkaufsbedinguhgenyaucn nichts der Umstand antge-yi; ,;'■: Wn'., daß;' diev.Bedingungen dem Schreiben: nichk,'beigefügt.J'vJ , äem Vertragsg^	nichtVbekanht::warehv
1922 ?	:KG: OLG • R s pr419216
io'/o; Old Frankfurt OLG Rsps SA, 177; OLG Dresden SeuffA 765 2,16» OLG Stuttgart OLG Rspr 40; 263; LG Hamburg Betr i.ebnbera-'-er 1950 9 -.! h2; Sbaab aaO Arm 17; Gadow aaO.; .Jiaumbar;h-Dudor. aaO; Raiser aa'O S 172 ff) 0 Der ..vorliegendelSachYerhalt gibt ; heinen.■Anlaß s vonidiesem Rechtsgrundsatz;: ab2Uiveichenr...A:uä;
.. der Tatsache'ys'daß die ^Klägerin ; in ihrem: Bentätigungsschre. 14 .h ii . pen■:,ausdrticklic^	,hlnwies	yb für . das; Geschärt;::	.,yh
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■idle genanntenVerkaufsbedingungen;:.geltenyliersäh'1 GieyiB^ tey daß .dia^^agerih' idles e iBedihgungeri zu dem Vor ly agsi uhab1.	.	.
machen wob 1 Le„ Sie mußte sich weiter sagen, daß. die Klägerin die Beifügung der:s;Bedinguhgen cntv/eler nur versehentlich odnrhy deshalb unterlassen har?, weil s:e deren Eenrkn:;: bei de-?’ Be~ kiagten, die so.! ehe bedeutenden Reisgeeehäfio ab s ein 1 o ß;; v er au s --s ei,:--1 e 0 Unter ■ d i es en Ums Länder, fo bl ag es ■ nach b T reu un d. :' Glauben und' den: Gepflogenheiten desiVerkehrSi der Beklagter.,, wenn s.ip sich den Bedingungen n: chunbesehen un Le »'werfen wob b te enthhy weder vor sorglich zu widersprochenj oder sich, nah: dem Inhalt.
■ der 'Bedingvngeu zu erkundigen„ Tai; sie aas niciit;y: 'snl^onnthi^^A-^ die Klägerin daraus nur schließen> dai3 sich. die BeklagteIden,*g Bedingungen unterwerf en woli tey ■	.yhikhVo	hil-v
„	* Da sich hiernach die,; Beklagte! rechfcswLrksam den Ver-
kauf sbedingungen onto r worfen haty ist; damit .auch die in -y- ;’‘r ihnen enthaltene: Schiedsklausel Vertragsiiihalt. geworden
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(S^ein-Jo nas-Schönke/;2^	1021/:^^
Busch 22 „ Ar .11 § 1027/:Nikiscli?/:|iY:il|>rq2eßrecht S 592) o -Die ReYisiou: meir^	dies:;'sei	hier
 halb /nicht möglich,. /wellfd^
be) laß in den .Verkauf sbeclihguhgen auch eine ‘Schieds.klaha^ln ii enthalten sein-Aus der1durch die Zivilpruzeßnovelie von ul a.25;5 vorgenommcnon wesentlichen Verschärfung- der Formvor-schrift .des § 102? Acs 1 ZPO über den Schledsvcr trag orge- 1,: be 'sich, daß an ;di;e iWirlcssrake^	.;eih|hi;tl/i:
Schi edsabrede erheblich strengere Anforderungen zu stellen seien, als. bei scns’.igen Teriragsabreden* 3)1.c Annahme einer ■stillschweigend e:h: Schied sabre d e' :s e tze m.i nd cs ne ns die Kenntnis des ■ Yertragsgegners non dem Vorhandensein einer Schiedsklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.. Die-' se Ansicht entspricht:';;:aber;mlchty.‘ wi e die Revision meint, t u./ der heute herrschenden1: Rechtslehre)i)Das//yon;/ihr angeführte l;l/ Schrifttum /Ba.mtach-Lauterbach ZPO 20 „ Aufl § 1027 Aura. 2 :1:.1| B);' St ein- Jonas-Schenke/171 Auf l//|/'/i 0	le-ii
 handelt lediglich /den; vom Reichsgericht; ( JW 192?., 7.07) ent-, schi edenen Ball der sills ohweigenden Unterwerfung unter einer. die ' Sch: edsklarsel enthaltenden Handelsbrauchc Pur die-/ 11 sen Ball wird allerdings vielfach, die Ansicht vertreten, daß://’ ein Schiedsyertrag ■nur,, zustande gekommen sei, wenn den Beteiligten dieser Handelsbrauch auch bekannt gewesen sei.. Ob und Ahvyieweit dieser Auffassung gefolgt werden kann., bedarf keiner Bntscheiäung)/weihreini^^her "Bail- hier nicht -vorliegt 1 ■ t fie' is chon aus ge führ ,t //wur de	n//d'e^i /zur- Snts ohei dung ste- :■
h end er, Rail die ./Wirk^am^	iYe	und	damit
 auch • der in ihrt enthalteneh.::Sch'iedsklaüsel nicht auf/-einen Randeisbra:cuh,: sonde'rntdära	daß	"sie	auf	Grund	aus	drücklicher Bezugnahmeliht^	hingenommenen	1
Be:stä't'i:gurigsschreiben^.:.kfaft:. Vereinbarung '.Yertragsin^ worden;;;.! sti;'-Es .kann tsich-thierValso nur : fragen, .■.ob . der’ ober?’ v fr ;d angelegt e ?Rech.t Agr und s ab z -((wonach; in der m der Spruchsl o sen; (h. Hinnahme ..eines; (Be stätiguhgs schreiben auch .eine; Genehmigung- ff; h der in Ihm in Bezug genommenen Geschabbsbedingungen unthallen ■ist 3 selbst.- wenn .der Empfänger isie/'nicht. gekannt?hat?((;ger^^ für .die';■Schiedsklausel - eine Äushaiimb.f	'ibri-z^liveiY-vS
meinen*? Auch die 'durch; die Novelle/vorf -1933 erfolgteVerso hä r-fung der Bormyorschrif ben; für Sc hie d sy.e rt rage' rehlit fertigt hs ff nichtdie ,ih:den Geschäfbsbedingungbu.: enthaltene.;dSchiedskl,äud.;.. sei in dieser;;:;Hihs'icht' anders zu Behandeln als,;:4 Klauseln'solcher Bedingungen» Der?durchidle strengeren Porm-Forschriften idea;- § 102?;; Abs ( I ZPO ■> geschaffene'; Schutz, dor Mind; (; d erb e wand er ten'yor-'unüberlegten Schied sabreden:.;j3r.s treckt sich ?; nach der:,, ausdrücklichen: Be Stimmung 'des §'"102?; Abs; 2 ZPO n i oht auf die handelsgeschäfblichen Peziehunger zwi sehen Vollkauf--1 e ut er,, weil' dies e"e in es; ;s o(L chen; ’ S ehut z e s .nicht; bedürfen» Da für sie die pormfreiheit der*-"Schiedsabreden ohne jede Eimsen hin kung aufrecht erhalten, ist , ( können in diesem Bereich an die Wirksamkeit: des(;Zustandekommensie.iner'; Schieäsabrede i keine: stren geren Anforderungen?gestellt werden als bei anderen Yortrags-klauseln o Beshalboist iestauch; nicht'mögl ich,.- von dem oben angeführten Rechtsgründsatz?;gerade"(diev Schiedsklauseln'auszunehmeny
6o . Die F:eoh' läge wäre al'i erdings anders zu beurteilen, wenn es nach den Gepflogenheiten des Hande'J sverkohrs iingewöhhl.i oh wäre 3 daß derartige Yerkaufsbedingungen eine Schiedskiausel;	:
enthalten und wenn deshalb die Beklagte mit 'ihr nicht hätte zu rechnen brauchen» Hiervon. kann jedoch;, keine Rede sein0 Per (Großhandel pflegt . sehr häufig en;, so l.nen Geschäftsbedingungen! Schiedsgerichte zuvereihbären. (Rais er aaO Sil) »;; Ganz b e son ■
ders verbreitet1 ist;;diesel^bubgfaber;rbei. den jhäna.eät^^eti;,,
Importeuren und ^Waren'großnändlern, . und' dies ■ ;isfe;
männisehen Kreiseh.jtIe--;.mit : solchen ; GroBlldndlern ige;sphädt~;;.;
1 i ch: zUv tun haben,!; auch ^allgemeinbekannt!!'Deshalb ;hatte\au^i-die Beklagte, wenn sieiin ;Handelsbesiehungen zur Klägerin ;; i;:
, trat . -von vornherein;;"damit;; zu ;;rechnehy: daß/hie. in. dem:;Bestä-;;:; tigungsschreiben; in Bezug "genommenen;:Geischäftsbedlngun	ei-.,
ne" Schiedsklausel; enthalt eh r :Eines. basond er en .Binwel'sb's; hier-i -.auf ■ bedurite- es' hi er nach;... hi oh L o.....-i; ...aa--
7....	]jer Wortlaut ' der LSchiedskläuseltselh ierfüilt 1 entgegen"
der Auffassung . der Eevisiön alle nachi§: ;lö.£7 ZPO notwendigen; Voraussetzungen. Diebin ihr enthaltene’Verweisung.auf .die Hamburger Reisschlußnota :J) 32 ist nur für. die Einzelheiten des schiedsgerichtlichen; Verfahrens selbst ! von Bedeutung„
8.o ; f Das Berufungsgericht that''init:'Rechte auhh die von der Beklag
 ten gegen den Inhalt der; Klausel’erhobenen■■Bedenken.''zu'rüc^gewiä^ sen, Gegen die von der Beklagten in den Vor.Instanzen angeführ-: te Verordnung Hr 78 dor britischen Militärregierung varstoiSen die Verkaufsoed ingungeh;-. schon; deshalb nicht; weil sie zur Zeit des KauxabschJ US30S' für die Mitgij edei* des .Verbandes deutscher Reismühlen nicht mehr verbindlich waren« Es ’ stand . ihnen mehr freiob sie; diese,, andere;; oder -gar keine ■ be sonderen ^YerR kaufeüedingungen zur Grundlage ihrer .Geschäftsabschlüsse machen woI.lr.en, und von dieser Ereihet t haben . sie nach dem eigenen Vorbringen ? der . Beklagten . ga;; auch...Gebrauch gemacht 1 - Bä~7 M -mit .„entfiel- auch für die Kunden;der;;Reismühlen .der ;Zwang;, :Reist . kaufe nur zu diesen üodLegungen. vornehmen zu könnenc Der Be— klag ten stand , es eüenfails- freii ;.d^	zu	widerspre-
chen o Schon aus diesem Grunde" ista auch ein!Verstoß der Schiedsi
 klausel ;,näch § ,1025 Abs /-2 ZPO nicht/ gegebenD ;;|üd;eft:hfcah,rL der Auffassung der. Revision.$, daß die in' der Hamburger ReisncMuß-not a I) 32 enthaltenen BeStimmungen-über-das Schiedsgerichts-- / verfahren extrem zu Gunsteh-der hanseatischen Lieferanten:aus-
gestaltet seien,, in dieser"Allgemeinheit nicht beigepflichtet V werden«• Lie Begründung der Zuständigkeit -eines'" Hamburger; - /:. ■/; Schiedsgerichts ent spricht einer - airgömeiJ.n/.yei’br’e it ei^en,,	•/
nicht zu' beanstandenden Übung /der/Verkäufer, durch ihre,,; kaufsbedingungen ’Rechts Streitigkeiten aus ' den Yerkäuf eh/.hi®. -'-./'/ ein Schiedsgericht;' ihres Bezirkes ;/zu ziehen», Verstänöldch bub lb ist all erdings , . daß-/'die Beklagte" ; ah den Bestimmungen; Anstpfjb. , nimmt., .wonach der auswärtige■ Säufer' ebenfalls einen Hambusnuv ger sachverständigen Kauiftn armallstSöhipdsri c hl;er.zu beruvnneii hat und im. übrigen, die /Benennung/der Schiedsrichter durch/däe/ Hamburger Handelskammer; äua derbListe des./Hamburger Kotsmak--lervereins erfolgen - msß - Liese Regelung ''erscheint in der -Tat deshalb nicht; unbedenklich, ve :d sie den berechtigten Xnterhe-sen des binnenländischen Häufers nicht;hinretchend Rechnung trägt, indem sie - von/vornherein; die,;Mögiichkeit voisscnlieiSt., daß an dem Schiedsgericht bauch e:in .;binhenländischer/;Schiedet///: rieht er teilnimmt o LiesebBedehken/'reichen .aber, nicht./äüsb/odihb SchiedsklauseL deshalb" als nichtigb'ahzusehenVb,'':/	/bult/bllfl
9«. Ler vonder .Beklagten; weiter erhobene.;Binwandb ■-ÜhBb;|;Läbbll:: Schiedsklausel durch'Üen/angebli chb;e r klär ten - Rücktritt vom/ Vertrage wieder hi nfäll/g geworden sei, ist von vornherein ;;'.///:,; nicht schlüssig, weil;; eine/Schiedsabreöe im Zweifelbhieht ' b b; durch den Rücktritt vom Haupt vertrag außer Kraft gesetzt wi rd q. Ler Rücktritt /hebt / nämlich, den Hau. ptvertrag, nicht selbst .auf , 'sondern .löst nur. obligatcrische/Virkungen aus, 'kann ais,ö;b die Schiedsklaus el selbst; nicht „Berühren .(St ein-Jonas dSchonke;./
 § 1025 An::: Y1I 2 b) 0 Deshalb 'braucht' auch nicht .auf; die 'yen . der Re v ision angegriffeneIPeststellung des.3erufungager ichts eingegangen zu werden,!da'B die Beklagte gar nicht vom Kauf-1 vertrag zurückgetretenseit.,- ff;f;lf/..f f	ff	h
10 o In der vom Berufungsgericht1; verneinten,; von der; Reyibi-f on aber zur Nachprüfung : gesteilten ;:Rrage , fob: die; Beklagtyiff; mit den non ihr :gegen einzelne Schiedsrichter geltend gemachten Ablehnungsgründen auch noch in dem 'Vor!legendenfAufhebung verfahren gehört werden kann,;sieht der;Senat keinen AnlaBrfg von der bewährten"'ständigen Rechtsprechuhg'' des Reichsgerichts (RG-Z 145, 171) f; -wonach eine Prüfung non Ablehnungsgründen im.' Aufhebungsveifahren nicht Imehr möglich isfffabzuweichen,: :!f f f
Die Revision'der Beklagten war daherjmit der Kostenfolge aus § 97; ZPO zurückzuweiseho of	fhff	;f.'u.	"fluff
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