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BGH · II ZR 279/08

Gericht: BGH · Aktenzeichen: II ZR 279/08
LeitsatzBGBNachschlagewerkHöheDüsseldorfBGHRZRBGHZ

Volltext der Entscheidung

nachträglicher Leitsatz
 Nachschlagewerk:	ja
BGHZ:	nein
BGHR:		ja
BGB § 426
Lässt sich ein GmbH-Gesellschafter von der Bank einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegen die Gesellschaft abtreten, für den die Gesellschafter in einem begrenzten, insgesamt die Höhe der Forderung nicht erreichenden Umfang die persönliche Haftung übernommen haben, kann er seine Mitgesellschafter in voller Höhe ihrer jeweiligen Mithaft auf Zahlung in Anspruch nehmen.
BGH, Urteil vom 5. April 2011 - II ZR 279/08 - OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf