-Prozessbevollm&chtigter: Rechtsanwalt Br hat der 11^ Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die. April 1952 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Br^Center und der Bund Abrichter Br,. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 2. August 1951 aufgehoben: und die Berufung des Klägers gegen das Urteil de!r den- Ehemann der 'Revisionsbekla' ten lief bei , der Beklagten eine Rentenvcrs icherung* aus der er vor der Uührungbre£orn 'eine' norat 1 iche Rente von 169*34 RH erhielto Seit der lahruhgsreforn zahlte ihn die Beklagte nur noch monatlich' '16*93. Ill (V est)* Br war der Auffas-sung*','das's seine.Eentcnansprüche voll umsusteilen seien und verlangte; mit der Klage die Zahlung des Unterschieds- . : be träges von 3*657,84• (III (Vfest) fllr die Zeit von 1„70 1948 bis 3Öo6ö195Öo Bas Landgericht hat die Klage ob gewiesen; das ICanimer-gericht hat ihr' stattgegeben«,’ Hit der Revision erstrebt die Beklagte die Wiederherstellung des ■ landgerichtliciien UrteilSo Bor Ihemaiin der Revisionsbcklagten ist nach Ein- : . legung der Revision gectorbm« Beine V.'itv;e hat als seine Erbin das Vorfahren aufgenommen., wie der erkennende »Senat in den gleichzeitig ver-r kündeten Urteil in der Sache II ZR 124/51 dargelegt hat, sind die für die Entscheidung des Rechtsstreits in Betracht kommenden.Vorschriften des hier mr.ssrebenden Ueot-berliner Umstellungcrechts der ITachprüfung durch das Re-visionsgericht zugänglich« Ruch die erst nach dem Erlass des angefochtenen Urteils ergangene B3. !7r 14 zur ÜBVC ist bei der Revisionsentscheidung nocli zu beachten« Aus den in jenen Urteil weiter dargelogtcn Gründen ist durch diese Bestimmung numnehr auch für den Geltungsbereich des “westberliner Rechts rechtsv/irkzan l.largcstellt, dass die Ansprüche.aus KenienverSicherungen auch dann in Verhältnis 1C: 1 ifbzus teilen sind, wenn derVeroieherungsfall, :
II ZR 261/51 Verkündet am 30o April 1952 Hirth, Justizangostellteiy als Urlcimdsbeamter der Geschäftsstelle 2363 043 Im Hamen des'Volkes In d ein Rechtsstreft der GVHMB 1 auf Gegenseitigkeit? eSeilschaft trf:: Beklagten und Revisionskläger in^ * -Prosessbevollmilchtigter: Rechtsanwalt Br gegen die Witwe des Hausverwalters Richard ILA.K Brau Dili 13 j>, ... Revisiönsbel:lögte| -Prozessbevollm&chtigter: Rechtsanwalt Br hat der 11^ Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die. mündliche Verhandlung vom 50. April 1952 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Br^Center und der Bund Abrichter Br,. Brost f Bra Kaiäinger;-- Bivr Bischer ünd Br^ Kuhn für Recht erkannt: . Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 2. Rerien-Zivilsenats des Hanmergerichts in Be'r-lin-CharlOttenburg von 24. August 1951 aufgehoben: und die Berufung des Klägers gegen das Urteil de!r 7- Zivilkammer.des Landgerichts Behlin in Berlin-; Charlottenburg vom 2Ö Juli 1951 zurUchgev/iccen* \ Bie weiteren Rosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Von Rechts wegen- ' Te/bbe stands , Für. den- Ehemann der 'Revisionsbekla' ten lief bei , der Beklagten eine Rentenvcrs icherung* aus der er vor der Uührungbre£orn 'eine' norat 1 iche Rente von 169*34 RH erhielto Seit der lahruhgsreforn zahlte ihn die Beklagte nur noch monatlich' '16*93. Ill (V est)* Br war der Auffas-sung*','das's seine.Eentcnansprüche voll umsusteilen seien und verlangte; mit der Klage die Zahlung des Unterschieds- . : be träges von 3*657,84• (III (Vfest) fllr die Zeit von 1„70 1948 bis 3Öo6ö195Öo Bas Landgericht hat die Klage ob gewiesen; das ICanimer-gericht hat ihr' stattgegeben«,’ Hit der Revision erstrebt die Beklagte die Wiederherstellung des ■ landgerichtliciien UrteilSo Bor Ihemaiin der Revisionsbcklagten ist nach Ein- : . legung der Revision gectorbm« Beine V.'itv;e hat als seine Erbin das Vorfahren aufgenommen., Sie 'beantragt, die Revision zur tie31 zuv;eisen« ■ ; wie der erkennende »Senat in den gleichzeitig ver-r kündeten Urteil in der Sache II ZR 124/51 dargelegt hat, sind die für die Entscheidung des Rechtsstreits in Betracht kommenden.Vorschriften des hier mr.ssrebenden Ueot-berliner Umstellungcrechts der ITachprüfung durch das Re-visionsgericht zugänglich« Ruch die erst nach dem Erlass des angefochtenen Urteils ergangene B3. !7r 14 zur ÜBVC ist bei der Revisionsentscheidung nocli zu beachten« Aus den in jenen Urteil weiter dargelogtcn Gründen ist durch diese Bestimmung numnehr auch für den Geltungsbereich des “westberliner Rechts rechtsv/irkzan l.largcstellt, dass die Ansprüche.aus KenienverSicherungen auch dann in Verhältnis 1C: 1 ifbzus teilen sind, wenn derVeroieherungsfall, : — wie hier? schon vor den Stichtag der Währungsreform eir getreten ist„ Das jetzt auch für /Westberlin geltende Rentenaui b e s s e rung sgecetz von iiy6„195l i n 'd e r Pcs c ung v era 15<>2C 1952 (PGB1 I, 118) findet auf die in vorliegC2;deh Rcchl streit für die Zeit von 1„7o19<B bis 5Ö<,6„l95C geltend gemachten EehtenanSprüche Keine Anwendung, ''weil eb ero*t die nach den 31 „3.1951. fülligen Worsichcrungslei^^ erfasste % M:"M SiSa:; Der Revision war! hiernach stettzugebeji. y v^y;: v.y ^ v Dr0 Drost ■A; :.v.;y..;.'\y: ;.. ■■' ;.y: -.■••: ■' y-7 v:. ■■ . :y . 'y.,' :!■ /.v'y;., ..■ A AAWAA®: Dr0 Fischer ' BR ,, Drtf Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Z?6^ * Drtf Canter Dia Drost Dr„ Haidinger ' ■ ■■■ .:.:rg A ■ V.-' hn ist durch Beurlaubung an d er Untei schriftsibistung vbrhinc Dr„ Canter '>y ~ ;y : , '.yyvy.y y ' ?.yA'A . yy ■i V : jlÄSi1® , ' :v .. . : . ■■■■ ■■ y: ■ ■■ yyy/AvA A.yy • • WP,a ... '■ J- < ■ / >- ... - :..Y! ' ^ \ ' ■' ^ ^y'Y i ■ ' ;,yr-y --.■ vA>. •y " '• ' r:V ' - W*y<;A-\r® ,■• A: A A A>-A; y " . Ay . v-‘ - - ' •• •, y. •' ••• i ‘■y yy ;ä ftway-«* yy^yy^yyyyyyyyy • • v. • •••■• • • ■•:• ■ ... •: • . y :k‘ y y'.y ■'r' .:.:yyyyvi:.-; v: y': : % ?• ^Wfv C ®: h'.y'y::.: • Ayl® ® '• P. "i ® ^ : j^v'r: ; ■■ , .: