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BGH · II ZR 254/05

Gericht: BGH · Aktenzeichen: II ZR 254/05

Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 24. August 2005 wird zurückgewiesen, weil keiner der im Gesetz (§ 543 Abs. 2 ZPO) vorgesehenen Gründe vorliegt, nach denen der Senat die Revision zulassen darf.Der Rechtsstreit der Parteien hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert er eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Goette Kurzwelly Kraemer Gehrlein Caliebe Vorinstanzen:

Zitierte Normen: § 543 ZPO
GoetteRechtsstreitZPOCelleRevision

Volltext der Entscheidung

Abschrift
II ZR 254/05
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 8. Januar 2007 in dem Rechtsstreit
 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 8. Januar 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer,
 Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe
 beschlossen:
Die Beschwerde der Beklagten zu 1, 2 a, b, c und e gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 24. August 2005 wird zurückgewiesen, weil keiner der im Gesetz (§ 543 Abs. 2 ZPO) vorgesehenen Gründe vorliegt, nach denen der Senat die Revision zulassen darf. Der Rechtsstreit der Parteien hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert er eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Nach dem Inhalt der im Verfahren vorgelegten Dokumente ist der Kläger infolge eines Änderungsvertrages der Gesellschaft V. beigetreten, so dass sich die aufgezeigten Grundsatzfragen nicht stellen.
Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO abgesehen.
Die Beklagten zu 1, 2 a, b, c und e tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 ZPO).
Streitwert: 42.000,00 €
Goette
 Kurzwelly
Kraemer
 Gehrlein
Caliebe
 Vorinstanzen:
LG Hildesheim, Entscheidung vom 28.9.2004 -10 O 92/04 -OLG Celle, Entscheidung vom 24.8.2005 - 9 U 198/04 -
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, Entscheidung vom 28.09.2004 - 10 O 92/04 -OLG Celle, Entscheidung vom 24.08.2005 - 9 U 198/04 -