Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird festgesetzt auf
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 21. Juni 1999 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Dr. Hesselberger, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und Kraemer beschlossen: Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird festgesetzt auf 100.000,- DM. Gründe: Der vom Kostenbeamten angesetzte Streitwert von 516.760,- DM für die vom Kläger zurückgenommene Revision berücksichtigt nicht, daß der Kläger Revision nur gegen die vorinstanzliche Abweisung seines Hilfsantrages eingelegt hat, dessen Wert das Berufungsgericht nach widerspruchsloser Anhörung der Parteien zutreffend auf 100.000,- DM festgesetzt hat. Röhricht Hesselberger Goette Kurzwelly Kraemer