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BGH · II ZR 231/09

Gericht: BGH · Aktenzeichen: II ZR 231/09

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 20. Dr. Goette und die Richter Caliebe, Dr. Drescher, Dr. Löffler und Born beschlossen: Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

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Volltext der Entscheidung

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II ZR 231/09
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 20. Juli 2010 in dem Rechtsstreit
OLG Brandenburg - Az. 12 U 1/09 vom 27.08.2009; LG Cottbus - Az. 2 O 108/07 vom 10.11.2008
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 20. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Caliebe, Dr. Drescher,
 Dr. Löffler und Born
 beschlossen:
Der Beklagte zu 1 wird, nachdem er die Revision gegen das am 27. August 2009 verkündete Urteil des 12. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Nach Rücknahme der Klage gegen den Beklagten zu 2 trägt von den Kosten des Revisionsverfahrens die Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. Im Übrigen haben die Klägerin und der Beklagte zu 1 die Kotenverteilung durch außergerichtlichen Vergleich geregelt (§§ 565, 516 Abs. 3, 269 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 ZPO).
Streitwert: 31.559,00 €
Löffler
 Born
Goette
 Caliebe
Drescher