Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
ii zr 207/81 BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
des Pensions-Sicherungs-Vereins, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, vertreten durch seine Vorstandsmitglieder, die Herren Rechtsanwälte Dr. Jürgen PflMI und Dr. Eckart W|H^p, OflHPPBl Ufer Bi, KfBfe
Beklagten und Revisionsklägers,
- Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. und Dr. OTBB -
gegen
Herrn Regie rungs baumeister a.D. Theo R MBH , BflBBHBBstraße 4P, MpBBPI p,
Kläger und Revisionsbeklagten,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. h.c. Stimpel und die Richter Fleck, Dr. Bauer, Bundschuh und Brandes
am 25. April 1983 beschlossen:
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf
DM 28.582,47
festgesetzt.
Der Beklagte hat hilfsweise mit 23 Gegenforderungen - allerdings nur in Höhe des pfändbaren Teils der Klageforderung - aufgerechnet. Pfändbar waren 1976 von den 659,22 DM, die dem Kläger monatlich zu zahlen waren, allenfalls 95,61 DM (659,22 DM -468,- DM - 95,61 DM = 95,61 DM), so daß mit
Jeder Gegenforderung in Höhe von 956,10 DM aufgerechnet worden ist.
23 x 956,10 = 21.990,30 DM + 6.392,17 DM
28.582,47 DM
Stimpel
Brandes