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BGH · II ZR 193/91

Gericht: BGH · Aktenzeichen: II ZR 193/91

-Straße 9/ Kol Testamentsvollstreckerin für den am Franz X., auch als .91 verstorbenen ^ Erbe des am 91 verstorbenen Franz X.Hl auch als Beklagte und Revisionsbeklagte, Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Boujong und die Richter Dr. Hesselberger, Röhricht, §todolkowitz und Dr. Goette am 25. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO)*

Zitierte Normen: § 97 ZPO
verstorbenBoujongProfessorStraße^KlägerRevisionfranzen

Volltext der Entscheidung

1
j
Beglaubigte Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF
II ZR 193/91	BESCHLUSS
vom 25. Mai 1992
in dem Rechtsstreit
 Artur H|
fstraße
 Kläger und Revisionskläger,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof.
Dr.
gegen
1. Helmut HMI, Kl 2 .
3. Erwin	Fri
[Straße
-Straße 9/ Kol
 Testamentsvollstreckerin für den am Franz X.
, auch als .91 verstorbenen
5. Dr. Wilfried hMWI,	Straße	Bi
^ Erbe des am	91	verstorbenen	Franz	X.	Hl
 auch als
 Beklagte und Revisionsbeklagte,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Boujong und die Richter Dr. Hesselberger, Röhricht, §todolkowitz und Dr. Goette
 am 25. Mai 1992
beschlossen;
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 26. April 1991 wird nicht angenommen.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO)*
Streitwert: 105.000,— DM
Boujong	Dr.	Hesselberger	Röhricht
 Stodolkowitz	Dr.	Goette
 OlC. (Vu£<u. /Z«. Vh 1<Hi, ^ ü