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BGH · II ZR 189/03

Gericht: BGH · Aktenzeichen: II ZR 189/03
LeitsatzVermieterpfandrechtNachschlagewerk20JenaSacheBGHZ

Volltext der Entscheidung

Berichtigter Leitsatz
 Nachschlagewerk: ja BGHZ:	nein
BGHR:___________ja
BGB § 936, 930; ZPO § 286 G
a)	Wird die einem Vermieterpfandrecht unterliegende Sache im Wege des Besitzkonstituts veräußert, so setzt ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb die Übergabe der Sache an den Erwerber voraus.
b)	Wer den Verzicht auf ein Recht (hier: Vermieterpfandrecht) geltend macht, trägt die Darlegungsund Beweislast für diese rechtsvernichtende Einwendung.
BGH, Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 189/03 - OLG Jena
LG Gera