- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. gegen die , Körperschaft des Öffentlichen Rechts vertreten durch den Vorsitzenaer^aerGe-sehäftsführung, Klägerin und Revisionsbeklagten,
61/60 Beschluß In Sachen der Spar- und Leihkaase, Städtische Sparkasse zu K(0, der Firma & Co. GmbH, gesetz- lich vertreten durch ihre Geschäftsführer, die Kauf lejute Wilhelm .■m und Konrad S< in Beklagte und Revisionskläger, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. gegen die , Körperschaft des Öffentlichen Rechts vertreten durch den Vorsitzenaer^aerGe-sehäftsführung, Klägerin und Revisionsbeklagten, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. wird auf Antrag der Beklagten vom 24«. August 1961 der auf Seite 9 Zeile 2 der Urteilsurschrift befindliche Schreibfehler dahin berichtigt, daß an Stelle der Worte: "Die Klägerin hat die Kosten” die Worte: r,Die Beklagten haben die Kosten“ zu setzen sind (§ 319 ZPO). Karlsruhe, den 21. September 1961 Bundesgerichtshof - II. Zivilsenat Dr. Nastelski Liesecke 9