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BGH · 16 U 114/04

Gericht: BGH · Aktenzeichen: 16 U 114/04

Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart beschlossen: Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 8. "Auf die Revision der Kläger wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des 16.

ReichartGoetteBundesgerichtshofesZivilsenatsDüsseldorf

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
19. Juni 2006
in dem Rechtsstreit
 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart
 beschlossen:
Das Anerkenntnisurteil und Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 8. Mai 2006 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor, erster Absatz, richtig heißen muss:
"Auf die Revision der Kläger wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. März 2005 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage gegen die Beklagte zu 1 abgewiesen worden ist."
Goette	Kraemer	Strohn
 Caliebe
Reichart
 Vorinstanzen:
LG Wuppertal, Entscheidung vom 22.07.2004 - 12 0 57/03 -OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2005 -1-16 U 114/04 -