Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Richter Brandes, Dr. Hesselberger, Röhricht, Dr. Henze und Stodolkowitz am 8.
BUNDESGERICHTSHOF II ZB 5/90 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit f, / "■ ' ' ■ ' iy ■ 4 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Richter Brandes, Dr. Hesselberger, Röhricht, Dr. Henze und Stodolkowitz am 8. April 1991 beschlossen: Der Beschwerdewert wird auf 1.244.520,85 DM festgesetzt. Gründe: Maßgebend ist die Höhe der Sicherheitsleistung für die etwaigen Kostenerstattungsansprüche der Beklagten. Bei einem Streitwert von 5 Mio. DM und unter Berücksichtigung des Um- Standes, daß die Beklagten teilweise von verschiedenen Prozeßbevollmächtigten vertreten werden, ergibt sich für drei Gerichtsinstanzen ein Anspruch in Höhe von insgesamt 1.244.520,85 DM. Brandes Dr. Hesselberger