als Vertreter der außenstehenden Aktionäre für den Antrag auf Bestimmung des angemessenen Ausgleichs, als Vertreter der außenstehenden Aktionäre für den Antrag auf Bestimmung der angemessenen Abfindung.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 18. Juni 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Henze, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und die Richterin Münke beschlossen: Das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 12. März 2001 wird berichtigend dahingehend ergänzt, daß weitere Verfahrensbeteiligte sind: 6. Rechtsanwalt Dr. H. A., Ka.-Ring 14-16, K. als Vertreter der außenstehenden Aktionäre für den Antrag auf Bestimmung des angemessenen Ausgleichs, 7. Rechtsanwalt W. We., H.ring 18, K. als Vertreter der außenstehenden Aktionäre für den Antrag auf Bestimmung der angemessenen Abfindung. Röhricht Henze Goette Kurzwelly Münke