Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
29. Juni 2006
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 29. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe
beschlossen:
Der Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 8. Mai 2006 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor richtig heißen muss:
"Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 18. Mai 2005 wird auf Kosten der Klägerin verworfen.'"
Goette
Kurzwelly
Kraemer
Gehrlein
Caliebe