Volltext der Entscheidung
Beglaubigte Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
II ZA 5/98
vom 23. November 1998
in dem Rechtsstreit
Gerd
Straße
- Prozeßbevollmächtigte IT. Instanz:
Beklagter und Antragsteller, Rechtsanwälte flHHMWMHK und Koll.
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gegen
Geschäftsführer Dr. Volker
vertreten durch den
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- Prozeßbevollmächtigte II. Instanz:
Klägerin und Antragsgegnerin,
Rechtsanwälte
und Ko11.
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Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 23. November 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Dr. Hesselberger, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und Kraemer
beschlossen:
Der Antrag des Beklagten auf Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Röhricht
Hesselberger
Goette
Kurzwelly
Kraemer